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Altersvorsorgezulagenbegünstigung nicht zulässig?

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    Altersvorsorgezulagenbegünstigung nicht zulässig?

    Guten Abend,

    ich habe folgendes Problem. Ich mache das erste mal meine Einkommensteuererklärung. Ich möchte die Steuer für 2009 machen. Habe auch alles soweit fertig gehabt und das Programm hat mir auch in der ALTEN version alles berechnet und keinen Fehler ausgespuckt.

    Habe aber sie noch nicht weggeschickt da ich mir zum Zeitpunkt noch nicht sicher war, ob ich nachträglich dann noch 2007 und 2008 einreichen kann. Das hat sich aber mit einem Anruf beim Finanzamt geklärt.

    In der neuen Version sagt er mir:

    "AHW Abbruch-Hinweise
    Bei einer Einzelveranlagung ist eine mittelbare Altersvorsorgezulagenbegünstigung nicht zulässig.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.

    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden."

    Ich weiß auch das dies mit den Altervorsorgebeiträge zusammenhängt. Aber warum klappt es auf einmal in der neuen Version nicht mehr?

    Ich habe nämlich eine Riester-Rente (Vorsorge Plus von Sparkasse) und habe auch alles ordnungsgemäß eingetragen.
    Mein Kreuz unter Nr. 51 ist auf Ja

    Nur was soll ich jetzt machen da es ja vorher geklappt hat.

    Schonmal Vielen Danke

    EDIT: Info noch von mir. Bin Soldat und Zahle in diese Vorsorge Plus eben Monatlich ein.
    Zuletzt geändert von Fastlane024; 11.01.2011, 22:18.

    #2
    AW: Altersvorsorgezulagenbegünstigung nicht zulässig?

    Zitat von SlashDD
    Zeile 51 ist nur bei Ehegatten möglich, wenn einer unmittelbar begünstigt ist und der andere nicht. Dann ist dieser nicht begünstigte zumindest mittelbar über seinen Ehegatten begünstigt. Ein Lediger hingegen kann keine mittelbare Begünstigung haben. Daher muss der Eintrag in Zeile 51 raus. Vermutlich zutreffend wird wohl Zeile 41 sein. Darüber hinaus müssten dann wohl noch die Angaben in den Zeilen 42 bis 50 soweit zutreffend ausgefüllt werden.
    Ja und jetzt meine Frage was trage ich in Zeilen 42 bis 50 ein?

    Wie oben schon gesagt bin Soldat.

    Kommentar


      #3
      AW: Altersvorsorgezulagenbegünstigung nicht zulässig?

      Ok Alles klar. Ich bin nur Zeitsoldat. Aber ich denke das macht keinen Unterschied.

      Jetzt klappt es auch wieder mit der berechnung...

      Ich danke dir SlashDD

      Kommentar

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