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Anlage V; 50% an vermieteter Wohnung, nicht verheiratet

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    Anlage V; 50% an vermieteter Wohnung, nicht verheiratet

    Zusammen mit meiner Lebensgefährtin (nicht verheiratet) besitze ich seit einigen Jahren eine Wohnung (jeder 50% Anteil). In der Anlage V gebe ich in Zeile 20 meinen Anteil von 50% ein. Das Programm berechnet anschließend für Ehemann und Ehefaru den ensprechenden Betrag des Verlustes aus. In Zeile 24 trage ich dann die Grundstücksgemeinschaft und den mich betreffenden Bertag ein. Die Plausibilitätsprüfung bring dann aber den Fehler, das ich im Hauptvordruck Angaben zum Ehepartner machen muß. Die Jahre zuvor habe ich das einfach ignoriert und die Steuererklärung so zum Finanzamt geschickt. Dort hat das scheinbar keinen gestört. Ich würde aber gerne die Steuerberechnungsfunktion in Elsterformular verwenden. Dies geht aber wegen dem Fehler nicht. Kann mir bitte jemand sagen, wie die Eingaben richtig zu machen sind?

    Gruß Thomas

    #2
    AW: Anlage V; 50% an vermieteter Wohnung, nicht verheiratet

    Zitat von lucky_2004 Beitrag anzeigen
    (nicht verheiratet)

    . . .

    in Zeile 20 meinen Anteil von 50% ein. Das Programm berechnet anschließend für Ehemann und Ehefaru den ensprechenden Betrag des Verlustes aus.

    . . .

    Dies geht aber wegen dem Fehler nicht.


    Wieso siehst Du das als Fehler an? Du kannst doch nur auf Ehemann und Ehefrau aufteilen, wenn es Ehemann und Ehefrau auch gibt.

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      #3
      AW: Anlage V; 50% an vermieteter Wohnung, nicht verheiratet

      Hallo Elefant ,
      es gibt Mann und Frau, aber nicht Ehemann und Ehefrau. Ich denke solange man nicht verheiratet ist, hat man steuerlich nichts mit einander zu tun. Die Anlage V kennt bei der Zurechnung des Verlustes/Gewinns scheinbar nur die Ehe an.

      Ich habe mir auch schon gedacht alle Angabe wie gefordert aus zu fuüllen. Bin mir aber letztendlich nicht sicher, ob das richtig ist. Wie gesagt, bisher hat das Finanzamt die Angaben "geschuckt".

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        #4
        AW: Anlage V; 50% an vermieteter Wohnung, nicht verheiratet

        Zitat von lucky_2004 Beitrag anzeigen
        bisher hat das Finanzamt die Angaben "geschuckt".
        Ja, ein Finanzbeamter tut sich wohl leichter als ein Computer, zu entscheiden, welche Deiner Angaben offenbar falsch sind. Bis zur Zeile 21 sind nur Angaben zu machen, wenn man ein Grundstück hat, das einem allein bzw. zusammen mit dem Ehepartner gehört.

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          #5
          AW: Anlage V; 50% an vermieteter Wohnung, nicht verheiratet

          Die Gemeinschaft gibt eine Feststellungserklärung mit einer vollständig ausgefüllten Anlage V ab.
          Die einzelnen Beteiligten geben in ihrer Einkommensteuererklärung jeweils eine Anlage V mit dem auf sie entfallenden Anteil an den Einkünften in Zeile 24 ab.

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