Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer

    Wie trägt ein in der GKV freiwillig versicherter Arbeitnehmer mit Krankengeld-Anspruch seine Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand 2010 ein? Die Hilfe ist wenig hilfreich.

    Da nicht privatversichert, entfällt Bereich 31-36. Da nicht pflichtversichert, gibt es auf der Lohnsteuerbescheinigung Nr. 25/26 keine Einträge, daher kann der Bereich 12-17 auch nicht genutzt werden. Bleiben also nur die Zeilen 18-24, zum Beispiel:

    Zeile 18: 6705 (Gesamtbeitrag AN/AG mit allg. Beitragssatz und ohne Zusatzbeitrag)
    Zeile 21: 990 (Gesamtbeitrag AN/AG)

    Wäre das so richtig? Normalerweise wird bei Eingaben in Zeilen 18-24 kein Krankengeld-Anspruch unterstellt. Dieser besteht aber.
    Muss der 4-prozentige Abschlag irgendwo eingetragen werden (Zeile 20?) oder wird das vom FA automatisch berücksichtigt?
    Zuletzt geändert von Kent; 14.01.2011, 18:27.
    mfg. - Kent

    #2
    AW: Freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer

    imho ist das richtig mit Zeile 18 und 21. der Betrag für das Krankengeld kommt in Zeile 20.

    Die Eingabehilfe meint dazu:

    "Im Regelfall ergibt sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen (z. B. von Rentnern) kein Anspruch auf Krankengeld oder eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird. Sofern das bei Ihnen ausnahmsweise nicht zutrifft, ist in Zeile 20 und / oder 23 der Beitrag einzutragen, der einen Anspruch auf Krankengeld begründet. "

    Kommentar


      #3
      AW: Freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer

      Hallo Falzo,
      vielen Dank für diese Information. Dann sollte also die Zeile 20 den Abschlag für das Krankengeld enthalten.

      Nach meiner Recherche erfolgt die Kürzung des KV-Betrag um 4% nach Abzug des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses. Es ist für mich nur fraglich, ob jeder betroffene Steuerbürger diese Regelung kennt und korrekt anwenden wird. Die Hilfe enthält nur den abstrakten Hinweis auf den "Beitrag, der einen Anspruch auf Krankengeld begründet". Wie dieser zu berechnen ist, bleibt unbeantwortet.

      Es ist auffallend, dass sich Elster mit dem scheinbar exotischen Fall (freiwilliges GKV-Mitglied und AN) schwer tut. Letztes Jahr konnte eine Version damit überhaupt nicht rechnen, danach gab es für diese Konstellation verwirrende Hinweise. Es würde nicht schaden, eine verständliche und sofort nachvollziehbare Eingabemöglichkeit im Formular zu schaffen oder wenigstens die Hilfe zu erweitern.
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        AW: Freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer

        also die anleitung zur einkommenssteuererklärung schweigt sich aus.

        das bundesfinanzministerium erklärt genau das mit den 4% hier:
        http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arbeit__und__Steuererklaerung/003__FAQ__Buergerentlastungsgesetz.html

        dabei wuerde ich aber zunächst davon ausgehen, das bei PFLICHTversicherten die kuerzung automatisch erfolgt, da hier davon ausgegangen wird das ein anspruch auf krankengeld grundsaetzlich besteht. nur wenn man in Zeile 14 etwas eintragen kann, wird das vermutlich vor der kuerzung rausgerechnet.

        insgesamt wäre hier tatsaechlich mal die steuerberechnungsfunktion hilfreich, um mit ein paar werten auszuprobieren was hinten bei rauskommt.

        für den block 18ff kehrt sich ja die annahme mit dem krankengeld um, man geht also davon aus, das grundsaetzlich erstmal kein anspruch auf krankengeld besteht.
        ob nun in zeile 20 die 4% gehören, oder ein exakter betrag (den die krankenkasse vielleicht mitteilen kann?) oder gar die summe die dann automatisch um 4% gekürzt wird, kann ich derzeit auch noch nicht sagen, ist aber wirklich von Interesse!

        Kommentar


          #5
          AW: Freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer

          nachtrag: habe das ganze mal mit einem anderen steuerprogramm probiert, in dem die berechnung bereits funktioniert und detailiert aufgeschlüsselt wird ;-)

          tatsaechlich wird der betrag in zeile 12 (übernommen aus der lohnsteuerbescheinigung) in der berechnung automatisch um 4% gekürzt.

          ebenso wird der betrag der in zeile 20 eingetragen ist, automatisch um 4% gekürzt.
          demnach könnte dort also 'einfach' der gesamte AN-Anteil rein...

          allerdings: nichts ist ohne haken.

          nachdem ich versucht habe die gesamte konstellation des freiwillig versicherten arbeitnehmers einzutragen, also Zeile 18 gesamter betrag für die KV, Zeile 20 AN-Anteil (zur anschliessenden automatischen kuerzung) und Zeile 24 den AG-Anteil als Zuschuss, entstand in der berechnung das phänomen, das ausgerechnet der zuschuss wiederrum von beiden anderen betraegen abgezogen wurde, also sowohl vom gesamtbeitrag, als auch von dem fuers krankengeld zu kuerzenden beitrag...

          wenn das so stimmt muesste in Zeile 20 immer der gesamte beitrag aus zeile 18 rein, damit die berechnung mitsamt abzug des zuschusses und kuerzung der 4% zum richtigen ergebnis kommt.

          sind wir jetzt schlauer? das wird ja noch einen Haufen Fragen zu dem Thema hier geben...

          - - - -

          so, noch ein letzter edit, da nochmal in Ruhe darüber nachgedacht:

          Zeile 20 lautet: "Beiträge zu KV aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt"

          Das ist oder kann genau genommen nur der gesamte Beitrag zur KV sein, denn der Anspruch auf das Krankengeld ergibt sich ja nicht nur aus dem AN-Anteil.
          allerdings wird nur der AN-Anteil um 4% gekürzt, da ja auch nur dieser teil steuerlich abziehbar ist.

          somit muss für den freiwillig gesetzlich versicherten in Zeile 20 wohl tatsächlich der gesamte KV-Beitrag und davon wird in der berechnung der AG-zuschuss aus zeile 24 abgezogen, um anschliessend den kuerzungsbetrag ermitteln zu können. irgendwie ganz einfach ;-)
          Zuletzt geändert von Falzo; 14.01.2011, 23:15.

          Kommentar


            #6
            AW: Freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer

            Guten Morgen Falzo,

            zunächst vielen Dank für deine intensiven Bemühungen. Ich denke, wir sind uns einig bzgl. der Zeilen 18 und 21. Die Zeile 24 bleibt m.E. nach leer, da auf meiner Lohnsteuerbescheinigung Nr.24 der AG-Zuschuss steht und dieser auch von Elster korrekt nach Zeile 37 übernommen wird.

            Bleibt als das Problem mit Zeile 20. Ich hatte hier (http://www.steuerrat24.de/data/alters/vorsorge3-kranken.htm) gelesen, dass bei freiwilliger GKV und AN der 4% Krankengeld-Abschlag auf den KV-Beitrag erst nach Abzug des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses erfolgt.
            Ich denke, wir warten die Auslieferung der Steuerberechnung ab und "modellieren" dann Zeile 20, bis das Ergebnis plausibel ist.

            Vielleicht findet sich hier auch noch ein FA-Insider, der ein paar Anregungen zum Ausfüllen geben kann oder sogar eine Verbesserung des Formulars/Hilfe anregen könnte.

            Viele Grüsse und ein schönes Wochenende
            mfg. - Kent

            Kommentar


              #7
              AW: Freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer

              also ich habs glatt nochmal probiert, an zeile 37 hatte ich gar nicht gedacht. aber das ergebnis ist das gleiche.

              in zeile 18 kommt der gesamtbetrag fuer die aufwendungen der KV. dieser betrag kommt ebenfalls komplett in zeile 20, wenn anspruch auf krankengeld besteht.

              1) wird in der berechnung dann vom betrag aus zeile 18 der ag-zuschuss (entweder aus zeile 37 bei lstb oder zeile 24 wenn manuell eingetragen) abgezogen, um den eigentlich absetzbaren Anteil zu ermitteln.
              2) wird dann dieser zuschuss auch vom betrag aus zeile 20 abgezogen, und auf das ergebnis werden die 4% gerechnet. (das entspricht auch dem was du gelesen hast. erst den an-anteil ermitteln, davon 4% ausrechnen)
              3) um diesen ermittelten betrag aus (2) werden die ermittelten aufwendungen nach (1) dann gekuerzt.

              das alles macht aber die berechnung automatisch und nicht der, der einträgt.

              jetzt könnte man wohl meinen was fuern quatsch zwei zeilen fuer den gleichen betrag, ABER das man in zeile 18 und 20 unterschiedliche beträge eintragen kann, macht vermutlich doch sinn, da es ja genug konstellationen geben kann, bei denen unterjährig irgendein wechsel in versicherungs- und/oder beschaeftigungsart vorgelegen hat.

              so oder so müsste nach meinem dafuerhalten jedenfalls der gesamtbeitrag zur KV (inkl. AG-Anteil), in die zeile 20, solange es eben auf ein verhaeltnis zurückgeht, das anspruch auf krankengeld begruendet...

              Kommentar


                #8
                AW: Freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer

                Ok, dann werde ich es bei der Proberechnung im Februar mit dem Gesamtbeitrag zur KV (AN + AG) in Zeile 20 versuchen. Das klingt nach deinen Versuchen jetzt auch recht logisch. Also nochmals vielen Dank.
                mfg. - Kent

                Kommentar


                  #9
                  AW: Freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer

                  Hallo Falzo, Hallo Kent,

                  ich habe gerade mit viel Aufmerksamkeit Eure Beiträge gelesen. Meine Situation stellt sich ähnlich dar:
                  - freiwillig versichert in der GKV
                  - Arbeitnehmer
                  - Fragen bzgl. der Eingabe von Vorsorgeaufwand
                  - ich arbeite bei der Steuererklärung mit WISO Sparbuch 2011

                  In meiner Lohnsteuerbesch. 2010 sind folgende Angaben in folgenden Zeilen enthalten:
                  Z. 24: x.588,72 (Steuerfreie AG-Zuschüsse zur KV und PV)
                  Z. 25: x.555,00 (Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen KV)
                  Z. 26: xxx,28 (Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen PV)
                  Z. 27: xxx,44 (Arbeitnehmerbeiträge zur AV)

                  Ergänzend wurden Gesamtbeiträge zur freiwilligen KV-/PV in der GKV (hier Gesamtbeitrag) in folgenden Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung durch den AG hinzugefügt:
                  Z. 34: 6.705,00 (Gesamtbeitrag Freiwillige Krankenversicherung)
                  Z. 35: 990,00 (Gesamtbeitrag Pflegeversicherung)

                  Nach initialer Erfassung der Steuerbescheinigung 2010 erhalte ich zunächst in der ANLAGE VORSORGEAUFWAND (noch ohne explizite Pflege der Zeilen 18./20./21) folgende Zeilen übernommen:

                  Z. 12 = Z. 25 aus Steuerbesch.
                  Z. 15 = Z. 26 aus Steuerbesch.
                  Z. 37 = Z. 24 aus Steuerbesch.

                  Meine Frage: Ist die Erfassung der folgenden Zeilen mit folgenden Werten in der Anlage Vorsorgeaufwand richtig? Oder würde dies zu einer doppelten Angabe von Vorsorgeaufwendungen im Bereich KV/PV führen, da in den Zeilen 18 und 21 AUSDRÜCKLICH davon die Rede ist, dass Beiträge "...ohne Beiträge, die in den Zeilen 12 und 15 geltend gemacht wurden" angegeben werden sollen:

                  Z. 18: 6.705,-
                  Z. 20: 6.705,-
                  Z. 21: 990,-

                  Dies würde doch bedeuten, dass nur der Differenzbetrag aus Gesamtbetrag - Arbeitnehmerbeiträgen in der KV und PV erfasst werden dürfte?

                  Oder liege ich hier völlig falsch?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer

                    Hallo,
                    zuerst ein Hinweis zu diesem Thread. Diese Diskussion ist veraltet, z.T. falsch und lange von der Realität eingeholt. Das Thema wurde begonnen, lange bevor es ausgehändigte LStB für 2010 gab. Die Problematik falsch ausgefüllter LStB war ebenfalls noch nicht bekannt.

                    Aktuell gilt: Die Werte aus der LStB (24,25,26) für die KV/PV werden in die Anlage Vorsorgeaufwand (37,12,15) übernommen. Dort und nur dort sind diese für Freiwillige AN in der GKV einzutragen. Problematisch können jetzt falsch ausgestellte LStB (siehe Suchfunktion, unzählige Beiträge hier im Forum und in der Presse) sein. In Nr. 25/26 sollte richtigerweise der Gesamtbeitrag (AN+AG) stehen. Wenn das falsch ist, soll eine zukünftige Software-Version in Elster und für das FA automatisch eine Korrektur vornehmen. Für eine Proberechnung kann man z.Z. die LStB manuell in Nr. 25/26 korrigieren.
                    mfg. - Kent

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Freiwillige Krankenversicherung für Arbeitnehmer

                      hat kent zwar schon geschrieben, aber nochmal deutlich:

                      bei freiwillig gesetzlich versicherten, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge abgefuehrt hat, ist normalerweise in den zeile 18ff _nichts_ einzutragen! dort tragen nur selbstzahler was ein.

                      tatsaechlich ist bei the_hitch wohl die Lohnsteuerbescheinigung falsch, richtig in dem falle wäre wohl das was in zeile 34/35 aufgefuehrt wurde haette eigentlich (auch) in Z25/26 stehen sollen. somit an den AG wenden und um Korrektur bitten.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X