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Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

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    Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

    Guten Tag,

    für die Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen im Ausland (Weißrussland) benutzte ich für die Steuererklärung 2009 die Anlage Unterhalt. Die monatlichen Einkünfte liegen unter 100 EUR. Bei der Elster-Berechnung werden diese Unterhaltsleistungen jedoch gar nicht berücksichtigt – egal ob ich 100 EUR, 1000 EUR oder 5000 EUR eingebe. Der von Elster berechnete Wert verbleibende Beträge ändert sich dadurch überhaupt nicht.

    Fehlt do noch ein Häkchen, was ich ankreuzen soll? Die Plausibilitätsprüfung läuft ohne Probleme, auch keine Hinweise etc. bzgl. der Unterhaltsleistungen werden von Elster ausgegeben. Der Betrag wird aber einfach ignoriert …

    Alternativ habe ich die Beträge im Hauptvordruck Zeile 68 angegeben. Ich bin mir jedoch nicht sicher, dass es ricthig ist.

    Schönen Dank für Eure Unterstützung im Voraus!

    #2
    AW: Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

    Warum die Unterhaltsleistungen nicht berücksichtigt werden sollen kann ich nicht nachvollziehen. Der Eintrag im Hauptvordruck Zeile 68 ist jedoch auf jeden Fall unzutreffend. Hier sind z. B. Krankheitskosten einzutragen, die um die sogenannte zumutbare Eigenbelastung gekürzt werden.

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      #3
      AW: Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

      Hallo,

      um sagen zu können wo (vielleicht) noch ein Fehler liegt brauchen wir mehr Angaben. Was wurde denn bisher auf der Anlage Unterhalt ausgefüllt?
      Wurden Angaben zur "1. unterstützten Person" gemacht oder wurde nur die erste Seite ausgefüllt?
      Gibt Elster bei der Steuerberechnung noch irgendwelche Hinweise an?
      Und (ganz wichtig) welche Version des Elster-Formulars nutzt du?

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        #4
        AW: Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

        Hallo und schönen Dank für die Rückmeldung!

        Ich benutzte Elster Formular Version: 11.5.1, Revision: 4843. Die SW ist aktuell - es gibt keine neuen Updates.

        Anlage Unterhalt ist mit 3 Seiten befüllt: 1 Seite allgemein und die nächsten 2, weil 2 Personen wohnen im Haushalt. Beide sind Rentner, Gesamteinkunft unter 1.500 EUR / Jahr, Gesamtvermögen unter 15000 EUR. Keine weitere Person hat die Unterhaltsleistung im 2009 getrieben. Hauptvordruck Punkt 72 ist angekreuzt - die gesamten Kapitalerträge liegen bei ZUsammenveranlagung unter 1602 EUR.

        Folgende Formulare sind enthalten:
        - Hauptvordruck
        - Anlage KAP (ich)
        - Anlage KAP (Ehepartner, da mit einer hat Elster gemekert. Die Einkünfte (unter 1602 EUR) habe ich dann auf 2 Anlagen geteilt).
        - Anlage Kind
        - Anlage N (ich)
        - Anlage N (Ehepartner)
        - Anlage Unterhalt
        - Anlage Vorsorgeaufwand - für Haftpflichversicherungen und fondsgebundenen Rentenversicherungen.

        Elster macht noch folgenden Hinweis:
        EHW Elster-Hinweise
        Es wurden höhere Kinderbetreuungskosten bei der Verteilung für ein Kind (Gebutsdatum) angegeben, als vom Programm als abzugsfähig ermittelt wurden.

        Mit Unterhaltsleistungen geht es mir darum, dass das Formular richtig ausgefüllt ist und die Ausgaben deswegen nicht gestrichen werden. Abgesehen davon, dass ich die Vorabschätzung von Elster doch richtig haben will.

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          #5
          AW: Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

          Hallo,

          bevor an der Anlage Unterhalt "herumgebastelt" wird sollte dann zunächst der andere Hinweis bearbeitet werden. Vielleicht werden ja schon danach die Unterhaltsleistungen richtig berechnet.

          Auf der Anlage Kind sollte daher geprüft werden, ob in den Zeilen 77 bis 86 auch nur 2/3 der Aufwendungen eingetragen sind und nicht der volle Betrag. Alternativ sollten vielleicht auch noch mal die Daten auf der dritten Seite der Anlage Kind überprüft werden.

          Auf der Anlage Unterhalt sollten die Zeilen 4 bis 7 ausgefüllt sein. Bei den Angaben zu den unterstützten Personen gibt es (leider) so viele Eintragungsmöglichkeiten, dass man da pauschal kaum Tipps geben kann, welche Zeilen genau zu überprüfen sind, denn im Zweifelsfall bauen alle aufeinander auf.

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            #6
            AW: Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

            Also mit Kinderbetreuungskosten ist schon ein Ding in sich: die Erwerbstätigkeit des Ehepartners muss als das gesamte Jahr angegeben werden, auch wenn dies nicht der Fall ist - dann gibt es keinen Hinweis mehr. Na ja.

            Aber die Unterhaltungskosten werden trotzdem nicht berücksichtigt! Die Anlage Unterhaltungskosten Zeilen 4-7 sind ausgefüllt.

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              #7
              AW: Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

              das ist kein ding, sondern korrekt, wie elster das handhabt!

              wenn einer von beiden nicht das ganze jahr erwerbstaetig war, sind auch nicht einfach alle betreuungskosten absetzbar.

              solange fuer diesen zeitraum keine anderen gruende vorliegen warum die in diesem zeitraum angefallen betreuungskosten geltend gemacht werden können, ist eine beruecksichtigung auch nur anteilig moeglich!

              ergo die korrekten zeitraeume eintragen und schauen was die berechnung ausspuckt, ein EHW ist kein AHW die berechnung sollte dann trotzdem laufen.

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                #8
                AW: Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

                zu: wenn einer von beiden nicht das ganze jahr erwerbstaetig war, sind auch nicht einfach alle betreuungskosten absetzbar.

                bei meinem Ehepartner waren 9 Monaten die Ausbildung und 3 Monaten die Berufstätigkeit. Dies habe ich auch so angegeben. Die Kosten dementsprechend anteilig zwischen den beiden Partnern. Aber den Hinweis bekomme ich nicht mehr, nur wenn ich beim Ehepartner die Erwerbstätigkeit auf das ganze Jahr strecke. Die Ausbildung macht dabei keinen Einfluss, wobei dies ebenso 40h Woche war. Wie kann ich dann die Kosten berechnen, welche absetzbar sind?

                Aber die ursprügliche Frage ist, warum die Unterhaltungskosten ignoriert werden ....

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                  #9
                  AW: Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

                  ausbildung ist als grund fuer die beruecksichtigung ja auch in ordnung, natuerlich unter der voraussetzung, das bei Ihnen auch ganzjaehrig gruende vorlagen, weshalb sie auf betreuung angewiesen waren.

                  ggf. handelt es sich dann wirklich nur um einen rundungsfehler oder dergleichen, hier kommt es im detail darauf bei welchem partner man fuer welchen zeitraum wieviel geld ansetzt.

                  wenn sie zB bei ihrem ehepartner die kosten komplett als werbungskosten ansetzen wollen ist klar, das das nicht geht, wenn 9 monate ausbildung dazu zaehlen, die anteiligen kosten hierfür würden (anteilig) als sonderausgaben beruecksichtigt werden und nicht als werbungskosten, somit entsteht in der berechnung ein mehrfacher ansatz der kosten.

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