Hallo,
ich habe ein Problem mit einer Sachbearbeiterin beim Finanzamt, die sich wirklich nicht auskennt.(die alten Formulare waren doch viel schöner!!!)
Ich habe einen festgestellten Altverlust aus Aktienverkäufen. Ich habe auch alles richtig angekreuzt, damit dieser Verlust mit Aktiengewinnen verrechnet wird und die entsprechende Abgeltungsteuer rückerstattet wird.
Jetzt ruft mich die Dame vom FA an und sagt, dass die Altverluste nur berücksichtigt werden können, wenn alle Kapitaleinkünfte mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Das stimmt so nicht, aber ich finde einfach keinen Gesetztestext, BFH Urteil, etc. das ich ihr dazu vorlegen könnte. Weiss einer Rat? Vielen Dank
ich habe ein Problem mit einer Sachbearbeiterin beim Finanzamt, die sich wirklich nicht auskennt.(die alten Formulare waren doch viel schöner!!!)
Ich habe einen festgestellten Altverlust aus Aktienverkäufen. Ich habe auch alles richtig angekreuzt, damit dieser Verlust mit Aktiengewinnen verrechnet wird und die entsprechende Abgeltungsteuer rückerstattet wird.
Jetzt ruft mich die Dame vom FA an und sagt, dass die Altverluste nur berücksichtigt werden können, wenn alle Kapitaleinkünfte mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Das stimmt so nicht, aber ich finde einfach keinen Gesetztestext, BFH Urteil, etc. das ich ihr dazu vorlegen könnte. Weiss einer Rat? Vielen Dank
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