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Falschberechnung durch ELSTER

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  • barbren
    antwortet
    AW: Falschberechnung durch ELSTER

    Hallo Stefan,

    tatsächlich, du hast recht! Ich geb's ungern zu, aber ich hab zu oberflächlich gelesen. Es ging um Zeilen 7, 33, 37 und 48 der Anlage V.

    Ich werd also nochmal einen Einspruch einlegen! Ich war mir nicht sicher, ob ich es zu einem anderen Punkt noch einmal kann.

    Vielen Dank
    Barbara

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Falschberechnung durch ELSTER

    Hallo barbren,

    ich habe mal versucht, die Sache nachzuvollziehen. Aber bei mir rechnet Elster das Verhältnis überhaupt nicht selber aus; das muss ich bei den Werbungskosten schon selber eintragen, entweder als Betrag oder als Prozentwert (und zwar bei letzterem den Anteil der NICHT mit Mieteinkünften zusammenhängenden Kosten, liegt dort vielleicht der Fehler?).
    Um was für Kosten geht es eigentlich (welche Zeile)?

    Mir ging es in meinem ersten Beitrag auch hauptsächlich darum, dass ein weiterer Einspruch möglich ist.

    MfG Stefan

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  • barbren
    antwortet
    AW: Falschberechnung durch ELSTER

    Hallo Stefan,
    wie bitte schön soll ich es denn anders eingeben als:

    Gesamtwohnfläche 280
    davon eigengenutzter oder unentgeltlich an Dritte
    überlassener Wohnraum /in m²) 100

    von ELSTeR ermittelt: verhältnismäßig in Prozent 60,71

    bisher alles richtig!

    Bei den Kosten trage ich nur den Gesamtbetrag ein.
    ELSTER berücksichtigt aber nicht die 60,71 % als abzugsfähigen Betrag, sondern die 39,29% !

    Darauf habe ich keinen Einfluss! Ich hoffe, mein Anliegen ist jetzt klarer geworden.
    Zuletzt geändert von barbren; 09.11.2010, 18:32.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Falschberechnung durch ELSTER

    Hallo barbren,

    erstmal ist es sicherlich kein Rechenfehler von Elster, sondern ein Eingabefehler von dir ;-)

    Einspruch ist aber möglich.

    MfG Stefan

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  • barbren
    hat ein Thema erstellt Falschberechnung durch ELSTER.

    Falschberechnung durch ELSTER

    Meine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind von ELSTER falsch berechnet worden. Leider ist mir dies erst jetzt aufgefallen, nachdem ich mir die Anlage V näher angesehen habe.

    Ich habe ein 3Familienhaus. Die unterste Etage wird unentgeltlich an Dritte überlassen (110 qm). Die Gesamtwohnfläche beträgt 280 qm. Berechnet wurde folgendes:
    Gesamtbetrag Kosten 1.046 €, ermittelte Verhältnismäßigkeit in Prozent 60,71 - der von Elster angerechnete Betrag 410 €.

    Elster hat also statt der vermieteten Fläche die eigengenutzen als Kosten angerechnet, was eindeutig falsch ist. Insgesamt geht es für mich um einen Differenzbetrag von gut 1.000 €.
    Der Steuerbescheid ist vom 20.08.2010, Einspruch habe ich aus anderen Gründen eingelegt, der neue Bescheid ist vom 4.11.2010.

    Was kann ich tun? Kann ich noch einmal Einspruch einlegen?
    Zuletzt geändert von barbren; 09.11.2010, 16:42.
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