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Umsatzsteuervoranmeldung 2011

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    Umsatzsteuervoranmeldung 2011

    Hallo- muss als neuer Kleinunternehmer bis zum 10. jeden Monats die Umsatzsteuer dem Finanzamt melden. Suche vergebens den Vordruck Umsatzsteuervoranmeldung 2011.

    #2
    AW: Umsatzsteuervoranmeldung 2011

    Hallo !

    Du musst Deine Voranmeldung für Januar 2011 erst bis zum 10.02.2011 gemeldet haben.

    Alle Unternehmer sind verpflichtet, Ihre Voranmeldung elektronisch abzugeben.

    Dazu kannst Du das Programm ElsterFormular in der Version 12.0.0 nutzen.

    Download: https://www.elster.de/elfo_down.php [ ich empfehle die Gesamtumfangdownload ].

    ElsterFormular im Gesamtumfang

    Version 12.0.0 vom 10.01.2011 – Dateigröße: 65,7 MB – Systeme: Windows XP, Windows Server 2003, Windows Vista, Windows 7

    - - - - -

    Eine Alternative dazu ist auch, dass Du Dich im ElsterOnlinePortal registrierst und dort die Umsatzsteuervoranmeldungsdaten eingibst und absendest.

    https://www.elsteronline.de/eportal/

    Kurzanleitung: https://www.elster.de/download/eop_kurzanleitung_v1.4.0.pdf

    - - - - -
    Zuletzt geändert von AG1971; 10.01.2011, 19:33.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuervoranmeldung 2011

      Zitat von Neuling01 Beitrag anzeigen
      Hallo- muß als neuer Kleinunternehmer bis zum 10. jeden Monats die Umsatzsteuer dem Finanzamt melden. Suche vergebens den Vordruck Umsatzsteuervoranmeldung 2011.
      Wieso - Kleinunternehmer müssen doch gar nicht monatlich eine UStVA abgeben! Einmal jährlich reicht.
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuervoranmeldung 2011

        existenzgründer die am umsatzsteuerverfahren teilnehmen müssen dies imho die ersten zwei jahre lang zunächst monatlich machen...

        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuervoranmeldung 2011

          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
          existenzgründer die am umsatzsteuerverfahren teilnehmen müssen dies imho die ersten zwei jahre lang zunächst monatlich machen...
          ... diese ja. Aber der erste Beitrag fragte nach Kleinunternehmern - diese nicht...
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

          Kommentar


            #6
            AW: Umsatzsteuervoranmeldung 2011

            Wer umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ist, also NICHT zur Regelbesteuerung optiert, der muss auch normalerweise keine USt-Voranmeldungen anfertigen.

            Ausnahme: Er importiert Waren aus der EU und hat auf die Erwerbschwelle verzichtet. Aber das dürften deutschlandweit nicht viele Kleinunternehmer sein.

            Bitte nicht "umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" mit "kleines Unternehmen" verwechseln.

            Leider ging aus dem ersten Eintrag nicht hervor, was genau "Neuling01" nun meint.

            Also:

            Wenn sie umsatzsteuerlicher Kelinunternehmer sind, so brauchen sie KEINE USt-Voranmeldungen erstellen. Das wage ich einfach mal zu behaupten.

            Wenn Sie aber USt in Rechnung stellen, dann müssen Sie USt-Voranmeldungen erstellen. Und da ist der Hinweis von AG1971 genau richtig: Voranmeldungen immer erst bis zum 10. NACH Ablauf des Voranmeldungszeitraums.
            Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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              #7
              AW: Umsatzsteuervoranmeldung 2011

              Zur Info:
              Das Formular zur Voranmeldung ist noch nicht in ELSTER enthalten, ich vermute es wird wie im letzen Jahr er später per Update nachgereicht (oder ich habe Tomaten auf den Augen).

              Kommentar


                #8
                AW: Umsatzsteuervoranmeldung 2011

                Augen auf und Tomaten lieber Essen

                ElsterFormular im Gesamtumfang

                Version 12.0.0.5880 vom 10.01.2011 – Dateigröße: 65,7 MB – Systeme: Windows XP, Windows Server 2003, Windows Vista, Windows 7

                ElsterFormular im Gesamtumfang unterstützt:

                * die Einkommensteuererklärung 2009 und 2010
                * die Umsatzsteuererklärung 2009 und 2010
                * die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010 und 2011
                * die Lohnsteuer-Anmeldung 2010 und 2011
                * die Lohnsteuerbescheinigung 2010 und 2011
                * die Gewerbesteuererklärung 2009
                * die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2009 und 2010
                * den Antrag auf Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG) 2009 und 2010


                Quelle: https://www.elster.de/elfo_down.php
                Mit freundlichen Grüßen
                - AG1971 -
                Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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