Ich habe in den vergangenen Jahren (auch 2010) teilw. ergänzende Leistungen nach SGB II erhalten und diese in der Anlage N, Zeile 27 angegeben.
Diesmal meckert das ElsterFormular!
Oder muß das nicht angegeben werden, kann die Anlage N also kompl. entfallen ... ? Steuerfrei sind diese Leistungen ja sowieso.
Hinweis: bin Einzelunternehmer als Kleinunternehmer
Danke für die Antworten!
Diesmal meckert das ElsterFormular!
Oder muß das nicht angegeben werden, kann die Anlage N also kompl. entfallen ... ? Steuerfrei sind diese Leistungen ja sowieso.
Hinweis: bin Einzelunternehmer als Kleinunternehmer
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