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Steuererklärung für andere einreichen

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    Steuererklärung für andere einreichen

    Hallo,

    hab nirgends etwas dazu gefunden, vielleicht hat hier jemand eine Antwort:

    Ich helfe Freunden bei der Steuererklärung. Bisher auf Papier, möchte jetzt die Daten in Elster eingeben und ans FA senden. (z. T. haben die Leute keinen PC)

    Darf ich diese mit meiner pfx-Datei authentifiziert absenden?

    Thxs im voraus

    #2
    AW: Steuererklärung für andere einreichen

    Hallo uhm,

    ja, kein Problem. Wir benutzen beispielsweise mein persönliches Zertifikat für den Arbeitgeber meiner Mutter (sie ist dort Buchhalterin in Heimarbeit), obwohl ich selber absolut nichts mit dem Unternehmen zu tun habe.

    Wenn es dann irgendwelche Unstimmigkeiten gibt, etwa dass die betreffende Person gar nichts von der Erklärung wußte (das wäre imho eine Straftat, ich vermute mal Urkundenfälschung), weiß das Finanzamt ja, an wen es sich wenden muss.

    Und nur am Rande, auch eine private Steuerberatung ist nicht erlaubt. Beim Ausfüllen helfen ist aber noch OK (machen wir hier ja auch), die Grenze ist sicherlich fließend.

    MfG Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 22.10.2010, 10:51.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Steuererklärung für andere einreichen

      Nein, hierzu widerspreche ich.

      Das reine Ausfüllen der ESt-Erklärung für Fremde, welche nicht in § 15 AO erfaßt sind, ist bereits ein Verstoß gegen das Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, es sei denn, man tut es im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses bei einem StB, WP, vBP, StBev, RA oder LStHV bzw. gehört selbst zu dieser Gruppe. Dies ist jedoch wenig wahrscheinlich, wenn man die Schilderung(en) liest.

      Wenn das Ausfüllen so ist, daß man nur "mechanisch" tätig wird, also nicht nachdenkt, ob z. B. die Ausgabe wirklich in die Zeile kommt oder überhaupt nicht absetzbar ist, dann ist es zulässig. Allerdings wäre dann fraglich, warum es der Auftraggeber nicht gleich selbst macht.

      Die Finanzämter werden von sich aus tätig, wenn erkennbar ist, daß unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen vorliegen könnte und betreiben das Verfahren bis hin zur evtl. Bußgeldfestsetzung und Untersagung weiterer derartiger Tätigkeiten.

      Ganz toll ist natürlich, wenn man unerlaubt tätig wird und dies noch durch die eigene elektronische Unterschrift (die Authentifizierungsdatei) quasi bestätigt. Da kann man sich ganz schlecht rausreden, wenn das FA nachforscht.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Steuererklärung für andere einreichen

        Also kurz zusammengefasst:

        technisch: Die pfx-Datei kann verwendet werden
        -
        rechtlich: Die Erklärung darf gar nicht erst ausgefüllt werden, es sei denn, der "Auftraggeber" sitzt direkt daneben und sagt, was wo hin muss (z. B. wenn jemand zwar auf Papier seine Erklärung erstellen kann, aber mit dem Elster-Formular nicht zu Recht kommt).

        Besonders kritisch wird dies natürlich, wenn man dafür auch noch Geld bekommt. Dann gibt es nicht nur Ärger mit der Finanzverwaltung, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung der Tätigkeit.

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          #5
          AW: Steuererklärung für andere einreichen

          Hallo,

          >>>es sei denn, der "Auftraggeber" sitzt direkt daneben und sagt, was wo hin muss

          Das hatte ich natürlich angenommen, halt Leuten helfen die keinen Computer haben oder damit nicht richtig umgehen können.

          Und allgemeine Hilfe - also keine steuerrechtliche - ist natürlich auch erlaubt, etwa eben der Umgang mit der Software, oder bei ausländischen Mitbürgern das erklären/übersetzen einzelner Texte.


          >>>Ganz toll ist natürlich, wenn man unerlaubt tätig wird und dies noch durch die eigene elektronische Unterschrift (die Authentifizierungsdatei) quasi bestätigt. Da kann man sich ganz schlecht rausreden, wenn das FA nachforscht.

          Das ist aber Unsinn, das Finanzamt kann überhaupt nicht feststellen, wer denn nun am Computer saß. Das Zertifikat ist grundsätzlich NICHT an eine Person gebunden.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Steuererklärung für andere einreichen

            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            Das ist aber Unsinn, das Finanzamt kann überhaupt nicht feststellen, wer denn nun am Computer saß. Das Zertifikat ist grundsätzlich NICHT an eine Person gebunden.
            Echt nicht?

            Also ich kann mich erinnern, daß die Beantragung nur mit Steuernummer (und email usw.) ging. Darüber hinaus ist der Zugang nur mit PIN möglich.

            Das soll unpersönlich sein?

            Aber na klar - gäbe ich jemandem meine Visa-Karte mit der PIN, dann könnte er auch am Automaten Geld abheben und es wird niemand wissen, daß ich gar kein Geld abhob. Aber wer macht das schon? - Ich nicht. Nicht freiwillig.

            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald
            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald

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              #7
              AW: Steuererklärung für andere einreichen

              Hallo Ronald,

              >>>Also ich kann mich erinnern, daß die Beantragung nur mit Steuernummer (und email usw.) ging.

              Bei mir ging es glaube ich ohne Steuernummer, aber ich kann mich auch nicht mehr genau daran erinnern, ist schon so lange her.


              >>>Das soll unpersönlich sein?

              Unpersönlich habe ich ja nicht gesagt (es heißt ja auch "persönliches Zertifikat"). Aber es ist nicht an diese Person gebunden, dass heißt es können auch Erklärungen für andere Personen damit abgegeben werden (und zwar legal).
              Wie ich in meinem ersten Beitrag bereits schrieb, gebe ich mit meinem persönlichen Zertifikat sogar Erklärungen für ein mir fremdes Unternehmen ab. Und dabei fülle ich beispielsweise das Umsatzsteuervoranmelde-Formular auch ganz alleine aus, meine Mutter gibt mir nur die Zahlen und Kennziffern vor. Und das ist trotzdem eindeutig keine Steuerberatung.

              MfG Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Steuererklärung für andere einreichen

                >>>>Aber es ist nicht an diese Person gebunden, das heißt, es können auch Erklärungen für andere Personen damit abgegeben werden

                Ja, insofern ist es nicht gebunden. Das stimmt.

                >>>>(und zwar legal)

                Das ist noch fraglich.

                >>>>Wie ich in meinem ersten Beitrag bereits schrieb, gebe ich mit meinem persönlichen Zertifikat sogar Erklärungen für ein mir fremdes Unternehmen ab.

                Sofern es im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses passiert, hätte ich in Bezug auf das StBerG keine Bedenken. Andernfalls schon.

                >>>>Und dabei fülle ich beispielsweise das Umsatzsteuervoranmelde-Formular auch ganz alleine aus, meine Mutter gibt mir nur die Zahlen und Kennziffern vor.

                UStVA muß nicht authentifiziert gesendet werden.

                >>>>Und das ist trotzdem eindeutig keine Steuerberatung.

                Na, so eindeutig ist es ja nun gerade nicht.

                Das Zertifikat ist / gilt ja wie eine Unterschrift. Das heißt, man macht sich den Inhalt der Steuererklärung zu eigen. Also auch alle Fehler, egal ob vorsätzliche oder fahrlässige. Somit kann man (mit-) haftbar gemacht werden, soweit Steuerverkürzung oder gar -hinterziehung vorliegt.

                Ebenso sehe ich mit der elektronischen Unterschrift zumindest ein Indiz für die Hilfeleistung in Steuersachen.

                Davon mal abgesehen - wer muß denn betriebliche Steuererklärungen unterschreiben und abgeben? Entweder der Unternehmer selbst oder der gesetzliche Vertreter. Nicht jemand fremdes, der ein (Elster-) Zertifikat hat. Insofern ist es fraglich, ob die fremdauthentifizierten Steuererklärungen entsprechend der AO wirksam abgegeben wurden.

                Soweit es Steueranmeldungen (UStVA, LStA) betrifft, ist keine Authentifizierung notwendig. Die kann also auch ein Fremder übermitteln. Es ist nicht einmal eine Unterschrift erforderlich, falls man auf Papier abgeben darf.

                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald
                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald

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                  #9
                  AW: Steuererklärung für andere einreichen

                  Zitat: Das Zertifikat ist / gilt ja wie eine Unterschrift. Das heißt, man macht sich den Inhalt der Steuererklärung zu eigen. Also auch alle Fehler, egal ob vorsätzliche oder fahrlässige. Somit kann man (mit-) haftbar gemacht werden, soweit Steuerverkürzung oder gar -hinterziehung vorliegt.

                  Das würde ich erstmal bezweifeln. Die Frage ist doch, in wie weit eine Unterschrift bzw. das Zertifikat überhaupt für eine Haftung benötigt wird.
                  Für strafbare Handlungen im Rahmen des Steuerrechtes kann ich immer haftbar gemacht werden, egal ob ich irgendwas unterschreibe oder nicht - Strafbarkeit hängt nicht von Formalitäten ab. Die Frage der Nachweisbarkeit mag eine andere sein.

                  Ich würde jedenfalls eben genau _nicht_ so weit gehen, dass mit Unterschrift/Zertifikat auch Haftung für die Richtigkeit des Inhaltes in steuerlicher Hinsicht übernommen wird, sondern eben lediglich dafür, das die lt. Angaben erklärende Person auch wirklich diese Erklärung abgegeben hat.
                  Quasi wie ein Zeuge der bestätigt, das die Person die was gesagt hat, auch die Person ist - nicht mehr und nicht weniger. Das hat soweit noch nichts mit dem Inhalt an sich zu tun.
                  Und das gilt ja auch, wenn ich meine eigene Erklärung mit meinem Zertifikat verschlüssle.

                  Anderer Vergleich: SSL-Zertifikate für die verschlüsselte Übertragung von Daten im Netz - auch dabei wird immer nur dafür gehaftet, das Sender und Empfänger der sind, der sie vorgeben (also Datensicherheit) nicht jedoch ob die Inhalte der übertragenen Daten korrekt sind (Kreditkartendaten etc.).


                  Zitat: Ebenso sehe ich mit der elektronischen Unterschrift zumindest ein Indiz für die Hilfeleistung in Steuersachen.

                  Nun das kannst Du ja sehen wie Du willst ;-) - mir erschliesst sich da kein anderer Zusammenhang, als ein künstlich hinein interpretierter. . .
                  Wenn man einfach nur zugrunde legt, was man alles benötigt, um eine Steuererklärung zu erledigen, reicht ja sonst auch schon das zusammenbauen eines Computers aus, um Hilfeleistung anzunehmen, denn ohne den kann niemand elektronisch eine Steuererklärung abgeben.

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                    #10
                    AW: Steuererklärung für andere einreichen

                    Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                    Bei mir ging es glaube ich ohne Steuernummer, aber ich kann mich auch nicht mehr genau daran erinnern, ist schon so lange her.
                    Für die aktuellen Registrierungsmöglichkeiten wird immer eine Steuernummer vorausgesetzt. Bei der Registrierung erfolgt ein Abgleich mit den beim zuständigen Finanzamt gespeicherten Daten, bevor das Zertifikat aktiviert werden kann. Daher muss zwingend eine Steuernummer vorhanden sein und angegeben werden.

                    Ansonsten würde ich mit meinem Zertifikat auch keine Erklärungen für andere Leute einrechen, denn aus dem Übertragungsprotokoll kann man das Sendezertifikat auslesen - wenn man das denn will.

                    Aber außer den Lohnsteuerbescheinigungen müssen m. E. keine Erklärungen *zwingend* authentifiziert übermittelt werden.

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                      #11
                      AW: Steuererklärung für andere einreichen

                      Hallo,

                      na, da sind ja ganz interessante Beiträge zusammengekommen. Danke dafür.
                      Ich sehe es auch so wie Falzo und andere, die meinen es ist OK..

                      Um sicher zu gehen - hätte ich auch gleich machen können - habe ich eben mit dem zuständigen Menschen meines FA für Elster telefoniert und er teilte mir mit, daß ich die ESt-Erklärung natürlich auch für andere Personen mit meiner pfx-Datei authentifiziert absenden kann.

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                        #12
                        AW: Steuererklärung für andere einreichen

                        Zitat von uhm Beitrag anzeigen
                        Um sicher zu gehen - hätte ich auch gleich machen können - habe ich eben mit dem zuständigen Menschen meines FA für Elster telefoniert und er teilte mir mit, daß ich die ESt-Erklärung natürlich auch für andere Personen mit meiner pfx-Datei authentifiziert absenden kann.

                        Das Können wurde auch nicht in Frage gestellt.

                        Mit freundlichsten Grüßen

                        Ronald
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald

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