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Authentifizierung-Zertikat

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    Authentifizierung-Zertikat

    Hallo an alle!

    Ich wollte bald zum erstenmal mit Zertikat mein Lohnsteuerjahresausgleich machen.
    Nun heisst es,das alles papierlos wäre,ohne unterschrift und nervigen Ausdruck
    Stimmt das?.
    Das zertikat habe ich schon erstellt aber total Papierlos kann ich mir nicht vorstellen oder gibt es eine Möglichkeit die Dateianhänge auch mit zu übermitteln?Denn ich muss ja beweisen das ich wechselnde Tätigkeiten,sowei ein schwerbehindertes kind habe,was ich absetzen kann.Also muss ich doch z.B.eine Kopie von dem Behinderten Ausweis mit senden oder nicht?
    Es wäre nett wenn mir jemand erklären könnte wie das von statten geht und ob man auch per Mail oder einem anderen Weg die Daten an das Finanzamt übermitteln kann oder ob ich die Sachen doch noch in Papierform abgeben muss.
    Vielleicht hat jemand ja schonmal mit Zertikat übermittelt.

    Vielen dank im voraus für die Antwort.....

    Gruß eric

    #2
    AW: Authentifizierung-Zertikat

    Hallo Eric,
    nein, es stimmt nicht!
    Eine komplett papierlose Abgabe der Steuererklärung ist nur in seltenen Fällen möglich.

    Ab Veranlagungszeitraum 2008 sind folgende Belege zur Einkommensteuererklärung aufgrund rechtlicher Vorschriften zwingend einzureichen:
    �� Bescheinigung über Lohn- / Entgeltersatzleistungen
    �� Unterlagen über die Gewinnermittlung
    �� Steuerbescheinigung über anrechenbare Kapitalertragsteuer / Zinsabschlag
    �� Bescheinigung über anrechenbare ausländische Steuern
    �� Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung)
    �� Nachweis der außergewöhnlichen Belastungen
    �� Nachweis der Behinderung
    �� Nachweis der Unterhaltsbedürftigkeit
    �� Soweit die Lohnsteuerbescheinigungsdaten nicht durch den Arbeitgeber elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden: die Lohnsteuerkarte bzw. die besondere Lohnsteuerbescheinigung
    �� Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
    �� Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge
    Haushaltsnahe Dienstleistungen und Kinderbetreuungskosten
    Voraussetzung für die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen und den Abzug von Kinderbetreuungskosten ist, dass Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Die Unterlagen hierzu sind bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren. Sie müssen dem Finanzamt aber auf Verlangen vorgelegt werden.
    Sonstige Belege
    Belege über Arbeitsmittel oder Nachweise über Beiträge an Berufsverbände, Bestätigungen zu Lebens- oder Haftpflichtversicherungen und der von Ihrem Arbeitgeber ausgehändigte Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung müssen ebenfalls nicht eingereicht werden. Diese Unterlagen sind auch bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren und dem Finanzamt nur auf Verlangen vorzulegen. Wenn außergewöhnliche oder erstmalige Umstände die Höhe der Steuer beeinflussen, wird eine sofortige Belegeinreichung empfohlen. Dies ist beispielsweise bei beruflich bedingten Umzugsaufwendungen, der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall.
    Ansonsten sind Belege nur nach Anforderung durch das Finanzamt einzureichen.

    ( https://www.elster.de/download/merkblatt_belege_ab_2008.pdf )

    In Fällen wie diesen und Ihrem ist eine authentifizerte Übermittlung (mit Zertifikat) m.E. nicht sinnvoll; eine unauthentifizerte Übermittlung und anschließende Einreichung der komprimierten Steuererklärung und der notwendigen Belege (s. oben) ist m.E. sinnvoller, auch wenn bei authentifizerten Übermittlungen die Nachreichung notwendiger Belege angekreuzt werden kann. Dann aber bitte dies auch nicht vergessen
    Der Vorteil bei der elektronischen Einkommensteuererklärung mit ElsterFormular bleibt weiterhin, dass Sie noch vor dem Absenden wissen, wie hoch Ihre Steuererstattung oder Nachzahlung ausfällt, denn die Steuerberechnung im Programm ElsterFormular ist die der Finanzverwaltung.
    Mit freundlichen Grüssen
    gez. D. Cremer

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      #3
      AW: Authentifizierung-Zertikat

      Hallo!

      Vielen dank für Ihre antwort.ist mehr Antwort,als ich mir erhofft hatte.:-)

      Dann werde ich wie gewohnt ohne Authentifizierung übermitteln und alles ausdrucken,denn sonst hat es wirklich wenig Sinn,wenn ich sowieso Nachweise beifügen muss....
      Oder mit zertikikat und halt das häckchen setzen,das ich noch nachweise beifügen muss.das weiss ich noch nicht wie ich das mache.

      Mfg.Eric

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        #4
        AW: Authentifizierung-Zertikat

        Falls der Nachweis der Behinderung bereits im Vorjahr vorgelegt wurde, kann die erneute Einreichung unterbleiben, solange die Gültigkeit des Ausweises sich nicht geändert hat. Diese Daten werden gewöhnlich im Finanzamt unter Ihrer Steuernummer gespeichert.

        Alle nicht von DC1961 aufgeführten Belege (wie Ihre wechselnden Einsatzstellen u.ä.) müssen erst auf Anforderung des Finanzamtes eingereicht werden.

        Insofern wäre also eine papierlose Erklärung durchaus möglich. Per eMail können Sie dem Finanzamt alles schicken, was nicht zwingend im Original einzureichen ist. Meist gehen die Mails an die Poststelle und werden dort ausgedruckt und im Haus weitergeleitet.

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