Guten Abend,
im Gegenzug zu der Anwachsung eines Gesellschaftsanteiles durch Ausscheiden eines vormaligen Mitgesellschafters per 02.01.08 an einer Personengesellschaft bin ich vertraglich eine lebenslange Rentenzahlungsverpflichtung eingegangen welche mich persönlich verpflichtet, unabhängig von der Weiterexistenz der Gesellschaft/des Betriebs. Dies will ich natürlich als Sonderausgaben in der privaten Steuererklärung ansetzen und habe den Eintrag in Zeile 77 hinsichtlich Grund und gezahlter Beträge vorgenommen.
Nun müssen zwingend noch die abziehbaren Prozente eingegeben werden, sonst scheitert die Plausibilitätsprüfung. Ich kann jedoch keinen Wert von "100" eingeben, sondern nur 1 bis 99. Dies führt doch aber zu einer unvollständigen Anrechnung des abziehbaren Rentenbetrages.
Ist dies ein Programmfehler? Ich meine, ab 2008 seien solche Rente ja nach § 10 Absatz 1a voll abzugsfähig, also muß ich doch 100 % eingeben können...
im Gegenzug zu der Anwachsung eines Gesellschaftsanteiles durch Ausscheiden eines vormaligen Mitgesellschafters per 02.01.08 an einer Personengesellschaft bin ich vertraglich eine lebenslange Rentenzahlungsverpflichtung eingegangen welche mich persönlich verpflichtet, unabhängig von der Weiterexistenz der Gesellschaft/des Betriebs. Dies will ich natürlich als Sonderausgaben in der privaten Steuererklärung ansetzen und habe den Eintrag in Zeile 77 hinsichtlich Grund und gezahlter Beträge vorgenommen.
Nun müssen zwingend noch die abziehbaren Prozente eingegeben werden, sonst scheitert die Plausibilitätsprüfung. Ich kann jedoch keinen Wert von "100" eingeben, sondern nur 1 bis 99. Dies führt doch aber zu einer unvollständigen Anrechnung des abziehbaren Rentenbetrages.
Ist dies ein Programmfehler? Ich meine, ab 2008 seien solche Rente ja nach § 10 Absatz 1a voll abzugsfähig, also muß ich doch 100 % eingeben können...
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