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Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

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    Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

    Hallo zusammen,

    ich habe in den Jahren 2007 und 2008 einige Hundert Euro Verluste bei privaten Veräußerungsgeschäften (Aktien) gemacht. Kann ich diese mit Gewinnen aus dem Jahr 2010 verrechnen um dieses Jahr weniger Steuern zu zahlen? Wenn ja: Was muss ich dafür tun? Reichen dafür die Jahressteuerbescheinigungen meiner Bank als Nachweis (auf selbigen sind die Verluste vermerkt)? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    Ach ja und noch eine Frage: Kann ich die Aktienverluste dann nur mit Aktiengewinnen verrechnen oder auch mit "normalem" Arbeitslohn?

    MfG
    |MELVIN|
    Zuletzt geändert von |MELVIN|; 13.10.2010, 22:39.

    #2
    AW: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

    Hallo |MELVIN|,

    die Verlust hätten schon damals in der entsprechenden Steuererklärung geltend gemacht werden müssen. Hast du dies getan und dann einen Feststellungsbescheid über den Verlustvortrag bekommen?

    Voraussetzung wäre auch noch gewesen, dass der Verkauf innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist stattfand.

    Und wenn überhaupt, dann wären diese Verlust nur mit aktuellen Kursgewinnen* aus Kapitalanlagen verrechenbar (aber nicht nur aus Aktien, sondern auch aus Anleihen, Zertifikaten etc.), niemals aber mit Arbeitslohn. Und auch nicht mit Dividenden oder Zinsen, um diese Frage vorwegzunehmen.

    MfG Stefan

    * Betonung liegt auf "Kurs" (leider sind hier keine Formatierungen möglich)
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

      Hallo Stefan,

      nein, das habe ich damals leider nicht getan. Die Verluste vielen definitiv innerhalb der einjährigen Sepkulationsfrist an. Kann ich diesen Feststellungsbescheid über den Verlustvortrag auch heute noch irgendwie beantragen?

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        #4
        AW: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

        Hallo |MELVIN|,

        du könntest versuchen, die damaligen Erklärungen nochmal "aufzumachen", in dem du gem. §173 Abs.1 Nr.2 argumentierst, dass dir als Laie die Möglichkeit eines Verlustvortrages unbekannt war.
        Imho hat man einen Freischuß:-) (natürlich ohne Gewähr).

        Aber hast du denn überhaupt entsprechende Gewinne (weil du auch nach Lohnsteuern fragtest)?

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

          Hallo Stefan,

          ja ich habe dieses Jahr voraussichtlich Aktiengewinne deutlich über dem Sparer-Freibetrag, und diese würde ich daher natürlich gerne mit meinen Verlusten aus den Jahren 2007 und 2008 verrechnen, um die Abgeltungssteuer wieder zu bekommen. An wen muss ich mich denn genau wenden, um die Erklärung von damals "nochmal aufzumachen"? Einfach formlos ans Finanzamt schreiben? Anrufen? Email? Oder gibt es da Formulare? Vielen Dank schonmal für deine bisherige Hilfe.

          MfG
          |MELVIN|

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            #6
            AW: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

            Hallo |MELVIN|,

            ich würde formlos ans Finanzamt schreiben, und am besten ziemlich dumm stellen, also erstmal keine Paragrafen nennen und so weiter, einfach nur, dass dir nicht bewußt war, dass du die Verluste hättest angeben können; und natürlich die Unterlagen beilegen.

            Mach dir aber nicht all zu viele Hoffnungen, so oft klappt das nicht (hört man, ich persönlich habe nicht nie etwas vergessen abzusetzen:-).

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

              OK danke, ich werds probieren und hoffen.....

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                #8
                AW: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

                Was ich vergessen habe zu schreiben: Ich habe für die Jahre 2007 und 2008 KEINE Steuererklärung abgegeben (Student, kein Einkommen)! Und im Internet bin ich jetzt auf das gestoßen:

                "Wurde für das Verlustjahr gar keine Steuererklärung abgegeben, ist eine Nachholung der Feststellung des Verlustvortrages innerhalb der siebenjährigen Verjährungsfrist möglich. Das steht so im Gesetz (§ 10d Abs. 4 Satz 6 EStG)."

                Dann müsste mein Vorhaben doch eigentlich problemlos möglich sein oder? Wie beantrage ich nun so einen Verlustvortrag? Formlos? Im Formular-Portal des Finanzamtes habe ich kein entsprechendes Formular gefunden....
                Zuletzt geändert von |MELVIN|; 15.10.2010, 16:54.

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                  #9
                  AW: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

                  Zitat von |MELVIN| Beitrag anzeigen
                  Was ich vergessen habe zu schreiben: Ich habe für die Jahre 2007 und 2008 KEINE Steuererklärung abgegeben (Student, kein Einkommen)! Und im Internet bin ich jetzt auf das gestoßen:

                  "Wurde für das Verlustjahr gar keine Steuererklärung abgegeben, ist eine Nachholung der Feststellung des Verlustvortrages innerhalb der siebenjährigen Verjährungsfrist möglich. Das steht so im Gesetz (§ 10d Abs. 4 Satz 6 EStG)."

                  Dann müsste mein Vorhaben doch eigentlich problemlos möglich sein oder? Wie beantrage ich nun so einen Verlustvortrag? Formlos? Im Formular-Portal des Finanzamtes habe ich kein entsprechendes Formular gefunden....

                  Es muß eine komplette Einkommensteuererklärung eingereicht werden.

                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald

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                    #10
                    AW: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

                    OK mach ich. Und die nimmt das Finanzamt für die Jahre 2007 und 2008 heute noch ohne weiteres an? Muss es ja, denn sonst würde diese siebenjährige Verjährungsfrist ja keinen Sinn machen....
                    Zuletzt geändert von |MELVIN|; 15.10.2010, 19:20.

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                      #11
                      AW: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

                      Hallo |MELVIN|,

                      >>>OK mach ich. Und die nimmt das Finanzamt für die Jahre 2007 und 2008 heute noch ohne weiteres an?

                      Ja, natürlich, und das macht die Sache dann viel einfacher. Ich war (mal wieder) von einem anderen Sachverhalt ausgegangen.

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften von 2007 und 2008

                        Mal eine doofe Frage zur Zeile 44 im Hauptvordruck (2008): Wenn ich in einem Kalenderjahr 5 Monate lang im Ausland ein Praktikum gemacht und dort Geld verdient habe ist diese Zeile für mich ja relevant oder? Nur: Wie fülle ich diese Zeile aus, wenn ich vom April bis August im Ausland war und somit von Januar bis März sowie von September bis Dezember im Inland?! Dann muss ich ja eigentlich zwei Zeiträume angeben, nur einer ist aber möglich!? Oder verstehe ich da was falsch und muss diese Zeile gar nicht ausfüllen? Muss ich die Einkünfte des Praktikums (war in Holland) überhaupt irgendwo angeben?
                        Zuletzt geändert von |MELVIN|; 16.10.2010, 23:51.

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