Guten Tag,
für die Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen im Ausland (Weißrussland) benutzte ich für die Steuererklärung 2009 die Anlage Unterhalt. Die monatlichen Einkünfte liegen unter 100 EUR. Bei der Elster-Berechnung werden diese Unterhaltsleistungen jedoch gar nicht berücksichtigt – egal ob ich 100 EUR, 1000 EUR oder 5000 EUR eingebe. Der von Elster berechnete Wert verbleibende Beträge ändert sich dadurch überhaupt nicht.
Fehlt do noch ein Häkchen, was ich ankreuzen soll? Die Plausibilitätsprüfung läuft ohne Probleme, auch keine Hinweise etc. bzgl. der Unterhaltsleistungen werden von Elster ausgegeben. Der Betrag wird aber einfach ignoriert …
Alternativ habe ich die Beträge im Hauptvordruck Zeile 68 angegeben. Ich bin mir jedoch nicht sicher, dass es ricthig ist.
Schönen Dank für Eure Unterstützung im Voraus!
für die Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen im Ausland (Weißrussland) benutzte ich für die Steuererklärung 2009 die Anlage Unterhalt. Die monatlichen Einkünfte liegen unter 100 EUR. Bei der Elster-Berechnung werden diese Unterhaltsleistungen jedoch gar nicht berücksichtigt – egal ob ich 100 EUR, 1000 EUR oder 5000 EUR eingebe. Der von Elster berechnete Wert verbleibende Beträge ändert sich dadurch überhaupt nicht.
Fehlt do noch ein Häkchen, was ich ankreuzen soll? Die Plausibilitätsprüfung läuft ohne Probleme, auch keine Hinweise etc. bzgl. der Unterhaltsleistungen werden von Elster ausgegeben. Der Betrag wird aber einfach ignoriert …
Alternativ habe ich die Beträge im Hauptvordruck Zeile 68 angegeben. Ich bin mir jedoch nicht sicher, dass es ricthig ist.
Schönen Dank für Eure Unterstützung im Voraus!
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