Ich habe im letzten Jahr ein paar Gewinne mit Aktien gemacht, die ich nun mit einem Verlustvortrag aus Vorjahren verrechnen möchte.
Im Hauptvordruck habe ich ganz oben "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt. In Anlage KAP trage ich in die Zeilen 7, 8, 9, 49, 50 die Werte der Steuerbescheinigung meiner Bank ein.
Bei der Plausi-Prüfung wird bemängelt, dass ich die Anlage SO nicht ausgefüllt habe. Wenn ich aber dort in Zeile 41ff meine Werte nochmals eintrage, werden meine Steuern auf Kapitalerträge anscheinend doppelt berechnet, d.h. die Nachzahlung fällt entsprechend höher aus.
Wie muss ich denn da vorgehen?
Georg
Im Hauptvordruck habe ich ganz oben "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" angekreuzt. In Anlage KAP trage ich in die Zeilen 7, 8, 9, 49, 50 die Werte der Steuerbescheinigung meiner Bank ein.
Bei der Plausi-Prüfung wird bemängelt, dass ich die Anlage SO nicht ausgefüllt habe. Wenn ich aber dort in Zeile 41ff meine Werte nochmals eintrage, werden meine Steuern auf Kapitalerträge anscheinend doppelt berechnet, d.h. die Nachzahlung fällt entsprechend höher aus.
Wie muss ich denn da vorgehen?
Georg
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