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    Rechtsschutzversicherung

    Laut der Steuertipps kann man einen Teil der Beiträge zu einer Rechtsschutz-Versicherung steuerlich absetzen, und zwar als Werbungskosten bei den Arbeitseinkünften. Im Elsterformular finde ich leider einen entsprechenden Feld? Was vielleicht jemand davon?

    #2
    AW: Rechtsschutzversicherung

    Anlage N, Zeile 48 - Sonstiges

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      #3
      AW: Rechtsschutzversicherung

      Danke für die Antwort!

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        #4
        AW: Rechtsschutzversicherung

        Zitat von JJ2008 Beitrag anzeigen
        Laut der Steuertipps kann man einen Teil der Beiträge zu einer Rechtsschutz-Versicherung steuerlich absetzen, und zwar als Werbungskosten bei den Arbeitseinkünften. Im Elsterformular finde ich leider einen entsprechenden Feld? Was vielleicht jemand davon?
        Hallo,
        ja, wenn es durch eine Einkunftsart i.S.d. § 2 (1) 1 EStG veranlasst ist. Hier sind wohl Eink. aus nichtselbständiger Arbeit gemeint. Dann kann der Teil, der auf den beruflichen Teil entfällt als Werbungskosten abgesetzt werden, vgl. § 9 (1) 1 EStG, R 9.1 (1) 1 LStR 2011.
        Einzutragen, wie bereits ausgeführt, in Z 48, Anlage N.

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