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Steuer 2010,Elterngeld+Kindergeld

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    Steuer 2010,Elterngeld+Kindergeld

    Hallo

    Habe gestern schonmal ein paar Daten ins Programm Eingegeben.
    Auf meiner Steuerkarte habe ich 1 Kind drauf seid dem 27.04.2010.Seitdem beziehen wir 300€ Elterngeld und 184€ Kindergeld/monat.
    Jetzt meine Frage:
    Auf meiner Steuerkarte ist kein Kindergeld/Elterngeld vermerkt.
    Muss ich das nicht Angeben weil das über meine Frau läuft oder wo muss ich das Eintragen.
    Oder muss ich das bei meiner Frau als Einkommen Eintragen.
    Oder wird das vielleicht sogar alles Automatisch berechnet.
    Habe keine Ahnung weil es halt unser erstes Kind ist.Muss ich mir bescheinigungen von der Elterngeldstelle/Arbeitsamt besorgen?

    Gruß
    Daniel
    Zuletzt geändert von 4Helden; 11.01.2011, 14:55.

    #2
    AW: Steuer 2010,Elterngeld+Kindergeld

    Hallo Daniel,

    das Kindergeld gehört in die Anlage Kind (Zeile 6), und das Elterngeld entweder in Zeile 27 der Anlage N oder aber - falls gar keine Anlage N für die Frau abgegeben wird - in Zeile 94 des Hauptvorduckes.

    Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es selbst zwar steuerfrei ist, jedoch bei der Ermittlung des Steuersatzes mitgerechnet wird.
    Das Kindergeld ist steuerfrei, unter Umständen kann aber der Kinderfreibetrag besser sein, daher ist die Angabe erforderlich.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Steuer 2010,Elterngeld+Kindergeld

      Danke

      Heißt aber dann auch im Umkehrschluss das ich mir Bescheingungen zuschicken lassen muss
      wieviel Kindergeld und Elterngeld wir 2010 erhalten haben.
      Wenn das Elterngeld Angerechnet kann man dann davon ausgehen das wir Nachzahlen müssen.Sonst kommt nicht viel drauf was wir Angeben können (kein haus......etc).

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        #4
        AW: Steuer 2010,Elterngeld+Kindergeld

        Hallo Daniel,

        die Nachweise solltest du entweder schon haben, oder sie kommen (eigentlich) automatisch; ggf. nochmal bei der zuständigen Behörde anfordern.

        Darüber, ob es zu einer Nachzahlung kommt, kann ich natürlich nur spekulieren. Da aber Lohnersatzleistungen - auch Elterngeld zählt dazu - in der Regel niedriger sind, als der vorher bezogene Lohn, entsteht eher eine geringere Steuerbelastung (der Lohn wurde so besteuert, als ob er das ganze Jahr gleich bleibt).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Steuer 2010,Elterngeld+Kindergeld

          Vorherige Antworten gehen von Ehegatten aus, bei nicht verheirateten gibt natürlich jeder nur seinen Teil an.

          Kindergeld ist nach dem gesetzlichen Anspruch und nicht nach tatsächlicher Zahlung anzugeben. Daher ist fürs Kindergeld auch kein Nachweis notwendig. Jeder müsste demnach seine Hälfte / Ehegatten müssten gemeinsam das gesamte Kindergeld angeben.

          Elterngeld muss der jeweilige Bezieher angeben. Nachweis derzeit noch notwendig aber wird so wars zumindest bei uns automatisch vom Zahlenden zugeschickt bzw. kann man auch aus dem Elterngeldbescheid sehen was gezahlt wird.

          https://www.elster.de/download/merkblatt_belege_ab_2008.pdf hilft für Nachweisfragen ggf. auch weiter.

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