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Auswärtstätigkeit - Verpflegungsmehraufwenungen

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    Auswärtstätigkeit - Verpflegungsmehraufwenungen

    Mahlzeit,
    ich verstehs einfach nicht und finde keine Antwort auf diese einfache Frage:

    Wegen div Dienstreisen ins Ausland steht bei mir auf der Lohnsteuerbescheinigung 530 Euro in Zeile 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit". Dieser Wert wird von Elster nicht übernommen sondern soll händisch in Anlage N Zeile 56 eingetragen werden.

    Kann ich in Zeile 55 dieser Summe Ausgaben entgegenstellen? Falls ja, trage ich einfach den Pauschbetrag des Landes x anz. Tage ein? Muss ich dazu irgendwelche Rechnungen beilegen?

    Dankeschön für Klärung!

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit - Verpflegungsmehraufwenungen

    Hallo,

    Zeile 55 (Fahrtkosten) ist im Elsterformular ausgegraut und die Zeile 64 (Verpflegungsmehraufwand ebenfalls, d.h. du wechselst in die in den Button "Weiterleitung zur Auswärtstätigkeit" dort kannst du alle erforderlichen Angaben für Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegungspauschalen eintragen und die Angaben stehen dann summiert in deiner Anlage N Zeile 55 und 64 drin.
    Welche Nachweise du benötigst erfährst du am besten bei deinem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit - Verpflegungsmehraufwenungen

      vielen Dank - leider fehlt mir offensichtlich das Grundverständnis für diese Steuergeschichten, so dass ich immer noch nicht klarkomme:

      Ich trage die 530 Euro in 65 ein Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzte Mehraufwendungen für Verpflegung bei Auswärtstätigkeit. (merkwürdig: dadurch ändert sich in der Steuerberechnung nix!)

      Ich gehe nun zu Weiterleitung zur Auswärtstätigkeit und trage dort unter Verpflegungsmehraufwendungen Ausland z.B. 10 Tage Iran 24 Euro pauschal ein.

      Dazu 2 Fragen:

      Kann ich das so pauschal machen, einfach den Tagessatz des jeweiligen Landes eintragen?

      Was passiert mit diesen Beträgen? Erhöht sich das Einkommen um 530 Euro, von denen dann 240 wieder abgezogen werden? Leider stürzt Elster bei der Steuerberechnung ab, so dass ich die Auswirkungen nicht prüfen kann.

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeit - Verpflegungsmehraufwenungen

        Die vom Arbeitgeber erstatteten Beträge mindern Ihre Werbungskosten.

        Das heißt, wenn Sie ihre tatsächlichen Kosten (Verpflegungskosten und Übernachtungskosten im Rahmen der Pauschalen, Fahrtkosten etc.) angeben, werden diese um den erstatteten Betrag gekürzt. Ihre Vermutung paßt also.

        Hatten Sie mehr Ausgaben (Werbungskosten) als vom Arbeitgeber erstattet wurden, dann wirkt sich das natürlich auch zu Ihren Gunsten auf die Höhe der Steuern aus.

        Die Pauschalbeträge für 2009 finden Sie unter http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/011__b,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
        MfG, El Portale

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