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Bei Kindergeldberechnung anscheinend etwas vergessen!

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    Bei Kindergeldberechnung anscheinend etwas vergessen!

    Hallo!

    Bin soweit mit meiner Steuererklärung fertig. Bei der Berechnung kam ein Zusatztext raus. Vielleicht habe ich etwas zum angeben vergessen.

    Hier der Text:

    Für ein Kind sind Gesamtaufwendungen für Kinderbetreuungskosten eingegeben, die maschinell nicht
    in der Steuerberechnung berücksichtigt wurden.
    Es konnten keine Kinderbetreuungskosten für ein Kind maschinell berücksichtigt
    werden, da rechtlich mehrere Abzugsmöglichkeiten zugelassen sind - als Sonderausgaben oder als
    Werbungskosten bei den Einkunftsarten.

    Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen

    Danke im Voraus

    Gruß Paul

    #2
    AW: Bei Kindergeldberechnung anscheinend etwas vergessen!

    bitte einmal alle zeilen auflisten in denen auf seite 3 der anlage(n) kind etwas eingetragen wurde...

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      #3
      AW: Bei Kindergeldberechnung anscheinend etwas vergessen!

      Also bei

      Zeile 61 Kindergarten 720 Euro

      Zeile drunter Vater

      Zeile 67 Grund Kind hat das 3 jedoch nicht das 6 Lebensjahr vollendet 720 Euro

      und dann noch

      Zeile 87 Es bestand ein gemeinsamer Haushalt von 01.01 - 31.12 und das Kind gehörte auch zu unserem Haushalt

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        #4
        AW: Bei Kindergeldberechnung anscheinend etwas vergessen!

        es fehlen zunächst angaben zum zweiten elternteil, wenn es sich um eine zusammenveranlagung bzw. zusammenlebende eltern handelt. Denn bei beiden Elternteilen müssen die Voraussetzungen für eine Geltendmachung vorliegen.

        die fehlermeldung besagt darueberhinaus halt lediglich, das das Programm auf Grund der Angaben nicht eindeutig zuordnen kann, wie die Kosten abzuziehen sind.

        vorrangig sind betreuungskosten als werbungskosten anzusetzen, somit wäre zunächst für beide elternteile anzugeben, das sie erwerbstätig waren, wenn das denn den tatsachen entspricht. nur wenn einer von beiden nicht erwerbstaetig war, kann die begruendung uebers kindesalter zusaetzlich greifen. im zusammenhang mit der erwerbstaetigkeit ist ab Zeile 77ff. ggf. noch anzugeben, für welche einkunftsarten die anrechnung erfolgen soll/muss

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          #5
          AW: Bei Kindergeldberechnung anscheinend etwas vergessen!

          Also!

          Bei uns in der Familie bin ich Vollzeitbeschäftigt. Meine Frau hatte ab September einen 400 Euro Job.

          Wie soll ich es da am Besten machen? Als Werbungskosten bei mir angeben? Oder doch bei dem Feld 3 - 6 Jahre so belassen?

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            #6
            AW: Bei Kindergeldberechnung anscheinend etwas vergessen!

            Zitat von molkereimeister Beitrag anzeigen
            Bei uns in der Familie bin ich Vollzeitbeschäftigt.
            Wie soll ich es da am Besten machen? Als Werbungskosten bei mir angeben?
            genau, allerdings muss trotzdem bei der frau angekreuzt werden, aus welchem grund sie anspruch auf betreuung hat, hier sollte das kreuzchen bei 3-6 jahre ok sein.

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              #7
              AW: Bei Kindergeldberechnung anscheinend etwas vergessen!

              Danke jetzt habe ich alles soweit!

              Nur noch eine Frage!

              Ist es richtig die Werbungskosten beim mir in Anlage N Teil Werbungskosten

              unter Zeile 47 Weitere Werbungskosten einzutragen?

              Wir haben für beide Kinder insgesamt 1080 Euro gezahlt. 2/3 darf ich angeben. Laut meiner Rechnung genau 720 Euro.

              Stimmt das so?

              Gruß Paul

              Kommentar


                #8
                AW: Bei Kindergeldberechnung anscheinend etwas vergessen!

                Zitat von molkereimeister Beitrag anzeigen
                Danke jetzt habe ich alles soweit!

                Nur noch eine Frage!

                Ist es richtig die Werbungskosten beim mir in Anlage N Teil Werbungskosten

                unter Zeile 47 Weitere Werbungskosten einzutragen?

                Wir haben für beide Kinder insgesamt 1080 Euro gezahlt. 2/3 darf ich angeben. Laut meiner Rechnung genau 720 Euro.

                Stimmt das so?

                Gruß Paul

                Nein. Werden denn die Kinderbetreuungskosten (2/3-Wert aus Zeile 80 bzw. 85, letzte Spalte) nicht automatisch als Werbungskosten ausgewiesen? Probieren!

                Erfassung in Anlage N wäre dann doppelt und somit falsch.

                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald
                Mit freundlichen Grüßen

                Ronald

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