Hallo zusammen,
ich werde im November 2010 ein MFH mit 8 Wohneinheiten kaufen.
Ob der Besitzübergang zum 01.12 2010 oder erst zum 01.01.2011 erfolgt kann ich frei wählen.
Gibt es da steuerlich Nachteile, wenn ich bereits zum 01.12.2010 den besitz übernehme.
Ich frage deswegen, weil geldbeschaffungskosten ja dann noch in 2010 anfallen (geschätzt mind. 10.000 €) aber ja nur eine Monatskaltmiete ich bekomme ca. 2000,- EUR.
Sind die geldbeschaffungskosten nur im Jahr der Anschaffung absetzbar, dann würde ich ja rund 8000 € nicht absetzen können. Oder kann man dann diesen Verlust in 2011 ansetzen?
ich werde im November 2010 ein MFH mit 8 Wohneinheiten kaufen.
Ob der Besitzübergang zum 01.12 2010 oder erst zum 01.01.2011 erfolgt kann ich frei wählen.
Gibt es da steuerlich Nachteile, wenn ich bereits zum 01.12.2010 den besitz übernehme.
Ich frage deswegen, weil geldbeschaffungskosten ja dann noch in 2010 anfallen (geschätzt mind. 10.000 €) aber ja nur eine Monatskaltmiete ich bekomme ca. 2000,- EUR.
Sind die geldbeschaffungskosten nur im Jahr der Anschaffung absetzbar, dann würde ich ja rund 8000 € nicht absetzen können. Oder kann man dann diesen Verlust in 2011 ansetzen?
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