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    Vorauszahlungen

    Hallo zusammen,
    ich hatte letztes Jahr eine Steuernachzahlung, musste also dementsprechend Vorauszahlungen leisten. Weiß jemand zufällig wo ich diese Vorauszahlungen eintragen kann (muss)?

    #2
    AW: Vorauszahlungen

    Hallo magiccat,

    den Service gibt es leider nicht mehr.
    Da musst Du wohl selber rechnen.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Vorauszahlungen

      für mich ist es das erste Mal, dass ich eine Nachzahlung hatte und dementsprechend Vorauszahlungen leisten musste. Von daher weiß ich gar nicht wie man dies mit angibt.

      Deinem Beitrag entnehme ich, dass es keine Zeile gibt wo nur die kompletten Vorauszahlungen eingetragen werden. Dass ich die Vorauszahlungen selber zusammen rechnen muss ist schon klar.

      Wie verhält es sich dann, muss ich dann die Vorauszahlungen zusammen rechnen und dann bei dem Arbeitnehmeranteil Lohnsteuer mit beirechnen? Erkennt das Finanzamt sowas denn überhaupt an, weil auf der elektronischen Bescheingung des AG ja dann ein anderer Betrag stehen würde als ich dann eintragen würde??

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        #4
        AW: Vorauszahlungen

        Für die Steuererklärung musst Du Deine Vorauszahlungen ignorieren, als wenns sie nie gegeben hätte.
        Nach Deiner Berechnung ziehst Du Deine Vorauszahlungen (per Kopf oder Taschenrechner) einfach ab - z.B. Elsterformular errechnet Dir eine zu zahlende Steuer von 1000,00 Euronen,
        Du hast 2000,00 Vorauszahlung = 1000,00 Erstattung vom FA.

        Gruss stiller
        Gruss (S)stiller
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        Kommentar


          #5
          AW: Vorauszahlungen

          Zitat von magiccat Beitrag anzeigen
          Hallo zusammen,
          ich hatte letztes Jahr eine Steuernachzahlung, musste also dementsprechend Vorauszahlungen leisten. Weiß jemand zufällig wo ich diese Vorauszahlungen eintragen kann (muss)?
          Hallo,

          Vorauszahlungen in Elster ignorieren, die Vorauszahlungen werden jedoch von Amts wegen auf die Einkommensteuerschuld angerechnet.

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            #6
            AW: Vorauszahlungen

            Ich habe auch Vorauszahlung im letzten Jahr getätigt und auch verzweifelt gesucht, ob ich sie irgendwo im Formular eintragen kann. Habe nichts gefunden. Jetzt hoffe ich, dass das Ignorieren in Ordnung ist und das FA die Vorauszahlung "von Amts wegen" auch anrechnet. Es wäre doch ein leichtest, diese Vorauszahlung als ein Feld eintragen zu lassen. Dann ist die Steuerberechnung deutlich exakter.

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              #7
              AW: Vorauszahlungen

              Zitat von magiccat Beitrag anzeigen
              für mich ist es das erste Mal, dass ich eine Nachzahlung hatte und dementsprechend Vorauszahlungen leisten musste. Von daher weiß ich gar nicht wie man dies mit angibt.

              Deinem Beitrag entnehme ich, dass es keine Zeile gibt wo nur die kompletten Vorauszahlungen eingetragen werden. Dass ich die Vorauszahlungen selber zusammen rechnen muss ist schon klar.
              NICHTS von alledem. Folgender Thread mit Antwort von AG1971 gibt die richtige Auskunft.



              https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=29317&highlight=Vorauszahlungen

              MfG
              bavaro

              EDIT- Im Zweifelsfall Finanzamt fragen.
              Zuletzt geändert von ; 23.07.2011, 14:01.

              Kommentar


                #8
                AW: Vorauszahlungen

                Es gibt im Elster-Formular keine Möglichkeit, die Vorauszahlungen einzutragen. Diese werden vom Finanzamt automatisch angerechnet.

                Bei der Steuerberechnung des Elster-Formulars müssen Sie diese allerdings "von Hand" von den berechneten Beträgen abziehen, um herauszubekommen, was Sie tatsächlich zahlen müssen bzw. erstattet bekommen.

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