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Verlustvorträge aus 2007 und 2008 wie beantragen?

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    Verlustvorträge aus 2007 und 2008 wie beantragen?

    Hallo Leute,

    ich möchte nachträglich meine Steuererklärungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 einreichen, um für meine Aktienverluste aus den Jahren 2007 und 2008 einen Verlustvortrag zu erhalten und diese mit Aktiengewinnen von 2010 verrechnen zu können. Nur: Wie mache ich das am besten? Ich wollte eigentlich alle drei Steuererklärungen gleichzeitig einreichen, aber dann kann ich ja in den Erklärungen von 2008 und 2009 schlecht das Kreuz bei "Es wurde ein bleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG zum 31.12.200X festgestellt für" machen, da dies ja dann de facto noch gar nicht geschehen ist?! Also besser erst nur die für 2007 einreichen, auf die Feststellung des Verlustvortrages warten und dann die für 2008 einreichen usw.? Oder ist das Finanzamt tatsächlich so kompetent und kriegt das hin alle drei Erklärungen zu einem sinnvollen Ganzen zusammenzufügen? Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    MfG
    |MELVIN|

    #2
    AW: Verlustvorträge aus 2007 und 2008 wie beantragen?

    Hallo |MELVIN|,

    einfach alle zusammen einreichen, das klappt schon (das Kreuz kannst du machen oder auch nicht, ist imho Jacke wie Hose). Am besten alles in einen Umschlag, dann kann es auch bestimmt nicht passieren, dass in der falschen Reihenfolge bearbeitet wird (wäre eh etwas seltsam). Oder bring die Erklärungen persönlich hin, dann kannst du auch alle eventuellen Ungereimtheiten gleich klären (ich vermute mal, dass das deine ersten Erklärungen sind).

    Und zur Not hast du zu jedem Bescheid eine einmonatige Einspruchsfrist, dabei kannst du jegliche Fehler berichtigen (auch deine eigenen).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Verlustvorträge aus 2007 und 2008 wie beantragen?

      Hallo,

      und in diesem Fall (alle drei Erklärungen werden gleichzeitig eingereicht) muss auch kein Kreuz gemacht werden und es müssen auch keine Beträge eingetragen werden. Das übernimmt das Finanzamt automatisch.

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