Guten Morgen,
ich bin neu hier und habe schon einige Beitäge gelesen, doch nicht die passenden antworten gefunden.
Wir sind grade dabei die Steuererklärung zu machen, aber wir kommen nicht weiter und sind sehr verwirrt. Zudem ist es schwierig, weil mein Mann Berufskraftfahrer ist.
Nun habe ich meinen fehler selbst bemerkt, da ein DBA besteht muß Anlage AUS nicht gemacht werden *schäm* .
Trotzdem bleiben einige Fragen offen und es kommen neue hinzu.
Mein Mann hat ja nun Steuern in LUX abgeführt was heißt :"Ausländische Einkünfte, die – unabhängig davon, ob ein DBA besteht oder nicht – im Inland steuerpflichtig sind, müssen stets in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung enthalten sein. Ist auf diese Einkünfte im Ausland eine Steuer entrichtet
worden, die der deutschen Einkommensteuer
entspricht (vgl. das jeweilige DBA), ist diese Steuer grundsätzlich auf
die deutsche Einkommensteuer anzurechnen (§ 34 c Abs. 1 EStG), es sei
denn, eine Steueranrechnung wird durch ein DBA ausgeschlossen oder
eingeschränkt. Die ausländische Steuer wird jedoch höchstens bis zu
dem Betrag angerechnet, bis zu dem auf die ausländischen Einkünfte eine
deutsche Einkommensteuer entfällt", aus der Anleitung Anlage AUS?
Wo finde ich dazu die passenden Infos wie z.B. ob ich es anrechnen kann? Trage ich das bei dem Jahresbrutto mit ein?
Vorherige Fassung Fragen bleiben außer wo trage ich es in AUS ein: : Ich habe einige Fragen zu der Anlage AUS. Mein Mann ist in Lux angestellt seit Oktober letztes Jahr, wohnhaft in DEU. Bis ende November ist er International gefahren (FR,NL,B,Lux,DK und DE) seit Dezember fährt er nur noch in Dänemark er ist 14-21 Tage dort, den Rest des Monats zu hause. Vorher war er im schnitt 14Tg. weg den Rest hier.
Wie trage ich nun was ein? Und läuft diese Tätigkeit überhaupt unter dem DBA (über die Schweiz und Frankreich finde ich viel aber wenig über LUX läuft es über 183 Tage Regelung)? Wie sieht das aus mit den Steuern die in LUX abgezogen wurden, wo trage ich das ein? Greift die Freistellungsmethode oder unterliegt das dem Proggresionsvorbehalt?
Ich bin in Elternzeit und somit nicht am arbeiten, das DEU-Kindergeld wurde gestrichen, mit der Begründung das LUX dafür zuständig ist, weil es eine Staatliche Leistung ist. Wo trage ich das ein, da wir es dort beantragt haben, ebenso das Elterngeld und sonstige Kinderzulagen. Anlage N Ehefrau?
Können wir die Krankenversicherung etc. nun nicht mehr als Sonderausgabe absetzten? Wir sind über ein Krankenkasse in LUX versichert,trotzdem läuft es über die DEU KK diese rechnet mit LUX ab. Es besteht auch eine Zusätzliche Rentenversicherung in LUX können wir diese mit angeben? Was können wir für die Zeit der Auswärtstätigkeit nicht mehr geltend machen? Werbungskosten, Fahrtgeld (es mußte ein Zweitwagen her damit er immer nach DK fährt, Laptop war nötig da Kundenlisten etc. überspielt werden gilt 50/50 Regelung, Telefonkosten)?
Was gäbe es noch zu beachten?
Ich weiß das ist eine Menge an Fragen, ich hoffe aber das die ein oder andere beantwortet werden kann und möchte mich dafür im vorraus bedanken!!
LG
Zwergenaufstand
ich bin neu hier und habe schon einige Beitäge gelesen, doch nicht die passenden antworten gefunden.
Wir sind grade dabei die Steuererklärung zu machen, aber wir kommen nicht weiter und sind sehr verwirrt. Zudem ist es schwierig, weil mein Mann Berufskraftfahrer ist.
Nun habe ich meinen fehler selbst bemerkt, da ein DBA besteht muß Anlage AUS nicht gemacht werden *schäm* .
Trotzdem bleiben einige Fragen offen und es kommen neue hinzu.
Mein Mann hat ja nun Steuern in LUX abgeführt was heißt :"Ausländische Einkünfte, die – unabhängig davon, ob ein DBA besteht oder nicht – im Inland steuerpflichtig sind, müssen stets in den Anlagen zur Einkommensteuererklärung enthalten sein. Ist auf diese Einkünfte im Ausland eine Steuer entrichtet
worden, die der deutschen Einkommensteuer
entspricht (vgl. das jeweilige DBA), ist diese Steuer grundsätzlich auf
die deutsche Einkommensteuer anzurechnen (§ 34 c Abs. 1 EStG), es sei
denn, eine Steueranrechnung wird durch ein DBA ausgeschlossen oder
eingeschränkt. Die ausländische Steuer wird jedoch höchstens bis zu
dem Betrag angerechnet, bis zu dem auf die ausländischen Einkünfte eine
deutsche Einkommensteuer entfällt", aus der Anleitung Anlage AUS?
Wo finde ich dazu die passenden Infos wie z.B. ob ich es anrechnen kann? Trage ich das bei dem Jahresbrutto mit ein?
Vorherige Fassung Fragen bleiben außer wo trage ich es in AUS ein: : Ich habe einige Fragen zu der Anlage AUS. Mein Mann ist in Lux angestellt seit Oktober letztes Jahr, wohnhaft in DEU. Bis ende November ist er International gefahren (FR,NL,B,Lux,DK und DE) seit Dezember fährt er nur noch in Dänemark er ist 14-21 Tage dort, den Rest des Monats zu hause. Vorher war er im schnitt 14Tg. weg den Rest hier.
Wie trage ich nun was ein? Und läuft diese Tätigkeit überhaupt unter dem DBA (über die Schweiz und Frankreich finde ich viel aber wenig über LUX läuft es über 183 Tage Regelung)? Wie sieht das aus mit den Steuern die in LUX abgezogen wurden, wo trage ich das ein? Greift die Freistellungsmethode oder unterliegt das dem Proggresionsvorbehalt?
Ich bin in Elternzeit und somit nicht am arbeiten, das DEU-Kindergeld wurde gestrichen, mit der Begründung das LUX dafür zuständig ist, weil es eine Staatliche Leistung ist. Wo trage ich das ein, da wir es dort beantragt haben, ebenso das Elterngeld und sonstige Kinderzulagen. Anlage N Ehefrau?
Können wir die Krankenversicherung etc. nun nicht mehr als Sonderausgabe absetzten? Wir sind über ein Krankenkasse in LUX versichert,trotzdem läuft es über die DEU KK diese rechnet mit LUX ab. Es besteht auch eine Zusätzliche Rentenversicherung in LUX können wir diese mit angeben? Was können wir für die Zeit der Auswärtstätigkeit nicht mehr geltend machen? Werbungskosten, Fahrtgeld (es mußte ein Zweitwagen her damit er immer nach DK fährt, Laptop war nötig da Kundenlisten etc. überspielt werden gilt 50/50 Regelung, Telefonkosten)?
Was gäbe es noch zu beachten?
Ich weiß das ist eine Menge an Fragen, ich hoffe aber das die ein oder andere beantwortet werden kann und möchte mich dafür im vorraus bedanken!!
LG
Zwergenaufstand
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