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Leistungen zur Sicherung d. Lebensunterhalts / Anlage N

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    Leistungen zur Sicherung d. Lebensunterhalts / Anlage N

    Ich habe in den vergangenen Jahren (auch 2010) teilw. ergänzende Leistungen nach SGB II erhalten und diese in der Anlage N, Zeile 27 angegeben.
    Diesmal meckert das ElsterFormular!
    Oder muß das nicht angegeben werden, kann die Anlage N also kompl. entfallen ... ? Steuerfrei sind diese Leistungen ja sowieso.
    Hinweis: bin Einzelunternehmer als Kleinunternehmer
    Danke für die Antworten!

    #2
    AW: Leistungen zur Sicherung d. Lebensunterhalts / Anlage N

    wenn sie kein nichtselbständiger Arbeitnehmer sind, ist/war Anlage N überflüssig bis falsch.

    Einkommensersatzleistungen gehören dann auf den Hauptvordruck Zeile 94.

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      #3
      AW: Leistungen zur Sicherung d. Lebensunterhalts / Anlage N

      Aber nur wenn es Leistunge sind die unter den Progressionsvorbehalt fallen, das hört sich nämlich mehr nach hartz 4 an, und das muss da nicht rein!

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        #4
        AW: Leistungen zur Sicherung d. Lebensunterhalts / Anlage N

        das ist natürlich richtig.

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          #5
          AW: Leistungen zur Sicherung d. Lebensunterhalts / Anlage N

          Danke für die Antworten!
          Fazit:
          Leistungen zur Sicherung d. Lebensunterhalts, also
          ALG II (sog. "Hartz 4") ist KEINE Lohnersatzleistung, und gehört demnach auch NICHT
          in die Steuererklärung !?

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            #6
            AW: Leistungen zur Sicherung d. Lebensunterhalts / Anlage N

            Exakt!!!!!!

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