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KAP für Kinder

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    KAP für Kinder

    In welches Formular kann ich KAP Erträge für Kinder eintagen, bzw. gezahlte Steuer und Solizuschlag zurückerhalten.
    Oder wie kann ich ein KAP Formular für die Kinder erzeugen?

    Vorab Vielen Dank
    Grüsse
    Bernd

    #2
    AW: KAP für Kinder

    Hallo,

    ganz sicher bin ich mir nicht, aber die Kinder (oder der gesetzliche Vertreter - Eltern) müssen für das KIND (Steuerpflichtiger) eine eigene Erklärung abgeben.

    Gruss stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: KAP für Kinder

      Hallo,

      ja, so ist es, auch Kinder können (oder müssen manchmal sogar) ein Steuererklärung abgeben.

      MfG Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        AW: KAP für Kinder

        Super Danke Stiller und Stefan, funktioniert, hätte auch selber darauf kommen können :-)

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          #5
          AW: KAP für Kinder

          Zitat von Elster_Bernd Beitrag anzeigen
          In welches Formular kann ich KAP Erträge für Kinder eintagen, bzw. gezahlte Steuer und Solizuschlag zurückerhalten.
          Oder wie kann ich ein KAP Formular für die Kinder erzeugen?

          Vorab Vielen Dank
          Grüsse
          Bernd
          Hallo,

          die Einkommensteuerpflicht hängt nicht vom Alter ab. Da die Kinder jedoch noch nicht steuerlich handlungsfähig sind, haben deren gesetzl. Vertreter i.d.R. die Eltern deren Pflichten zu erfüllen.
          Dies gilt analog, wenn sie als Abgeltungssteuer einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückerhalten möchten.

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