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    Krankenkassenbeiträge absetzen

    Hallo,

    nun können ja die Beiträge für PV und KV abgesetzt werden.

    Mir ist nur nicht ganz klar ab wann?
    Kann ich die Beiträge schon für 2009 absetzen?

    Das alles gehört dann unter den Punkt "Sonderausgaben"?


    Liebe Grüße

    #2
    AW: Krankenkassenbeiträge absetzen

    Zitat von gollum83 Beitrag anzeigen
    nun können ja die Beiträge für PV und KV abgesetzt werden.

    Mir ist nur nicht ganz klar ab wann?
    Kann ich die Beiträge schon für 2009 absetzen?
    Man kann die KV/PV-Beiträge schon ewig absetzen. Das einzig neue ist, dass dies inkl. Arbeitslosenversicherung, Haftpflicht, Unfallvers. nicht mehr auf eher maue 1500 Euro (für Arbeitnehmer) beschränkt ist, sondern unbeschränkt möglich ist (dafür dann ALV, PHV, Unfall wegfallen, alternativ gehen noch KV/PV, ALV, PHV, Unfall zusammen bis max. 1900).
    Also wahrlich nichts aufregendes, aber wenn die Zeitungen oft genug schreiben, dass man die Krankenversicherung jetzt absetzen können, glauben die Leute irgendwann, dass es vorher nicht ging.
    Bis 2008 waren die entsprechenden Zeilen im Hauptvordruck unter den Sonderausgaben, da ich mir die neuen Formulare noch nciht angeschaut habe, weiß ich nicht, ob sie jetzt in die neue Anlage für Vorsorgeaufwendungen gelandet sind.

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      #3
      AW: Krankenkassenbeiträge absetzen

      Zitat "Bis 2008 waren die entsprechenden Zeilen im Hauptvordruck unter den Sonderausgaben, da ich mir die neuen Formulare noch nciht angeschaut habe, weiß ich nicht, ob sie jetzt in die neue Anlage für Vorsorgeaufwendungen gelandet sind."

      Beiträge zu gesetzlichen Versicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigungen bzw. zu Kranken-und Pflegeversicherungen (z. B. bei Rentnern) sind in Zeilen 12 bis 15 der Anlage Versorgungsaufwand 2009 einzutragen.

      Gruß Bolletax

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        #4
        AW: Krankenkassenbeiträge absetzen

        Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
        Zitat "Bis 2008 waren die entsprechenden Zeilen im Hauptvordruck unter den Sonderausgaben, da ich mir die neuen Formulare noch nciht angeschaut habe, weiß ich nicht, ob sie jetzt in die neue Anlage für Vorsorgeaufwendungen gelandet sind."

        Beiträge zu gesetzlichen Versicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigungen bzw. zu Kranken-und Pflegeversicherungen (z. B. bei Rentnern) sind in Zeilen 12 bis 15 der Anlage Versorgungsaufwand 2009 einzutragen.

        Gruß Bolletax

        Wenn man im Mantelbogen bereits die Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt hat, werden die Beiträge zur Gesamt-SV automatisch in Zeile 12 der Anlage Versorgungsaufwand eingetragen.

        Gruß
        Torsten

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