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Auslandsaufenthalt schulpflichtiges Kind

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    Auslandsaufenthalt schulpflichtiges Kind

    Meine Tochter (16J) ohne eigene Einkünfte war 3 Monate zum Schulbesuch an einer Partnerschule in UK. Können die Kosten des Aufenthalts (Nachweis durch Rechnung der durchführenden Organisation) irgendwo geltend gemacht werden (Aus- bzw. Weiterbildung)?

    #2
    AW: Auslandsaufenthalt schulpflichtiges Kind

    mE nein, das Kind ist noch nicht volljährig, somit sind alle Kosten der Ausbildung über Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten.

    (ob ggf. Schulgeld, falls an der auslaendischen Schule erhoben und/oder die Unterbringung als Betreuungskosten in Frage kommen, kann vermutlich am besten das Finanzamt selbst sagen)

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      #3
      AW: Auslandsaufenthalt schulpflichtiges Kind

      Zitat von madmax Beitrag anzeigen
      Meine Tochter (16J) ohne eigene Einkünfte war 3 Monate zum Schulbesuch an einer Partnerschule in UK. Können die Kosten des Aufenthalts (Nachweis durch Rechnung der durchführenden Organisation) irgendwo geltend gemacht werden (Aus- bzw. Weiterbildung)?
      Hallo,

      wenn Sie Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge i.S.d. § 32 (6) EStG haben, dürfte grundsätzlich ein Teil des Schulgelds gem. § 10 (1) Nr. 9 EStG abziehbar sein, da UK in der EU liegt.
      Eintrag in Anlage Kind, Zeile 44 Hilfetext beachten), unbedingt Nachweise am Besten im Original beifügen.
      Ob das FA die Aufwendungen anerkennt, weiß ich natürlich nicht.

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