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Hohe Rückzahlung Elterngeld und Anlage Kind

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    Hohe Rückzahlung Elterngeld und Anlage Kind

    Hallo,

    ich habe meine Steuererkl. für 2009 das 1. Mal über Elster gemacht, da ich mit einer Nachzahlung rechne da ich Elterngeld, Mutterschaftsgeld erhalten habe.
    Nun hätte es mich aber beinah vom Hocker gehaut. Lt. Berechnung müßten wir bei Zusammenveranlagung ca. 2.200,00 EUR nachzahlen !!!! (Haben sonst immer so ca. 1.100 EUR zurückerhalten). Wir sind auch keine Großverdiener, mein Mann verdient nicht mal soviel im Monat was wir nachzahlen müßten. Ich habe das volle Elterngeld nur ein halbes Jahr bezogen, da ich dann bereits wieder Teilzeit (mit Steuerklasse 5) in die Arbeit ging und für den Rest dann nur einen Teil an Elterngeld bekommen habe. Mein Mann hat Steuerklasse 3. Mir erscheint das ein wenig zu hoch, was hätten wir zahlen müssen, wenn ich ein ganzes Jahr zuhause geblieben wäre und volles Elterngeld bezogen hätte ???? Würde eine getrennte Veranlagung was bringen und wäre die möglich obwohl wir verheiratet sind, das muß man ja angeben ?
    Außerdem hab ich noch eine Frage zur Anlage Kind - muß man die auch mit ausfüllen, wenn man ein Kind hat bzw. Kindergeld erhalten hat oder ist das nur wenn man Betreuungskosten hat bzw. getrennt lebt ? Und hätte diese Anlage evtl. Auswirkung ?
    Hab bereits in den älteren Beiträgen gesucht aber niemanden gefunden der auch soviel bezahlen muß - tolles Weihnachtsgeschenk, bin total geschockt :-(

    Vielen Dank für Eure Antworten & Hilfe.

    #2
    AW: Hohe Rückzahlung Elterngeld und Anlage Kind

    Zitat von susa1301 Beitrag anzeigen

    was hätten wir zahlen müssen, wenn ich ein ganzes Jahr zuhause geblieben wäre und volles Elterngeld bezogen hätte ????

    Würde eine getrennte Veranlagung was bringen ?

    Und hätte diese Anlage [Kind] evtl. Auswirkung ?


    Das kannst Du alles ausprobieren: ausgefüllte Steuererklärung abspeichern, dann Änderungen machen und Probeberechnung starten.



    Zitat von susa1301 Beitrag anzeigen
    Würde eine getrennte Veranlagung was bringen und wäre die möglich obwohl wir verheiratet sind


    Getrennte Veranlagung geht nur, wenn man verheiratet ist.



    Zitat von susa1301 Beitrag anzeigen
    Anlage Kind - muß man die auch mit ausfüllen, wenn man ein Kind hat bzw. Kindergeld erhalten hat


    Für jedes Kind ist eine Anlage Kind auszufüllen.
    Zuletzt geändert von Elefant; 18.12.2010, 14:39.

    Kommentar


      #3
      AW: Hohe Rückzahlung Elterngeld und Anlage Kind

      wurde die anlage vorsorgeaufwand ausgefuellt?

      elterngeld ist nicht steuerpflichtig sondern unterliegt lediglich dem progressionsvorbehalt. das heisst es verschiebt den angewendeten steuersatz.

      IMHO falsch ist diese Aussage:
      "... mein Mann verdient nicht mal soviel im Monat was wir nachzahlen müßten."

      denn dann folgt der Satz:
      "... Mein Mann hat Steuerklasse 3."

      Steuerklasse 3 an sich bedingt schon unterjaehrige Unterzahlung an Steuern auf die einzelne Person gesehen. wenn der andere Ehepartner mit den Steuerzahlungen aus seiner Steuerklasse 5 das nicht annaehernd auffängt, bzw. keine hohen Werbungskosten u.ä. noch zum Abzug gebracht werden können, kommt da halt eine Nachzahlung raus.

      Eine getrennte Veranlagung wird das Gesamtergebnis nicht unbedingt verbessern, da auch hier der Ehemann wohl oder übel mit einer Nachzahlung rechnen muß. Endgültig kann man das aber nur beurteilen, wenn man das testweise ausrechnet.

      Anlage Kind muss man ausfüllen, wenn man ein Kind hat, aber das wurde ja von Elefant schon gesagt.

      Also ggf. nochmal alles nachschauen, durchrechnen und ggf. einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultieren!

      Kommentar


        #4
        AW: Hohe Rückzahlung Elterngeld und Anlage Kind

        mir ist noch was eingefallen :-)

        wo wurden angaben zu elterngeld und mutterschaftsgeld gemacht? die gehören in erster Linie in Zeile 27 Anlage N, nur wenn keine Anlage N kommen sie auf den Hauptvordruck Zeile 94. jedenfalls sollten sie nicht doppelt eingetragen werden!

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