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Anlage KAP vs SO

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    Anlage KAP vs SO

    Ich habe im letzten Jahr ein paar Gewinne mit Aktien gemacht, die ich nun mit einem Verlustvortrag aus Vorjahren verrechnen möchte.

    Im Hauptvordruck habe ich ganz oben "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt. In Anlage KAP trage ich in die Zeilen 7, 8, 9, 49, 50 die Werte der Steuerbescheinigung meiner Bank ein.

    Bei der Plausi-Prüfung wird bemängelt, dass ich die Anlage SO nicht ausgefüllt habe. Wenn ich aber dort in Zeile 41ff meine Werte nochmals eintrage, werden meine Steuern auf Kapitalerträge anscheinend doppelt berechnet, d.h. die Nachzahlung fällt entsprechend höher aus.

    Wie muss ich denn da vorgehen?

    Georg

    #2
    AW: Anlage KAP vs SO

    Hallo Georg,

    >>>Ich habe im letzten Jahr ein paar Gewinne mit Aktien gemacht, die ich nun mit einem Verlustvortrag aus Vorjahren verrechnen möchte.

    Entscheidend ist der Kaufzeitpunkt (vor 2009->SO / ab 2009->KAP).
    Wenn es sich um Altfälle handeln sollte, sind diese Geschäfte aber auch nicht in der Steuerbescheinigung der Bank enthalten (oder sie wäre fehlerhaft).


    >>>Im Hauptvordruck habe ich ganz oben "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt.

    Das musst du nicht, schaden kann es aber wohl auch nicht.


    >>>In Anlage KAP trage ich in die Zeilen 7, 8, 9, 49, 50 die Werte der Steuerbescheinigung meiner Bank ein.

    Da fehlt aber noch einiges:
    Zeile 5 (oder 4, darin ist 5 praktisch enthalten), denn irgendeinen Sinn soll die KAP ja schon haben, also musst du auch einen Antrag stellen
    Zeile 14 und 14a (14a nicht, wenn die Günstigerprüfung beantragt wird, Zeile 4)
    Zeile 59 (das ist der spezielle Antrag für die Altverlustverrechnung)


    >>>Bei der Plausi-Prüfung wird bemängelt, dass ich die Anlage SO nicht ausgefüllt habe.

    Das kann aber imho nicht an den genannten Angaben liegen, mir fällt im Moment auch überhaupt kein Grund für eine solche Fehlermeldung ein. Wird denn gar nichts rot markiert? Wie lautet der genaue Text? Was hast du im Hauptvordruck Zeile 38 eingetragen (obwohl es daran eigentlich auch nicht liegen kann, denn die Fehlermeldung lautet dann anders)?


    >>>Wenn ich aber dort in Zeile 41ff meine Werte nochmals eintrage, werden meine Steuern auf Kapitalerträge anscheinend doppelt berechnet

    Ja, das darfst du nicht machen, entweder KAP oder SO, nicht aber doppelt (siehe auch meinen ersten Absatz). Sonst würde wirklich doppelt besteuert, zumindest wenn der Sachbearbeiter nicht aufpasst.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage KAP vs SO

      Hallo Stefan, vielen Dank für deine Antwort!

      Ge- und verkauft habe ich die Aktien in 2009.

      >>>Da fehlt aber noch einiges:
      Zeile 5 (oder 4, darin ist 5 praktisch enthalten), denn irgendeinen Sinn soll die KAP ja schon haben, also musst du auch einen Antrag stellen
      Zeile 14 und 14a (14a nicht, wenn die Günstigerprüfung beantragt wird, Zeile 4)
      Zeile 59 (das ist der spezielle Antrag für die Altverlustverrechnung)

      Supertipp.
      14/14a und 55/59 habe ich tatsächlich vergessen.

      >>>Das kann aber imho nicht an den genannten Angaben liegen, mir fällt im Moment auch überhaupt kein Grund für eine solche Fehlermeldung ein. Wird denn gar nichts rot markiert? Wie lautet der genaue Text? Was hast du im Hauptvordruck Zeile 38 eingetragen (obwohl es daran eigentlich auch nicht liegen kann, denn die Fehlermeldung lautet dann anders)?

      In Zeile 38 habe ich "lt. Anlage SO" eingetragen. Die beiden anderen Varianten kommen ja nicht in Frage.
      Wenn ich in Anlage SO dann nichts eintrage, wird folgendes gemeldet:
      Fehler in der Steuererklärung (ERiC): Es wurden weder Angaben zur Anlage SO noch zu den privaten Veräußerungsgeschäften getätigt.
      (Kann ich verstehen, ist ja auch korrekt)

      Viele Grüße!

      Georg

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        #4
        AW: Anlage KAP vs SO

        Hallo Georg,

        >>>14/14a und 55/59 habe ich tatsächlich vergessen.

        Zeile 55 hatte ich aber gar nicht erwähnt :-)


        >>>Die beiden anderen Varianten kommen ja nicht in Frage.

        Doch, du musst "wurden nicht getätigt" ankreuzen, denn Geschäfte nach neuer Rechtslage sind dort nicht gemeint (ist aber zugegebenerweise ziemlich mißverständlich formuliert, das Problem hatte ich schon einmal in irgendeinem Forum).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Anlage KAP vs SO

          ich muss fuer die steuerklaerung 2009 letztmalig die anlage so ausfuellen, da ich innerhalb der jahresfrist wertpapiere mit gewinn verkauft hatte. ausserdem habe ich einen feststellungsbescheid ueber einen verlustvortrag zum 31.12.2008.

          nun bin ich mir aber nicht sicher, ob ich in der anlage kap die zeile 59 - beantragung der verrechnung von verlusten nach der bis zum 31.12.2008 geltenden rechtslage - mit ja bzw. 1 beantworten muss oder ob der gewinn aus der anlage so automatisch gegen den verlustvortrag gerechnet wird.

          vielen dank fuer die hilfe!

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            #6
            AW: Anlage KAP vs SO

            Hallo nyc123,

            interessante Frage, beim ersten Überlegen war es für mich eindeutig, aber jetzt bin ich mir auch nicht mehr ganz sicher.
            Imho werden aber Altverluste mit Altgewinnen (Anlage SO) in jedem Fall verrechnet (egal ob der Antrag gestellt wurde oder nicht), es handelt sich doch um den gleichen Topf. Und praktisch gilt ja auch noch das alte Recht, und da gab es gar keine Möglichkeit, eine Verrechnung zu verhindern.

            Hast du denn auch noch Erträge für KAP Zeile 8? Denn auch - und speziell - diese werden mit den Altverlusten verrechnet; hier allerdings wirklich nur nach Antrag.
            Wenn das gewünscht ist (was eigentlich fast immer sinnvoll ist), solltest du KAP Zeile 59 auch ankreuzen (bzw. eine 1 hinschreiben); schaden kann es nur selten.

            Eine Ausnahme wäre, wenn durch die Anrechnung der Altverluste die gesamten Kapitaleinkünfte unter den Sparer-Pauschbetrag oder sogar ins Minus rutschen würden; in einem solchen Fall müsste man genauer abwägen.

            MfG Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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