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    PC abschreiben als Student

    Hallo,

    ich bin Student mit Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und bereite gerade meine Einkommensteuererklärung für 2009 vor. Ich habe im Februar 2009 einen Laptop sowie nicht selbstständig nutzbares Zubehör (Dockingstation, Mouse, zusätzl. Arbeitsspeicher) gekauft, was ich zu ca. 80% für mein Studium nutze. Da dies alles zusammen mehr als 410 € Brutto gekostet hat möchte ich die Kosten nun über 36 Monate Abschreiben um so mein Einkommen zu mindern (ist wichtig, da meine Eltern noch Kindergeld für mich bekommen). Hierzu habe ich eine gesonderte Auflistung über die kompletten 36 Monate erstellt, in der ich auch 20% private Nutzung berücksichtige, und bin so auf den im jeweiligen Jahr abzuschreibenden Betrag gekommen.

    Nun zu meinen Fragen:
    1. Dies sind keine Werbungskosten (diese möchte ich zusätzlich mit dem Pauschbetrag absetzen), sondern besondere Ausbildungskosten, ähnlich wie die gezahlten Studiengebühren oder Fachliteratur. Stimmt das?
    2. Muss ich dann den jeweiligen Abschreibungsbetrag mit in die Summe in Zeile 81, Seite 3 des Hauptvordrucks ("Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung des Steuerpflichtigen"[2008/2009]) einfließen lassen?
    3. Nur der Laptop war teurer als 410€. Muss ich das Zubehör, was auch in Summe günstiger war, trotzdem über 36 Monate abschreiben, oder kann ich das in meiner Einkommensteuererklärung für 2009 einfach absetzen?

    Ich hoffe ich habe keine relevanten Infos vergessen.
    Vielen Dank für alle Antworten und:

    Beste Grüße

    #2
    AW: PC abschreiben als Student

    zu 1. ich bin nicht sicher, meine aber zumindest, das besondere ausbildungskosten nur für die erste ausbildung abgesetzt werden können. lag vor dem studium eine berufsausbildung oder anderes studium unterfaellt imho das ganze doch wieder den werbungskosten.

    evtl. könnten die laptop-kosten sonst tatsächlich zu den ausbildungskosten zaehlen, ob und wie man hier private nutzung abgrenzen kann oder muss, kann ich dir nicht sagen.

    zu 2. wenn ich das richtig gesehen habe, ist das im formular 2009 auf seite 2, zeile 45
    ( https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do )

    zu 3. die Grenze für GWG beträgt m.E.n. 410 Euro netto, das Zubehör dürfte als nicht selbständig nutzungsfähig gelten, daher wohl eher über die volle Distanz zusammen mit dem Laptop abschreiben....

    Kommentar


      #3
      AW: PC abschreiben als Student

      Guten Morgen,

      es handelt sich tatsächlich um ein Erststudium. Soweit ich weiß liegt die Grenze für GWG zwar bei 410 € netto, da ich als Privatperson aber nicht MwSt.-abzugsberechtigt bin muss ich den Bruttobetrag abschreiben.
      Vielleicht klärt ich ja noch die Frage mit der anteiligen privaten Nutzung?

      Vielen Dank für Deine Antwort.

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        #4
        AW: PC abschreiben als Student

        Zitat:
        Vielleicht klärt ich ja noch die Frage mit der anteiligen privaten Nutzung?

        Hallo,
        hier solltest du am besten Kontakt mit deinem zuständigen Finanzamt aufnehmen.
        Eine 20% Privatnutzung beim Laptop ist sicherlich ziemlich riskant, weil eigentlich solche Dinge Kosten der privaten Lebensführung sind.

        Tschüß

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          #5
          AW: PC abschreiben als Student

          Zitat von oberbrandstiffter Beitrag anzeigen
          Soweit ich weiß liegt die Grenze für GWG zwar bei 410 € netto, da ich als Privatperson aber nicht MwSt.-abzugsberechtigt bin muss ich den Bruttobetrag abschreiben.
          das ist richtig, daraus resultiert imho für die Abschreibung als Privatperson über Werbungskosten oder Sonderausgaben aber eben ein Betrag von 487,90 brutto zur Abgrenzung was geringwertig ist. (nicht wie oben von Dir geschrieben 410,- brutto...)

          unabhaengig ob die grenze bei 410 oder 487,90 liegt, muss eben das Zubehör dem Laptop zugerechnet werden, und auch genauso abgeschrieben werden, da es als nicht selbstaendig nutzbar einzustufen sein duerfte.

          Ob es insgesamt lohnt sich hier wegen 10 Euro plus oder minus dem Finanzamt gegenueber extra erklären zu müssen, musst Du wissen, ich denke bei derlei Ausgaben, Aufstellungen und Co schaut da gern mal jemand genauer hin, gerade weil die Abgrenzung der privaten Nutzung eine sehr schwierige Sache ist...

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            #6
            AW: PC abschreiben als Student

            Hallo,

            und vielen Dank für Eure Antworten. Stimmt, die 410 € sind netto, +19% für Privatpersonen, das sehe ich ein.
            Trotzdem habe ich mal mit einem Steuerberater gesprochen, der mir sagte, dass er den Laptop komplett abschreiben würde, da ich den ja zu Studienzwecken gekauft habe. Er würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und die Miete + Nebenkosten und Strom für meine "Studentenbude" (ein Zimmer, 35 qm, alleiniger Mieter) auch als "besondere Ausbildungskosten" absetzen. Dort bin ich hauptwohnsitzlich gemeldet, habe aber bei meinen Eltern noch ein Zimmer (Nebenwohnsitz), da sich dort mein Lebensmittelpunkt befindet.

            Was haltet Ihr davon?

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              #7
              AW: PC abschreiben als Student

              Für den Laptop liegt nun mal die Nutzungsdauer bei drei Jahren, also wird das Finanzamt wohl dem Abzug der gesamten Kosten nicht zustimmen. Außerdem, dauert das Studium nur ein Jahr?
              Was die Kosten der Studentenbude betrifft, glaube ich, bringst du was durcheinander.
              Die Kosten hierfür können allenfalls die Eltern im Rahmen der Steuerbegünstigungen für Kinder (Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) steuerlich geltend machen.

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