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Anlage G - Kleinunternehmer

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    Anlage G - Kleinunternehmer

    Hallo,

    Ich heisse Steffen und bin zur Zeit Student. Ich habe einen Minijob (390€/monatlich) und ein Gewerbe (1.07.2010) angemeldet.
    Mit meinem "Kleingewerbe" habe ich nach meiner EÜR im Jahr 2010 154,34€ Gewinn gemacht.

    Jetzt möchte ich gerne zum Jahresende meine Einkommenssteuererklärung abgeben. Die Anlage N fällt ja für mich Flach weil mein Arbeitgeber die Abgaben abführt. Somit bleibt also noch die Anlage G. Jetzt bin ich mir nicht sicher was ich alles ausfüllen muss. Ich habe jetzt nur Zeile 4 "Betrieb: Gestaltung & Pflege von Hompage" sowie meinen Gewinn eingetragen. Muss ich nochwas ausfüllen? Alles andere schein mir nicht wirklich sinnig.

    Stimmt es das ich auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss , um darin anzugeben das ich auch im nächsten Jahr unter 17.500€ bleibe?

    Schöne Grüße & Weihnachten
    Steffen

    #2
    AW: Anlage G - Kleinunternehmer

    für 2010:

    Umsatzsteuererklärung
    EÜR
    Einkommensteuererklärung

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Anlage G - Kleinunternehmer

      Also brauche ich in der Anlage G nicht mehr ausfüllen als den oben genannten Punkt?

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        #4
        AW: Anlage G - Kleinunternehmer

        Anlage G Zeile 4 ist theoretisch richtig.

        gruss stiller
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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          #5
          AW: Anlage G - Kleinunternehmer

          Zitat von Steffen44 Beitrag anzeigen
          Hallo,

          Ich heisse Steffen und bin zur Zeit Student. Ich habe einen Minijob (390€/monatlich) und ein Gewerbe (1.07.2010) angemeldet.
          Mit meinem "Kleingewerbe" habe ich nach meiner EÜR im Jahr 2010 154,34€ Gewinn gemacht.

          Jetzt möchte ich gerne zum Jahresende meine Einkommenssteuererklärung abgeben. Die Anlage N fällt ja für mich Flach weil mein Arbeitgeber die Abgaben abführt. Somit bleibt also noch die Anlage G. Jetzt bin ich mir nicht sicher was ich alles ausfüllen muss. Ich habe jetzt nur Zeile 4 "Betrieb: Gestaltung & Pflege von Hompage" sowie meinen Gewinn eingetragen. Muss ich nochwas ausfüllen? Alles andere schein mir nicht wirklich sinnig.

          Stimmt es das ich auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss , um darin anzugeben das ich auch im nächsten Jahr unter 17.500€ bleibe?

          Schöne Grüße & Weihnachten
          Steffen
          Hallo, gleich vorneweg, dies ist keine Hilfeleistung in Steuersachen, dazu wenden Sie sich z.B. an einen Steuerberater.

          zur Einkommensteuer:
          Wenn die Summe der positiven Einkünfte (ohne Eink. aus nichtselbst. Arbeit die dem Lohnsteuerabzug unterlagen) kleiner als 410,- € ist, wäre meines Erachtens gem. §§ 25 (1), 46 (2) Nr. 1 EStG keine Einkommensteuererklärung u. damit auch keine EÜR nötig. Außer sie wurden zur Erklärungsabgabe gem. § 149 (1) AO durch das Finanzamt aufgefordert.

          zur USt:
          in der USt-Erklärung sind in den Kennzahlen 238, 239 Angaben nötig, sofern Sie Kleinunternehmer i.S.d. § 19 (1) UStG sind.

          Ich würde mich jedoch mit dem Finanzamt abstimmen.
          Zuletzt geändert von pa84347; 25.12.2010, 11:22.

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