Hallo allerseits,
wir haben unsere Steuererklärung 2009 soeben in Elster erfasst - einmal mit Anlage KAP, einmal ohne.
Die Elster-interne Berechnung weist in beiden Fällen die gleiche Einkommensteuer aus, jedoch eigenartigerweise eine um ca. 2000,- € geringere Bemessungsgrundlage, falls KAP weggelassen wird (!!!), und damit auch einen geringeren Solidaritätszuschlag.
Gibt es hierfür eine Erklärung?
Wir haben neben normalen Zinseinkünften auch Erträge aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (ohne Aktien). Da wir hier eine Verlust aus dem Vorjehr geltend machen können und außerdem die Freibeträge bei Zinsen nicht ganz ausgeschöpft haben, würde ich eigentlich eine geringere Einkommensteuer bei Angabe der Anlagen KAP erwarten.
Kann mir jemand dies erklären?
wir haben unsere Steuererklärung 2009 soeben in Elster erfasst - einmal mit Anlage KAP, einmal ohne.
Die Elster-interne Berechnung weist in beiden Fällen die gleiche Einkommensteuer aus, jedoch eigenartigerweise eine um ca. 2000,- € geringere Bemessungsgrundlage, falls KAP weggelassen wird (!!!), und damit auch einen geringeren Solidaritätszuschlag.
Gibt es hierfür eine Erklärung?
Wir haben neben normalen Zinseinkünften auch Erträge aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (ohne Aktien). Da wir hier eine Verlust aus dem Vorjehr geltend machen können und außerdem die Freibeträge bei Zinsen nicht ganz ausgeschöpft haben, würde ich eigentlich eine geringere Einkommensteuer bei Angabe der Anlagen KAP erwarten.
Kann mir jemand dies erklären?
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