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Verlustvorträge können in der Elstererklärung nicht eingetragen werden.
Doch, doch - Verlustvorträge können in der Elstererklärung eingetragen werden. Leider nicht so, daß sie ggf. beschränkt einzelnen Einkünften zugeordnet werden.
Tja, in ELSTER der Vorjahre konnte man über *Zeilen hinzufügen* noch mehrere Banken einzeln eintragen.
Vielleicht gibt es diese Möglichkeit in künftigen Versionen wieder, wer weiß!
habe das Problem gelöst durch Erstellung einer Exeldatei in der alle Kapitalerträge und Abgaben aus verschiedenen Kapitalanlagen eingetragen und die unterschiedliche Aufteilung auf Steuerpfl. und Ehefrau berechnet wurde. Erst als das zusammenpasste alles in Elster eingetragen. Problemmeldung trat nicht mehr auf.
[QUOTE=elsternovi;115783]
Frage1: Wo finde ich die Summer der Steuerabzugsbeträge und wo die Summe der Kapitalerträge?
Auf der Steuerbescheinigung der Bank(en) muss die Höhe der Kapitalerträge und der Steuerabzugsbeträge ersichtlich sein, ebenso die Höhe des beanspruchten Freibetrags
Frage2: Wann ist das Verhältnis "unplausibel"? Nach meiner Meinung müssen beide Beträge nicht übereistimmen, das Verlustvorträge existieren, die allerdings nirgendwo im Elsterformular erscheinen.
Das Verhältnis ist dann unplausibel, wenn bei den "normalen" Zinserträgen" die Abgeltungssteuer mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von 25 % beträgt.
Verlustvorträge können in der Elstererklärung nicht eingetragen werden. Die Verluste werden vom Finanzamt mit einem "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs" zum 31.12. des Vorjahres gesondert festgestellt und bei künftigen Festsetzungen zur Einkommensteuer automatisch berücksichtigt.
Insofern führt die Steuerberechnung bei Elster nicht zum richtigen Ergebnis.
Danke für die Links. Werde mich weiterbilden. Ciao
Nachtrag: Habe erst vor wenigen Tagen Elster entdeckt. Sehe noch großes Defizit. Bitte um Nachsicht. Werde das Forum nicht weiter nerven.
Kurze Frage: Macht es Sinn das Formular strotz der zitierten Meldung abzuschicken, wenn ich den Fehler nicht finde?
Beste Grüße
Zuletzt geändert von elsternovi; 17.11.2010, 13:17.
Grund: Ergänzung
Ich hoffe ein anderer Anwender nimmt sich der anderen Fragen an !
Ergänzung:
Wenn Du Deine Steuererklärung in ElsterFormular offen hast, gehe mal bitte oben in Menü auf Hilfe | wähle Anleitung zur Steuererklärung | gehe auf den 2 Reiter Index
Mein erster Elsterversuch, gleich gescheitert. Plausibilitätsprüfung erfolgreich, aber Steuerberechnung ergibt: EHW Elster-Hinweise
"Die Steuerabzugsbeträge stehen in einem unplausiblen Verhältnis zu den Kapitalerträgen oder
fehlen".
Frage1: Wo finde ich die Summer der Steuerabzugsbeträge und wo die Summe der Kapitalerträge?
Frage2: Wann ist das Verhältnis "unplausibel"? Nach meiner Meinung müssen beide Beträge nicht übereistimmen, das Verlustvorträge existieren, die allerdings nirgendwo im Elsterformular erscheinen.
Freue mich über einen guten Rat.
P.S. Muss ich immer ein neues "Thema" erstellen, wenn ich eine Frage habe??? Es gibt nirgendwo einen Hinweis wie man einen Beitrag wie z.B. eine Frage schreibt.
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