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Frage eines IT-Kundenberaters zu Auswärtstätigkeiten

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    Frage eines IT-Kundenberaters zu Auswärtstätigkeiten

    Guten Abend,

    ich mache wie so viele in diesem Jahr meine erste sehr umfangreiche ESt-Erklärung.

    Ähnlich umfangreich waren auch meine Außendienst-Tätigkeiten in 2009. Ich arbeite als Kundenberater und bin mehrfach für einige Tage in Hotels, von wo aus ich zu den Kunden reise.

    Ich habe jeden Monat betriebsintern meine Spesen und Reisekostenabrechnung gemacht und bereits am Ende des Monats meine gesetztlichen und freiwilligen Spesen erhalten.

    Fragen:
    Muss ich dann überhaupt die Anlage zur Auswärtstätigkeit bis ins kleinste Detail (km, Tage, usw. pro Termin) ausfüllen oder ist durch die Firmenabrechnung dies alles schon erfolgt? D.h. hab ich dadurch überhaupt noch Vorteile? Oder bin ich gesetzlich sogar dazu verpflichtet all das genauestens anzugeben (mit Anlage der monatl. Abrechnungen)?

    #2
    AW: Frage eines IT-Kundenberaters zu Auswärtstätigkeiten

    Wenn vom Arbeitgeber die Kosten in der Höhe steuerfrei ersetzt werden, in der sie steuerlich als Werbungskosten abzugsfähig sind (Verpflegungsmehraufwand, Fahrtkosten mit dem eigenen Kfz bzw. Firmenfahrzeug), ergeben sich keine Vorteile mehr in der Steuererklärung. Angaben sind dann hierzu nicht erforderlich.
    Ist der Ersatz des Arbeitgebers niedriger, sind ALLE Angaben zur Auswärtstätigkeit erforderlich, damit die Aufwendungen steuerlich anerkannt werden können.

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      #3
      AW: Frage eines IT-Kundenberaters zu Auswärtstätigkeiten

      Hallo,

      wurde die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber auch auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen?

      Wenn nicht, dann kann das weg gelassen werden.

      Wenn ja, dann solltest du auch die entsprechenden Felder bei den Werbungskosten ausfüllen. Alternativ würde das für das Finanzamt nämlich so aussehen, als ob vom Arbeitgeber etwas gezahlt wurde, ohne dass entsprechende Werbungskosten vorliegen. Das führt - im besten Fall - zu Nachfragen bei der Bearbeitung der Steuererklärung oder - im schlechtesten Fall - zur Erhöhung des Bruttoarbeitslohns um die gezahlten Erstattungen. Das gilt unabhängig davon, ob wirklich alle Aufwendungen erstattet oder ob diese nur teilweise bezahlt wurden.

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        #4
        AW: Frage eines IT-Kundenberaters zu Auswärtstätigkeiten

        Ja, auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit - Zeile 20 - drin.

        Wenn ich mir die Anlage N ansehe, muss ich aber einen Mordsaufwand leisten um all meine Vororttermine auszuwerten. Habe gesehen, dass man da aufteilen muss wie oft man einen halben Tag, einen ganzen Tag da war, wo man z.B. Frühstück wie oft bekommen hat usw...

        Wenn´s mir doch nix bringt?!?

        Sind das die leidigen Mitbringsel meines Jobs oder wie? :-)

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          #5
          AW: Frage eines IT-Kundenberaters zu Auswärtstätigkeiten

          hallo

          Abrechnungen einfach auf einer extra Anlage machen, bzw. die bereits vorhandenen Abrechnungen aus dem Betrieb verwenden und dann auf der Anlage N nur die errechneten Werbungskosten mit dem Verweis: lt. Anlage - verwenden.
          LG MAX v S.

          (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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            #6
            AW: Frage eines IT-Kundenberaters zu Auswärtstätigkeiten

            Ja, nur leider ist ElsterFormular "zu blöd" freie Eintrgungen zu den Werbungskosten bei Auswärtstätigkeiten / Reisekosten anzunehmen. Diese Aufwendungen müssen immer über die umständliche Maske eingegeben werden.

            Alternativ kann man natürlich die Werbungskosten auch in einem anderen Bereich (z. B. unter "Weitere Werbungskosten") ansetzen. Dabei erfolgt allerdings keine automatische Verrechnung zwischen den Erstattungen des Arbeitgebers und den tatsächlichen eigenen Aufwendungen - womit wir wieder bei dem weiter oben von mir geschilderten Fall wären. Denn spätestens der Bearbeiter im Finanzamt muss nun die dort eingetragenen Werbungskosten wieder aus der "Sammelkennzahl" für die weiteren Werbungskosten heraus rechnen und in dem Feld für die Reisekosten eintragen (immerhin scheint das dort möglich zu sein ohne zehn Eingabemasken zu öffnen). Ansonsten schlagen wieder alle möglichen Hinweise auf - genau wie bei der Steuerberechnung von ElsterFormular.

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