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private Rentenversicherung nicht abzugsfähig?

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    private Rentenversicherung nicht abzugsfähig?

    Hallo Zusammen,
    habe folgendes Problem und weiß mir nicht mehr zu helfen. Sachverhalt wie folgt: habe seit 2005 eine ganz normale private Rentenversicherung abgeschlossen (€ 1.200 p.a.), ohne Kapitalwahlrecht, ohne Schnickschnack, monatliche Verrentung, kein Rürup, kein Riester.

    Die Rentenversicherung habe ich in den Vorsorgeaufwendungen in 2009 angesetzt (Zeile gerade nicht zur Hand), da wurde Sie mir gestrichen, weil es sich nicht um eine Rürup-Rente handelt. Kann ich denn die Rentenversicherung gar nicht mehr ansetzen, nur weil sie erst nach 2005 abgeschlossen wurde? Das erschließt sich mir weder aus dem Lesen der Hilfezeile im Elster-Programm noch aus dem entsprechenden § 10 EStG i.d.F. 2009. Wer weiß Rat und wenn, in welcher Zeile ist sie einzutragen?
    Danke im voraus und freundliche Grüße,
    Steffi

    #2
    AW: private Rentenversicherung nicht abzugsfähig?

    Zitat von steffitravolta Beitrag anzeigen
    Kann ich denn die Rentenversicherung gar nicht mehr ansetzen, nur weil sie erst nach 2005 abgeschlossen wurde?
    So ist es.

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      #3
      AW: private Rentenversicherung nicht abzugsfähig?

      Danke! Und was ist dann eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge (§ 10 I Nr. 2b) EStG i.d.F. 2009)?
      Grüße

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        #4
        AW: private Rentenversicherung nicht abzugsfähig?

        Zitat von steffitravolta Beitrag anzeigen
        Kann ich denn die Rentenversicherung gar nicht mehr ansetzen, nur weil sie erst nach 2005 abgeschlossen wurde? Das erschließt sich mir weder aus dem Lesen der Hilfezeile im Elster-Programm noch aus dem entsprechenden § 10 EStG i.d.F. 2009.
        Im § 10 EStG sind die (normalen) Rentenversicherungen mit der Einschränkung aufgeführt, daß für sie ein Beitrag vor dem 01.01.2005 gezahlt werden mußte. Ist dies nicht erfolgt, sind diese RV nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Siehe § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG (nach dem Semikolon).

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: private Rentenversicherung nicht abzugsfähig?

          Zitat von steffitravolta Beitrag anzeigen
          Danke! Und was ist dann eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge (§ 10 I Nr. 2b) EStG i.d.F. 2009)?
          Rüruprente.

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            #6
            AW: private Rentenversicherung nicht abzugsfähig?

            Zitat von steffitravolta Beitrag anzeigen
            Danke! Und was ist dann eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge (§ 10 I Nr. 2b) EStG i.d.F. 2009)?
            Grüße
            Wie bereits ausgeführt, die sog. "Rühruprente", die die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen hat:
            - eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge
            - lebenslange Rente
            - Zahlung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres
            - Ansprüche dürfen nicht
            - vererblich
            - übertragbar
            - beleihbar
            - veräußerbar
            - kapitalisierbar
            sein,
            - kein Anspruch auf Auszahlung.

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              #7
              AW: private Rentenversicherung nicht abzugsfähig?

              Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
              Siehe § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG (nach dem Semikolon).

              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald
              Täusche ich mich oder steht das nicht in § 10 (1) Nr. 3b) EStG?

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                #8
                AW: private Rentenversicherung nicht abzugsfähig?

                Vielen Dank für Ihre zahlreichen Beiträge!

                Mich hatte nur irritiert, dass da nirgendwo etwas von "Rührup" steht und sich für mich alle weiteren Kriterien nicht zwingend von einer normalen Renten-Versicherung unterscheiden.

                Gruss,
                S. H.

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                  #9
                  AW: private Rentenversicherung nicht abzugsfähig?

                  Zitat von pa84347 Beitrag anzeigen
                  Täusche ich mich oder steht das nicht in § 10 (1) Nr. 3b) EStG?
                  In Nummer 3 Satz 1 sind die Punkte a und b aufgeführt. Ronald_Fe hat nicht auf diese Nummer 3 hingewiesen, sondern auf die Nummer 3a, die zwischen Nummer 3 und Nummer 4 steht. Zugegebenermaßen etwas verwirrend, der Paragraph ;-)

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