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einkommensteuer 09- job in england

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    einkommensteuer 09- job in england

    hallo,

    ich bin gerade an meiner einkommensteuererklärung 2009 und weiss nicht genau wo und was ich bei anlage n zeile 20-22 angeben muss.
    habe vom 1.1.09-10.7.09 in deutschland gearbeitet und bin dann nach england dort habe ich für 3 monate(17.07.09-02.10.09) eine nichtselbständige arbeit ausgeübt verdienst war 1378,73 britischer pfund. ich habe allerdings noch keine steuer bezahlt zu dem zeitpunkt da ich unter dem steuerfreibetrag war.
    ich habe dann eine neue arbeit als angestellte angenommen vom 12.10.09 - 19.09.10. in dieser zeit habe ich 9001 pfund(brutto) verdient wovon ich 505 steuern bezahlt habe.

    jetzt meine frage:
    da das steuerjahr in england von april 09-april 10 läuft weiss ich jetzt nicht wie sich das berechnen lässt.habe die p60 (end of year certificate) als nachweis über steuerzahlung aber wie gesagt bis april 2010.
    kann mir jemand sagen in welcher zeile ich was angeben muss?
    und was muss ich als nachweis vorlegen? bzw. wie lege ich nachweise vor muss ich das seperat schicken?

    habe mich durch mehrere foren durchge-google-t aber verstehe leider nur bahnhof.
    danke schon mal im voraus!

    #2
    AW: einkommensteuer 09- job in england

    Ich gehe davon aus, dass es KEINE Abordnung eines inländischen Arbeitgebers nach Großbritannien gewesen ist.
    - Arbeitgeber in GB,
    - Arbeitslohn wirtschaftlich vom Arbeitgeber in GB getragen.

    Da zeitweise im Inland (Deutschland) eine unbeschränkte Steuerpflicht vorlag, sind die in GB erhaltenen Beträge unter dem Progressionsvorbehalt zusammen mit den inländischen Einkünften zu erklären.

    Die GB Einkünfte werden nicht direkt besteuert sondern erhöhen "lediglich" den Steuersatz. Mit den Einkünften dort im Zusammenhang stehende Ausgaben (Fahrten Wohnung Arbeitsstätte, Fachliteratur . . . ) mindern die unter dem Progressionsvorbehalt stehenden Einkünfte aus GB.

    Problematisch ist das meiner Ansicht nach mit dem Progressionsvorbehalt bei Einkünften, die im Ausland steuerfrei geblieben sind. Das deutsche Finanzamt könnte durchaus auf den Gedanken kommen, diese Beträge im Inland der Besteuerung unterwerfen zu wollen.

    Als Nachweise für die Besteuerung habe ich schon Steuerbescheide aus der USA, Lohnabrechungen aus Österreich sowie von einem Kanton der Schweiz gesehen. Eventuell mal mit dem "eigenen" Sachbearbeiter beim Finanzamt reden, was er gerne haben möchte. ^^

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