Laut der Steuertipps kann man einen Teil der Beiträge zu einer Rechtsschutz-Versicherung steuerlich absetzen, und zwar als Werbungskosten bei den Arbeitseinkünften. Im Elsterformular finde ich leider einen entsprechenden Feld? Was vielleicht jemand davon?
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AW: Rechtsschutzversicherung
Zitat von JJ2008 Beitrag anzeigenLaut der Steuertipps kann man einen Teil der Beiträge zu einer Rechtsschutz-Versicherung steuerlich absetzen, und zwar als Werbungskosten bei den Arbeitseinkünften. Im Elsterformular finde ich leider einen entsprechenden Feld? Was vielleicht jemand davon?
ja, wenn es durch eine Einkunftsart i.S.d. § 2 (1) 1 EStG veranlasst ist. Hier sind wohl Eink. aus nichtselbständiger Arbeit gemeint. Dann kann der Teil, der auf den beruflichen Teil entfällt als Werbungskosten abgesetzt werden, vgl. § 9 (1) 1 EStG, R 9.1 (1) 1 LStR 2011.
Einzutragen, wie bereits ausgeführt, in Z 48, Anlage N.
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