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Zinsen aus Mietkautionskonto

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    Zinsen aus Mietkautionskonto

    Hallo,

    hab diverse Infos im Netz gefunden, mir ist aber noch nicht klar, was zu tun ist:

    Der einfachere Fall ist sicher, wenn das Mietkautionskonto auf den Namen des Mieters lautet.

    In meinem Fall läuft es auf den Namen des Vermieters.
    Trotzdem steht der Zinserlös aus der Kautionssumme dem Mieter zu.
    Die Zinsen werden von der Bank jährlich dem Konto zugeschrieben. Die Bank erstellt aber keine Steuerbescheinigung (keine Ahnung, warum).
    Wenn ich richtig verstanden habe muß der Vermieter in seiner Steuererklärung keine Angaben zu den Zinsen / Kapitalertragsteuer / Soli machen, sondern nur diese Infos an den Mieter weiterleiten?
    Gibt es da Fristen?
    Wäre doch sinnvoll, die Bank zu bitten, eine Steuererklärung zu erstellen (manche machen das automatisch)?

    #2
    AW: Zinsen aus Mietkautionskonto

    Das Mietkautionskonto steht rechtlich dem Mieter zu. Dieser hat auch die dafür gezahlten Zinsen zu versteuern. Die Banken sind normalerweise verpflichtet, eine entsprechende Steuerbescheinigung zu erstellen. In 2009 gibt es hier jedoch teilweise Schwierigkeiten wegen der Abgeltungssteuer.

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      #3
      AW: Zinsen aus Mietkautionskonto

      Habe heute auf der Bank nachgefragt. Zinsbescheinigungen stellt die Bank erst ab 10 € aus. Die Zinsen sind ja bedeutend niedriger, also darf man das selber machen :-)

      Lt. Aussage meines Steuererpflichtigen hat ihn als Vermieter das FA angewiesen, die Zinsen zu versteuern, da das Konto auf ihn lautet. Ist zwar m. E. gesetzeswidrig, ab wenn es das FA so will..

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        #4
        AW: Zinsen aus Mietkautionskonto

        Wenn das Bankkonto auf Hans Müller lautet, gehört das Bankkonto Hans Müller und keiner anderen Person. Es stellt sich mir die Frage, warum man nicht das Konto korrekterweise auf den Namen des Mieters umstellt.

        Soweit die Zinserträge korrekt besteuert sind

        -keine Außergewöhnliche Belastungen über der zumutbaren Belastung vorliegen,
        -keine immense Spenden als Sonderausgaben,
        -keine Kirchensteuer vorliegt,
        -der Sparerpauschbetrag anderweitig voll ausgeschöpft wurde,
        -die Anrechnung im Steuerbescheid auf Grund der Höhe aller Einkünfte auch nicht günstiger ist,

        kann man von meinem Verständnis her darauf verzichten es überhaupt zu erklären - schließlich ist das eine ABGELTUNGSSteuer.

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          #5
          AW: Zinsen aus Mietkautionskonto

          Aber es fallen halt mal Zinsen an, die auch versteuert werden wollen. Der Vermieter hat ja auch andere Einkünfte, deshalb macht er die ESt-Erklärung.

          Ein guter Link zum Thema: http://www.ra-kassing.de/miete/kaution/ktzinsen.htm

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            #6
            AW: Zinsen aus Mietkautionskonto

            Zitat von uhm Beitrag anzeigen
            Aber es fallen halt mal Zinsen an, die auch versteuert werden wollen.
            Wurden sie das denn nicht? Warum wollte man sonst eine Steuerbescheinigung von der Bank?

            Und wer ist eigentlich "mein Steuerpflichtiger"? Einer der Freunde, für die du mal eben die Steuererklärung übermittelst, weil sie keinen PC haben? Natürlich streng im gesetzlichen Rahmen, reines Ausfüllen und Übermitteln, ohne Erledigung der Steuerangelegenheiten?

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              #7
              AW: Zinsen aus Mietkautionskonto

              Hallo,

              der verlinkte Artikel ist aber schon ziemlich alt und wohl nur für das alte Recht gemeint (damals musste man ja Kapitalerträge in der Regel zwingend erklären, sobald es keinen Freistellungsauftrag gab - der Steuerabzug durch die Bank war NICHT abgeltend).

              Durch die Abgeltungsteuer dürfte das nun anders geworden sein, bei ordnungsgemäßer Abrechnung durch die Bank ist die Sache erledigt.

              Nur wenn der Mieter seinen persönlichen Sparer-Pauschbetrag nicht komplett ausgeschöpft hat oder er die Günstigerprüfung beantragt, sähe es ggf. anders aus; das wäre erst einmal zu prüfen.

              MfG Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; 27.10.2010, 12:25.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Zinsen aus Mietkautionskonto

                Die Zinserträge aus dem Mietkautionskonto gehören meiner Meinung nach zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, da sie Ausfluss dieser Einkunftsart sind (genauso wie Zinserträge aus dem Rücklagenkonto).
                Hinsichtlich der Besteuerung ergeben sich dadurch erhebliche Unterschiede, weil in diesen Fällen der gesonderte Steuertarif nicht greift und eine einbehaltene Kapitalertragsteuer keine abgeltende Wirkung hat.
                Sofern die Kapitalerträge aufgrund des Subsidiaritätsprinzips des § 20 Abs. 8 Einkommensteuergesetz einer anderen Einkunftsart (als Kapitalvermögen) zuzurechnen sind, gelten die allgemeinen Grundsätze für die Besteuerung.

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                  #9
                  AW: Zinsen aus Mietkautionskonto

                  Hallo Krake,

                  die Zinseinkünfte gehören hier aber gerade NICHT dem Vermieter, sondern dem Mieter.

                  Im Übrigen wüsste ich auch nicht, warum Zinserträge aus dem Rücklagenkonto nicht der Abgeltungsteuer unterliegen sollten; vor der Abgeltungsteuer gehörten sie jedenfalls zu den normalen Kapitalerträgen (ja, ich weiß, bei Privatdarlehen war es ähnlich, aber jetzt nicht mehr, ihmo greift hier jedoch keine solche Ausnahme).
                  Und auch praktisch gehört die Rücklage (noch) zum Privatvermögen des Eigentümers, hat also (noch) nichts mit der Vermietung zu tun.

                  MfG Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #10
                    AW: Zinsen aus Mietkautionskonto

                    Hallo Stefan,

                    ich hab das Ganze aus der Sicht des Vermieters betrachtet, aber leider nicht richtig zum Ausdruck gebracht.

                    Die Zinsen aus der Mietkaution gehören dem Mieter.
                    Bei mir ist die Kaution auf meinen Namen angelegt. Ich kann nur mit Zustimmung meines Vermieters auf das Konto zugreifen.

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                      #11
                      AW: Zinsen aus Mietkautionskonto

                      Hallo Krake,

                      das hatte ich schon verstanden. Die Sicht des Vermieters ist hier aber unerheblich, da es einfach nicht sein Geld ist. Wenn man es genau nimmt, ist es imho sogar ein Konto für fremde Rechnung (offiziel machen das glaube ich die wenigsten Banken).

                      Erst wenn er die Zinsen selber vereinnahmt (also die Kaution einbehält), wären sie für ihn steuerpflichtig (und zwar nicht mit dem Abgeltungsteuersatz, sondern mt seinem persönlichen Steuersatz, mit deiner Begründung), gleichzeitig wird er dann aber weniger Einnahmen (bei Mietrückständen) oder zusätzliche Ausgaben (bei Renovierungsbedarf) haben; somit verrechnet es sich wieder.

                      Ein Problempunkt ist mir aber noch eingefallen: Wenn der Vermieter selber die Günstigerprüfung beantragt, muss er ja alle Kapitalerträge erklären, also auch dieses Konto, da es auf seinen Namen läuft. Die Folge ist, dass die Zinsen seinen persönlichen Steuersatz erhöhen, er die Erstattung aber wohl wieder der Kaution zuschreiben muss (wenn er denn so ehrlich ist). Das auszugleichen dürfte eine komplizierte Rechnung werden, die der Mieter wahrscheinlich nicht nachvollziehen kann (oder will).

                      Ich komme zu dem Schluss, dass es immer ratsam ist, das Konto gleich auf den Mieter abzuschließen. So viele Mieter, dass das zu aufwändig wäre, wird man privat wohl auch eher selten haben. Für gewerbliche Vermieter stellt sich das Problem gar nicht.

                      MfG Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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