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Eigene Steuererklärung für Kind wg. Zinssteuer?

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    Eigene Steuererklärung für Kind wg. Zinssteuer?

    Hallo Forum,

    wir haben für unser Kind einen Ausbildungssparplan abgeschlossen und vergessen, einen Freistellungsauftrag abzugeben. Deswegen wurde Abgeltungssteuer einbehalten.
    Müssen wir jetzt für unser Kind das komplette Programm einer Steuererklärung mit eigenem
    Elster-Zugang und Authentifizierung etc. durchziehen oder reicht da "unser" Elster aus?
    Was muss alles abgegeben werden Mantelbogen, Anlage KAP, etc oder noch mehr?


    Vielen Dank und Gruß

    Rain

    #2
    AW: Eigene Steuererklärung für Kind wg. Zinssteuer?

    Da ein ElsterOnline-Zugang bekanntlich für die Steuererklärung überhaupt keine Voraussetzung ist, muss natürlich keine Registrierung für das Kind erfolgen, was ja überhaupt nur gehen würde, wenn es schon einmal eine Steuererklärung abgegeben und eine alte Steuernummer hätte.

    Aber auch für die authentifizierte Übermittlung ist es nicht zwingend, dass das Zertifikat von dem stammt, für den die Steuererklärung ist. Da die Steuerbescheinigung eh im Original eingereicht werden muss, sehe ich aber nicht, was der Lustgewinn dabei sein soll, es sei denn, es tun einem die Bäume leid, was sich beim Hauptvordruck und der Anlage KAP aber doch auf wenige Seiten beschränkt.

    Kommentar


      #3
      AW: Eigene Steuererklärung für Kind wg. Zinssteuer?

      Eine Einkommensteuererklärung mit Mantelbogen und Anlage KAP sollte reichen. Wenn es die Steuererklärung für 2009 sein sollte, wofür die genannte Abgeltungssteuer spricht, vermute ich, dass dann die neue Anlage "Vorsorgeaufwendungen" wegen dem Kreuzchen in der früheren Zeile 67 des Mantelbogens 2008 notwendig sein wird.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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