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Verrechnung von Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften

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    Verrechnung von Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften

    Hallo zusammen,

    aus 2008 habe ich Verlustvorträge aus Wertpapiertransaktionen die im Rahmen der Veranlagung 2008 vorgetragen wurden.

    Meine Frage:
    Wie kann ich diese Verluste nun bis 2013 verwenden?
    Ist auch eine Verrechnung mit Kursgewinnen aus Anleihegeschäften möglich? Die Anleihen wurden in 2009 gekauft und nach wenigen Monaten mit Gewinn veräußert. Beim Verkauf wurde eine Anrechnung auf den FS vorgenommen bzw. mit Abgeltungssteuer belegt. Kann ich den Verlustvortrag hierauf anwenden? Wie mache ich das?

    Vielen Dank für die Hilfe vorab.

    Strumm

    #2
    AW: Verrechnung von Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften

    Altverluste können mit positiven Einnahmen aus § 20 Abs. 2 EStG (darunter auch Anleihenverkäufe) oder mit sonstigen Einkünften verrechnet werden (Ausnahme: Aktienaltverluste können nur mit Aktiengewinnen oder privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden). Die Verrechnung findet im Rahmen der Steuererklärung statt vor Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags.

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      #3
      AW: Verrechnung von Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften

      Hallo Konsens_Eins,

      vielen Dank für die schnelle Information.

      Jetzt nur noch eine Unklarheit - wo/wie muss ich das in der 2009er Veranlagung erklären? Anlage KAP oder Anlage SO? Woher weiß das FA, dass ich mit den Altverlusten verrechnen will?

      Danke!

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        #4
        AW: Verrechnung von Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften

        Das machts das FA automatisch, wenn du einen Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2008 bekommen hast.

        Es sei denn, ein Verlustrücktrag wäre möglich, dann müsstest du den Verlustvortrag beantragen.

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          #5
          AW: Verrechnung von Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften

          Also wenn ich das in der aktuellen Anlage KAP richtig sehe, müsste das wohl in Zeile 59 deklariert werden...Altverlustverrechnung gem. § 23 EstG

          hier habe ich auch einen guten Link zu dem Thema gefunden...scheint wohl eine Wissenschaft für sich zu sein:

          http://www.pnhr.de/veroeffentlichungen/newsletterarchiv/steuertipps/article/verlustverrechnung-konsequenzen-nach-der-einfuehrung-der-abgeltungssteuer/

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            #6
            AW: Verrechnung von Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften

            Als Teil des Einkommensteuerbescheides...aber keinen separaten Bescheid

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              #7
              AW: Verrechnung von Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften

              Ohne separaten Bescheid gibt es keinen Verlustvortrag.

              Also am besten am Montag mal beim FA anrufen.

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                #8
                AW: Verrechnung von Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften

                Hallo,

                Anlage KAP oder Anlage SO?
                KAP, die Anlage SO braucht man für Kapitalerträge ab 2009 nur noch für Altgeschäfte (also 2008 gekauft und 2009 - innerhalb der Jahresfrist - verkauft); ab 2010 dann überhaupt nicht mehr.

                Und ein paar kleine Korrekturen:

                Ausnahme: Aktienaltverluste können nur mit Aktiengewinnen oder privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden
                Das ist falsch, es gibt bei Altverlusten keine Unterscheidung zwischen Aktien- und Nicht-Aktien-Geschäften.

                Es sei denn, ein Verlustrücktrag wäre möglich, dann müsstest du den Verlustvortrag beantragen.
                Verlustrücktrag gibt es seit der Abgeltungsteuer nicht mehr. Und einen Verlustvortrag muss man normalerweise nicht beantragen, da das automatisch (bankintern) geschieht.

                MfG Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Verrechnung von Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften

                  Hallo,

                  das versteh ich nun nicht - wenn ich in der 2008er Veranlagung Verluste in der Anlage SO geltend gemacht habe und mir dieser im ESt-Bescheid auch zugebilligt wird, brauch ich da wirklich nochmal einen separaten Bescheid????

                  Werd zur sicherheit wohl mal beim FA anrufen....

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                    #10
                    AW: Verrechnung von Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften

                    Für die nicht aufgebrauchten Verluste (Verlustvorträge auf künftige Jahre) gibt es einen "Bescheid über den verbleibenden Verlustabzug zum 31.12.20XX" (oder so ähnlich).
                    In diesem Bescheid wird
                    a) die Art des Verlusts nach Einkunftsarten
                    b) und die Höhe der negativen Beträge
                    gesondert festgestellt

                    und in den Folgejahren jeweils fortgeführt.

                    Soweit Verluste aufgebraucht werden, erscheinen diese Beträge im jeweiligen Bescheid.

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