Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Als Werkstudent Computer, Internet, Semestergebühren, Smartphone absetzen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Als Werkstudent Computer, Internet, Semestergebühren, Smartphone absetzen?

    Guten Morgen ihr Lieben,

    ich bin gerade dabei meine erste Steuererklärung (für 2009) zu erstellen. Dazu hab ich allerdings noch ein paar Fragen.

    Aber zu erst ein paar Daten zu meiner Person: Werkstudent, Studiengang Medieninformatik, keine Nebeneinkünfte, nicht selbstständig, angestellt bei einer Internet-Agentur, im Arbeitsvertrag sind keine Mindeststunden pro Monat niedergeschrieben, ich kann so viel arbeiten wie mir beliebt, Heimarbeit ist erlaubt und keine Seltenheit.

    So, nun hab ich eine Frage zum Internet, gekauftem Computer, Semestergebühren und meinem Smartphone.
    Internet:
    Ich hab in der Wikipedia unter Werbungskosten (http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten) gelesen, dass man Teile der privaten Internet-Kosten absetzen kann wenn man das private Internet beruflich nutzen muss. Ich muss das Internet sowohl beruflich (Arbeit von zu Hause) als auch für mein Studium nutzen. Kann ich nun Kosten davon absetzen? Wie hoch sind diese? Aktuell zahle ich monatlich 36€ für mein Internet.

    Computer:
    Ich besitze von meiner Firma ein gestelltes Notebook für meine Arbeiten, welches ich auch mit nach Hause nehmen und privat nutzen darf. Allerdings habe ich mir für mein Studium Anfang 2009 einen Dekstop-Rechner (plus Monitor, Maus, Tastatur etc.) gekauft, da für bestimmte Projekte des Studiums das Firmen-Notebook von der Power her nicht ausreichte. Darf ich diesen Rechner mit seinem Zubehör ebenfalls absetzen? Wenn ja wahrscheinlich über mehrere Jahre, oder? Und wo trage ich das im ElsterFormular ein? Der Rechner mit allem benötigten Zubehör lag bei ca. 1100€

    Semestergebühren:
    Zwei mal im Jahr muss man zu Beginn des neuen Semesters die Semestergebühren zahlen. Das sind zusammen ca. 460€. Kann man die ebenfalls absetzen? Wenn ja: Wo trage ich die ein?

    Smartphone:
    Da ich in meiner Firma an einer Web-Projekt mit eigener mobile App für Smartphones arbeite, musste/wollte ich mir 2009 ein damals aktuelles Smartphone zulegen. Das hat immerhin 500€ gekostet. Nun entwickele ich nicht nur private sondern hauptsächlich in der Firma auf meinem privaten Smartphone. Kann man dieses nun ebenfalls absetzen?
    Ich möchte betonen, dass ich nicht "auf Teufel komm raus" nach Investitionen suche die ich absetzen kann. Das Thema "Smartphone als Arbeitsgerät" interessiert mich lediglich. Ich rechne nicht damit es absetzen zu können.

    Puh, das wars erst mal. Ich hoffe der Thread wird nicht zu unübersichtlich, aber ich wollte nicht für jede Frage ein eigenes Thema eröffnen.

    Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Antworten,
    mit freundlichem Gruß,
    Tarquinio

    #2
    AW: Als Werkstudent Computer, Internet, Semestergebühren, Smartphone absetzen?

    mEn ist zu trennen zwischen den Kosten fürs Studium einerseits, das sind zumindest soweit es sich um die erste Ausbildung handelt Sonderausgaben, Zeile 47 im Hauptvordruck

    dazu gehören ggf. die Semestergebühren und evtl. der aufs Studium entfallende Teil des Internetzugangs, wobei ich denke das man gerade die Höhe dafür nicht wirklich plausibel machen kann.
    der Computer für das Studium fällt wohl auch in diese Kategorie, muß über mehrere Jahre abgeschrieben werden und der private Nutzungsanteil muss natürlich rausgerechnet werden. Auch hier sollte man den jeweiligen Anteil dem FA irgendwie plausibel machen/belegen können.

    anderseits fällt alles, was mit dem Job zu tun hat, unter Werbungskosten.
    da es hier die Pauschale von 920 Euro gibt, lohnt sich der Aufwand das aufzuschlüsseln nur, wenn man einen höheren Betrag erreicht. auch da muss natürlich der private Nutzungsanteil raus und das smartphone wohl über mehrere Jahre verteilt werden.
    angegeben wird das auf Anlage N im Bereich Weitere Kosten Zeile 46ff und Arbeitsmittel Zeile 42f

    insgesamt machen diese Übungen nur Sinn, wenn es noch Steuern gibt die man daudrch erstattet bekommen kann, hängt also davon ab, wieviel man überhaupt verdient hat und an Steuern abführen durfte, sonst kann man sich das eher gleich sparen ;-)

    Kommentar


      #3
      AW: Als Werkstudent Computer, Internet, Semestergebühren, Smartphone absetzen?

      Nicht sparen sollte man sich den ganzen Aufwand natürlich dann, wenn die Kosten das Einkommen sogar übersteigen. Dann kann man die gesamten, hübschen Verluste nämlich Vortragen, bis man einmal steuern zahlen darf. ;-)

      Kommentar


        #4
        AW: Als Werkstudent Computer, Internet, Semestergebühren, Smartphone absetzen?

        Steuerberatung

        dürfen wir hier nicht!
        siehe:
        https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?p=117388post117388

        gruss stiller
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar

        Lädt...
        X