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Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften

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    Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften

    Ich habe Verlust mit den Aktien und möchte den Verlust vom Steuer absetzen. Aber egal wie viel ich in den Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften eingeben, zum Schluss ist immer 0 bei dem "verbleiben". Heisst es, dass der Verlust nicht von dem Steuer absetzt wird?

    #2
    AW: Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften

    Hallo,

    um welches Jahr geht es denn (weil 2010 kann es solche Verluste nicht mehr geben)?

    Und wann wurden die Aktien gekauft?

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften

      es geht um die Steuererklärung für 2009. Die Aktien wurden im 2008 gekauft und im 2009 verkauft.

      Kommentar


        #4
        AW: Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften

        Hallo,

        OK, dann wäre ja schon einmal geklärt, dass es sich um Geschäfte nach altem Recht handelt (vor der Abgeltungsteuer).

        Und diese gehören dann auch noch in de Anlage SO, also richtig.

        Nun zur Verrechnung: Spekulationsverluste können nur mit ebensolchen Gewinnen verrechnet werden (entweder auch aus der Anlage SO oder aus der Anlage KAP Zeile 8 und/oder 16; wichtig: die Beschränkung auf Aktienkursgewinne gilt für Altverlusten nicht), gab es solche Gewinne?
        Wenn nicht, werden die Verluste vorgetragen, dazu sollte dann auch ein gesonderter Feststellungsbescheid ergehen.

        EDIT: Noch eine Anmerkung, die einjährige Spekulationsfrist gilt in diesem Fall auch noch, ich hoffe du lagst darunter (geht aus den Jahreszahlen nicht eindeutig hervor).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften

          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          OK, dann wäre ja schon einmal geklärt, dass es sich um Geschäfte nach altem Recht handelt (vor der Abgeltungsteuer).

          Und diese gehören dann auch noch in de Anlage SO, also richtig.

          Nun zur Verrechnung: Spekulationsverluste können nur mit ebensolchen Gewinnen verrechnet werden (entweder auch aus der Anlage SO oder aus der Anlage KAP Zeile 8 und/oder 16; wichtig: die Beschränkung auf Aktienkursgewinne gilt für Altverlusten nicht), gab es solche Gewinne?
          Wenn nicht, werden die Verluste vorgetragen, dazu sollte dann auch ein gesonderter Feststellungsbescheid ergehen.

          EDIT: Noch eine Anmerkung, die einjährige Spekulationsfrist gilt in diesem Fall auch noch, ich hoffe du lagst darunter (geht aus den Jahreszahlen nicht eindeutig hervor).

          MfG Stefan

          zuerst danke für die Erklärung. Spekulationsverluste habe ich in der Anlage SO eingetragen. bei ein paar Aktien gibt es Gewinn und ein paar Verlust. Die gesamte Summer in der Anlage SO ist ein Verlust. aus der Anlage KAP gibt es auch keine Gewinne in Zeile 8 und 16. Was meinen Sie damit, dass die Verluste vorgetragen werden? Falls ich im Jahr 2010 Spekulationsgewinne habe, werden die Gewinne mit den Verluste im 2009 verrechnet?

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            #6
            AW: Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften

            Hallo,

            >>>Was meinen Sie damit, dass die Verluste vorgetragen werden? Falls ich im Jahr 2010 Spekulationsgewinne habe, werden die Gewinne mit den Verluste im 2009 verrechnet?

            Genau, es wird jedes Jahr wieder versucht zu verrechnen, und wenn das mangels entsprechender Gewinne nicht geht, wird wieder vorgetragen (ggf. auch teilweise); maximal bis zum Steuerjahr 2013 (danach kann nur noch mit Spekulationsgewinnen aus Immobilien und physische Rohstoffen - etwa Gold - verrechnet werden).

            Da es ab Steuerjahr 2010 keine Anlage SO mehr gibt (jedenfalls für Wertpapiergeschäfte), kommen dann zur Verrechnung nur noch Gewinne gem. Anlage KAP Zeile 8 und/oder 16 in Frage (sämtliche Kursgewinne, auch solche aus Fonds, Zertifikaten, Optionsscheinen, etc.).

            Und wie gesagt, zu einem solchen Verlustvortrag kommt auch ein gesonderter Bescheid (Feststellungsbescheid).

            Noch ein Nachtrag: In solchen Fällen bleibt nicht nur die Spekulationsfrist erhalten, sondern auch das Halbeinkünfteverfahren. Dieses gilt aber nicht für Neugeschäfte, daher wird es bei Aktienverlusten so sein, dass leider nur noch halb so hohe Gewinne steuerfrei bleiben.

            MfG Stefan

            PS: Nur als Anmerkung, falls mal wieder andere mitlesen: Es geht ausdrücklich noch um Altverluste, bitte nicht auf Käufe ab 2009 beziehen.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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