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Welches ist das zu versteuernde Einkommen?

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    Welches ist das zu versteuernde Einkommen?

    Hallo liebe Experten!

    Ich stehe vor einem kleinen Rätsel - vielleicht verstehe ich es auch einfach nicht auf Anhieb.

    Sagen wir mal ich verdiene 30000 Euro als Angestellter, 10000 Euro aus selbstständiger Tätigkeit (Kleingewerbe) und meine Frau war 2009 erkrankt und danach wieder auf Jobsuche und hat 6000 Euro Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld bekommen.
    Elster sagt (und WISO auch) das zu versteuernde Einkommen beträgt 40000,00, die Lohnersatzleistungen meiner Frau werden gar nicht gerechnet. Ist das richtig ? klar das Sie unter der steuerfreien Grenze liegt, aber gilt diese - werden wir nicht zusammen gerechnet?

    Wenn ich alles zusammenrechne (im Beispiel 46000,-) komme ich lt. Splittingtabelle immerhin auf 3000 Euro mehr. Andersrum, nur meine beiden Einkommen und dann nach Splittingtabelle wäre das nämlich ein Schnäppchen für letztes Jahr....

    Bitte gebt mir mal einen kleinen Denkanstoss ich mag nämlich keine bösen Überraschungen....

    Vielen Dank und ein frohes Jahr 2010

    Andy

    #2
    AW: Welches ist das zu versteuernde Einkommen?

    Hallo,

    Elster sagt (und WISO auch) das zu versteuernde Einkommen beträgt 40000,00, die Lohnersatzleistungen meiner Frau werden gar nicht gerechnet. Ist das richtig ?
    Nein, da hast du etwas vergessen einzugeben. Die beiden Lohnersatzleistungen ansich sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt (sie erhöhen den Steuersatz). Sie sind in der Anlage N, Zeile 25, 26 oder 27 einzutragen; bei WISO weiß ich nicht (hier ist ja auch das ELSTER-Forum :-).

    Grob läßt sich die Auswirkung folgendermaßen berechnen:
    Mit der Summe aus steuerpflichtigem Einkommen (das ist das Brutto-Einkommen, aber um Sonderausgaben, Pauschbeträge und Verorgungsaufwendungen bereinigt, siehe auch den letzten Steuerbescheid) und Progressionsvorbehalt wird der Steuersatz ermittelt (hier aus der Splittingtabelle). Mit diesem Steuersatz wird dann aber nur das steuerpflichtige Einkommen selbst multipliziert, und das Ergebnis ist die Steuer. Falls in deiner Tabelle keine Prozentsätze stehen, musst du das selber ausrechnen (S geteilt durch zvE).

    klar das Sie unter der steuerfreien Grenze liegt, aber gilt diese - werden wir nicht zusammen gerechnet?
    Doch, ihr werdet natürlich zusammen gerechnet (von Sonderfällen abgesehen). Und das ist sogar besser, da du praktisch die Freibeträge deiner Frau mit verbrauchen kannst.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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