Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

    Hallo,
    ich bin grade dabei die Steuererklärung für 2009 zu schreiben.
    In dem Jahr war ich noch Student und habe aus vielen kleinen Jobs ne Menge Lohnsteuerbescheinigungen gesammelt. Ich möchte jetzt gerne alle Für Klasse 3/5 und 6 summieren, damit ich nur 3 Formulare ausfüllen muss.
    Auf manchen Bescheinigungen steht jedoch zeitweise 5 und 6, also zb:

    5 01.01 - 31.01
    6 01.02 - 31.03

    Ich muss doch jetzt wissen, wieviel Arbeitgeberbrutto sich auf Klasse 5 bezieht und wieviel auf 6? Auf der Bescheinigung ist jedoch nur ein Bruttoarbeitslohn vermerkt. Ich kann das so nicht mehr nachvollziehen.
    Kann mir jemand helfen? Ich weiss nicht so recht was ich da machen muss.
    Danke
    Jayy

    #2
    AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

    Hallo Jayy,

    >>>Ich muss doch jetzt wissen, wieviel Arbeitgeberbrutto sich auf Klasse 5 bezieht und wieviel auf 6?

    Das wird dir hier auch niemand sagen können, wir wissen ja nicht einmal, wie viele Tage/Stunden du in den einzelnen Monaten gearbeitet hast, geschweige denn zu welchem Lohn; da können nur die Lohnabrechnungen helfen.

    Für die Steuererklärung ist das aber egal (eine selbstgemachte Aufteilung wäre imho sogar das größere Chaos).
    Ich würde einfach sämtliche 5/6-Lohnsteuerbescheinigungen zusammenfassen (dann musst du das Formular halt viermal ausfüllen, na und?). Und als Steuerklasse würde ich Null wählen (besondere Lohnsteuerbescheinigung), dann dürfte es der Sachbearbeiter auch sofort verstehen.

    MfG Stefan

    PS: Ich frage mich sowieso, warum es in der Anlage N überhaupt den Sonderfall Steuerklasse 6 gibt (es wird bestimmt einen Grund geben, aber ich kenne ihn nicht).
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

      Hi Stefan,
      ich will ja auch keine Zahlen wissen, sondern nur wie man es aufteilt...also nur noch über die Lohnabrechnungen nachzuvollziehen.
      Ich habe es jetzt so gemacht: Es waren 7 Monate und davon einer mit Klasse 5. und 6 mit Klasse 6. Ich habe den Bruttobetrag durch 7 geteilt (genauso die Lohnsteuer usw.) und dann 1/7 auf die Summe für Klasse 5 und den Rest zur Summe für Klasse 6 addiert. Sollte ungefähr hinkommen.

      Ich hatte zeitweise sogar 3 Jobs gleichzeitig, wovon einer auf Klasse 5 lief und 2 auf Klasse 6 liefen. Ich dachte immer das ist nicht erlaubt...aber zu der Zeit brauchte ich Geld und da es geklappt hat hab ich nicht weiter drüber nachgedacht. Kann das Probleme Geben?
      Danke
      Jayy

      Kommentar


        #4
        AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

        Hallo Jayy,

        >>>Sollte ungefähr hinkommen.

        Naja, die Steuertabellen zu Klasse 5 und 6 unterscheiden sich doch ein wenig.
        Wie gesagt, ich würde es nicht so machen, aber am Ende ist das sowieso weitestgehend egal, denn die Daten aus den Lohnsteuerbescheinigungen hat das Finanzamt schon und wird sie allerhöchstens mit deinen Angaben vergleichen, die vom Arbeitgeber übertragenen Daten gehen aber vor.


        >>>Ich hatte zeitweise sogar 3 Jobs gleichzeitig, wovon einer auf Klasse 5 lief und 2 auf Klasse 6 liefen. Ich dachte immer das ist nicht erlaubt...

        Doch, ist es. Man darf theoretisch soviele Jobs haben, wie man will (bzw. wie man Zeit hat:-), daher kein Problem.
        Das gilt natürlich nur steuerrechtlich, sozialversicherungsrechtlich gilt man ab bestimmten Grenzen nicht mehr als Student, aber dass ist ein anderes Thema (ich weiß auch gar nicht, wie deine Arbeitgeber abgerechnet haben).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

          Hi Stefan,
          ja das dachte ich eigentlich auch, aber zumindest die einbehaltene Lohnsteuer ist bei etwa gleichem Klasse5 bzw. 6 -brutto etwa gleich hoch.
          Aber ich bin auf dem Gebiet noch unerfahren...bisher war es immer sehr easy, aber jetzt sollte ich mich mehr damit befassen.

          Du meinst den Freibetrag den man nicht überschreiten darf, so dass man nicht mehr als Student berechnet wird?

          Kann man eigenltich Versicherungen (zb Autoversicherung) absetzen? Ich dachte schon, bin aber grade alle Anlagen in Elster durchgegangen und habe nichts gefunden wo das reinpasst.
          Grüße
          Jayy

          Kommentar


            #6
            AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

            Versicherungen werden für 2009 in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.

            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

            Kommentar


              #7
              AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

              Hallo Jayy,

              >>>Du meinst den Freibetrag den man nicht überschreiten darf, so dass man nicht mehr als Student berechnet wird?

              Ich meinte die besonderen Vergünstigungen der Sozialversicherungsbeiträge für Studenten, dabei wird nur ein Rentenversicherungsbeitrag gezahlt (wie gesagt, ich weiß nicht, wie abgerechnet wurde).
              Wenn ich mich recht erinnere, kommt es dabei insbesondere darauf an, dass man neben der Arbeit noch genug Zeit zum studieren hat (eigentlich anders herum, man arbeitet neben dem Studium), in der Regel heißt das maximal 20 Stunden die Woche jobben; google mal nach "Werkstudentenprivileg".

              Zu den Versicherungen hat Ronald ja schon geantwortet, aber noch eine kleine Anmerkung dazu (sorry, ich möchte gar nicht besserwisserisch sein): Sachversicherungen sind nicht absetzbar (etwa die Kasko), nur Haftpflicht geht.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

                Bezüglich der grundsätzlichen Abziehbarkeit von Versicherungen - siehe Anlage Vorsorgeaufwand. Dort stehen die Arten von Versicherungen aufgeführt. Es sind nicht nur Haftpflicht-, sondern auch z. B. Unfall-, Kranken- und Lebensversicherungen berücksichtigungsfähig. Möglich ist allerdings, daß sich nicht jeder Beitrag auswirkt, da es Höchstbeträge der Abzugsfähigkeit von Versicherungen gibt.

                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald
                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald

                Kommentar


                  #9
                  AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

                  Hallo,
                  so ich habe jetzt denke ich alles zusammen. Vielen Dank noch mal an alle die geholfen haben

                  Ich habe aber immer noch Fragen offen...vielleicht kann da ja noch mal wer draufschauen. ZUm einen habe ich Studiengebühren angegeben, aber mir fehlen die Zahlungsbelege. Ist das schlimm?
                  Weiterhin habe ich mir von Elster mal die Steuer berechnen lassen und da kam das raus:
                  http://img510.imageshack.us/i/steuer.png/

                  Heisst das jetzt wir bekommen 1200 Euro wieder? Ich denke ich muss noch 800 Euro Studiengebühren abziehen, da ich ein Semster Urlaubsemester hatt. Aber selbst dann bin ich doch noch weit weg, von der Grenze ab wo wir zahlen müssen, oder?

                  Danke noch mal!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

                    Hallo Jayy,

                    >>>aber mir fehlen die Zahlungsbelege. Ist das schlimm?

                    alles, was du absetzen möchtest, musst du glaubhaft machen (der Sachbearbeiter muss dir glauben, und das wird er, wenn es nicht unlogisch, unnormal o.ä. ist).Vermutlich wird man dir schon durch die Rechnung glauben, wenn nicht, reicht sicher eine Bestätigung der Uni, dass du wirklich gezahlt hast.


                    >>>Heisst das jetzt wir bekommen 1200 Euro wieder?

                    Ja, genauer gesagt 1265,20 Euro. Und da euer zu versteuerndes Einkommen noch weit vom Grundfreibetrag entfernt ist (dieser liegt bei Ehepaaren* über 15000 Euro), lohnt etwa die Angabe der Studiengebühren wohl überhaupt nicht. Ich würde einfach die Erklärung abgeben, es werden mit ziemlicher Sicherheit die kompletten Steuern erstattet (und mehr geht grundsätzlich nicht). Und einen wirklichen Verlust werdet ihr wohl kaum schaffen (zu versteuerndes Einkommen < Null), daher sehe ich auch keine Chance auf einen Verlustvortrag. Die letzte Möglichkeit wäre dann noch die getrennte Veranlagung (in etwa so als wäret ihr nicht verheiratet), dabei dürften aber dann für den Ehemann Steuern anfallen und ob das durch den (eventuellen) Verlustvortrag der Ehefrau aufgewogen wird, möchte ich fast ausschließen.

                    MfG Stefan

                    *EDIT: Natürlich Ehepaare, nicht Ehepartner
                    Zuletzt geändert von reckoner; 16.10.2010, 22:19.
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

                      Hallo Stefan,
                      vielen Dank für deine Antwort.
                      Habe ich denn irgendeinen Nachteil, wenn ich die Studiengebühren angebe?
                      Ich habe weiterhin noch Entfernungspauschalen angegeben. Die sind was die Arbeitstage angeht aber geschätzt. Vielleicht sollte ich das dann lieber rausnehmen.
                      mfg
                      Jayy

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

                        Hallo Jayy,

                        >>>Habe ich denn irgendeinen Nachteil, wenn ich die Studiengebühren angebe?

                        Nein, im schlimmsten Fall werden sie nicht als Kosten anerkannt. Die Bearbeitungszeit könnte sich aber verlängern, wenn sich Nachfragen ergeben. Denn Studiengebühren sind nur in bestimmten Fällen absetzbar.


                        >>>Ich habe weiterhin noch Entfernungspauschalen angegeben. Die sind was die Arbeitstage angeht aber geschätzt. Vielleicht sollte ich das dann lieber rausnehmen.

                        Schätzen ist OK. In deiner hochgeladenen Berechnung kommen diese Kosten aber gar nicht vor (sehe ich erst jetzt). Daher vermute ich, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag (920 Euro) besser ist. In diesem Fall könnt ihr euch die Arbeitnehmer-Werbungskosten (Anlage N Seite 2) komplett sparen.

                        MfG Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

                          Hi Stefan,
                          ok, dann rechne ich es heute noch mal durch ohne die Anlage. Ich verstehe ehrlich gesagt sowieso nicht so wirklich, wie sich die Sonderausgaben zusammensetzen.
                          Angegeben habe ich:
                          - Studiengebühren für mich uns meine Frau)
                          - Haftpflichtversicherung
                          - ADAC Beitrag
                          - Autoversicherung
                          - Entfernungspauschalen


                          Das war es und das ergibt in Summe nicht die 7000 Euro, welche abgezogen worden sind.

                          Grüße
                          Jayy

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

                            Hallo Jayy,

                            nur mal für die Zukunft (in diesem Jahr spielt es imho - wie gesagt - keine Rolle):

                            - der ADAC-Beitrag ist nicht absetzbar
                            - bei den Autoversicherungen nur die KFZ-Haftpflicht, nicht aber eine Kasko
                            - Entfernungspauschalen (Arbeitnehmer) gehören nicht zu den Sonderausgaben, sondern zu den Werbungskosten (Anlage N, Seite 2)


                            >>>Das war es und das ergibt in Summe nicht die 7000 Euro, welche abgezogen worden sind

                            Da hast du noch wichtige (und große) Posten vergessen, nämlich die Sozialversicherungsbeiträge. Das zu erklären ist mir aber hier zu aufwändig, ggf. hilft google.

                            MfG Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Zeitweise Lohnsteuerklasse 5 und 6

                              Hi Stefan,
                              alles klar, das reicht auch. Du hast mir mehr als genug geholfen, vielen Dank noch mal :-)

                              Ich habe es während des Studiums einfach versäumt mich damit zu befassen und da ich jetzt innerhalb kurzer Frist noch 2009 nachreichen muss holt es mich ein.

                              Grüße
                              Jayy

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X