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Getrennte Veranlagung aber gemeinsame Einkünfte aus V+V

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    Getrennte Veranlagung aber gemeinsame Einkünfte aus V+V

    Hallo,

    meine Frau und ich wählen die getrennte Veranlagung, haben aber gleichzeitig noch Einkünfte aus V+V die hälftig jedem Ehepartner angerechnet werden. Durch den Hinweis auf dem Formular in der Anlage V, dass der Überschuss prozentual geteilt wird, wird wohl im Programm simuliert, dass es noch ein Ehepartner geben muß und das hierzu Angaben getätigt werden müssen, unabhängig davon, welche Art der Veranlagung man wählt.

    Wie kann ich die Steuerdaten an das Finanzamt verschicken wenn eine getrennte Veranlagung und gemeinsame Einkünfte aus V+V vorliegen.

    Vielen Dank für die Hilfe vorab.
    Zuletzt geändert von ; 04.11.2010, 17:03.

    #2
    AW: Getrennte Veranlagung aber gemeinsame Einkünfte aus V+V

    Wenn gemeinsame Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorhanden sind, müssen Sie für die Ermittlung dieser Einkünfte eine Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Ermittlung der Einkünfte aus dem Objekt einreichen. Der Erklärung wird eine Anlage Vermietung und Verpachtung beigefügt, in der alle Einnahmen und Ausgaben aus diesem Objekt erfasst werden. Ausserdem ist eine Anlage mit einzureichen, auf der der Gesamtüberschuss oder -verlust auf die Beteiligten verteilt werden. In der persönlichen Einkommensteuererklärung der Beteiligten wird auf der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) in Zeile 22 (Seite 1) der anteilige Überschuss oder Verlust aus dem gemeionsamen Objekt erklärt.

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      #3
      AW: Getrennte Veranlagung aber gemeinsame Einkünfte aus V+V

      Die Erklärung ist übrigens grds. immer dann einzureichen, wenn ein vermietetes / verpachtetes Objekt mehreren Personen gehört.

      Lediglich aus Vereinfachungszwecken können Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, die einheitliche und gesonderte Feststellung durch eine *gemeinsame* Anlage V in der *gemeinsamen* Einkommensteuererklärung ersetzen.

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