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Behinderung in Entfernungspauschale eintragen

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    Behinderung in Entfernungspauschale eintragen

    Hallo,
    ich bin neu in diesem Forum und habe gerade das Gefühl, eine furchtbar banale Frage zu stellen.
    Da der Beginn meiner Schwerbehinderung nicht auf den 1 Januar fällt, bin ich mir noch nicht ganz schlüssig, wie ich diesen Zeitraum in Anlage N Werbungskosten Entfernungspauschale eintragen soll.
    Ist es richtig, wenn ich zweimal die gleiche Arbeitsstätte (38,39), aber verschieden oft und einmal ohne Behinderung und einmal mit Behinderung aufgesucht eintrage?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    #2
    AW: Behinderung in Entfernungspauschale eintragen

    Wenn man den Eintrag so macht - zwei Arbeitsstätten - wird bei der Plausibilitätsprüfung kein Fehler angezeigt.

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