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Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo reckoner,

    in der Anlagevorsorgeaufwand Zeile 11 steht ja auch dass Beamte mit Beihilfeanspruch ja ankreuzen müssen, wenn die Ehefrau eines Beamten Hausfrau ist hat sie ebenfalls einen Beihilfeanspruch und damit muss für sie ja angekreuzt werden. Sie kann sich versichern wo sie viel, das ist richtig, aber kann je nach Voraussetzungen sich eben nur für fünfzig oder dreißig Prozent versichern, weil sie beihilfeberechtig ist, der Arbeitgeber des Mannes zahlt für sie genauso Beihilfe wie für seinen beschäftigten Beamten.

    Es geht bei der Zeile 11 nicht nur um Beiträge zur KV sondern auch um den Anspruch auf Beteiligung an den Krankheitskosten. Damit wird dies vielleicht verständlicher.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 30.09.2011, 11:34. Grund: Ergänzung

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo holzgoe,

    >>>Ich habe auch die Konstellation Beamter privat versichert und meine Frau ist Hausfrau, also inmeiner Krankenversicherung mit eigener Beitragsleistung mit eingebunden, damit beihilfeberechtigt (von meinem Arbeitgeber) und JA anzukreuzen.

    Verstehe ich auch nicht so richtig (ich bin aber auch kein Fachmann für private Krankenversicherungen).
    Wenn aber die Frau EIGENE Beiträge zahlt, was hat das dann mit der Versicherung des Mannes zu tun? Sie könnte doch auch zu einer ganz andere Versicherung wechseln, oder? Und hätte dann in etwa den gleichen Beitrag (von einem Partnerrabatt o.ä. mal abgesehen), oder?
    Der Arbeitgeber des Mannes zahlt doch keine Zuschüße zur KV der Frau. Und familienversichert ist sie auch nicht (soweit wir das wissen, sicher bieten einige private KVs etwas ähnliches an).

    Ich lasse mich hier aber gerne belehren, auch weil das Finanzamt das ja so sieht wie du (und zumindest oft haben die ja recht;-).

    MfG Stefan

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo nyc123,
    das meinte ich ja damit, aber zu den Bedingungen wie ich als Beamter merine KV abgeschlossen habe z.Bsp. fünfzig Prozent versichert oder dreißig Prozent versichert wenn Kinder sind, dafür wirkt für die Hausfrau die Beihilfeberechtigung des Mannes mit.
    Wenn jemand freiwillig in der gesetzlichen ist, zahlt er doch auch eigenen Beitrag.

    Tschüß

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  • nyc123
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    das verstehe ich nicht: "...müsste Sie mit über die private Versicherung des Mannes laufen und damit auch JA ankreuzen"

    wie kann frau den ueber die private versicherung ihres mannes "laufen"? bei der pkv gibt es keine kostenlose familienmitversicherung - sie hat einen separaten vertrag abzuschliessen und hierfuer wahrscheinlich nicht zu knapp zu bezahlen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo reckoner,

    mir ging es mehr um den zweiten Teil des Zitats:...Unerheblich ist in diesem Fall, ob der nicht berufstätige Ehegatte einen eigenen Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat.

    Im Fall von tiger55 hat ja die Ehefrau (Hausfrau) einen eigenen Vertrag. Aber wenn das nicht wäre, müsste Sie mit über die private Versicherung des Mannes laufen und damit auch JA ankreuzen.

    Ich habe auch die Konstellation Beamter privat versichert und meine Frau ist Hausfrau, also inmeiner Krankenversicherung mit eigener Beitragsleistung mit eingebunden, damit beihilfeberechtigt (von meinem Arbeitgeber) und JA anzukreuzen.

    Tschüß

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo holzgoe,

    ein kleiner Ausschnit aus deinem Zitat:
    ... sofern er ansonsten über den berufstätigen Ehegatten familienversichert gewesen wäre ...

    Und ist das denn hier überhaupt der Fall? Es geht hier ja um einen Beamten, daher war ich mir nicht ganz sicher.

    MfG Stefan

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo tiger55,

    das Finanzamt hat das schon korrekt korrigiert, im ersten Beitrag zu diesem thread von detto steht die Erläuterung zu Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand, reckoner hat auch schon auf die ELSTER-Hilfe verwiesen.
    Dort heißt es auszugsweise:....Auch ein nicht berufstätiger Ehegatte eines Arbeitnehmers, der sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
    hat befreien lassen, hat die Frage mit Ja zu beantworten, sofern
    er ansonsten über den berufstätigen Ehegatten familienversichert
    gewesen wäre. Unerheblich ist in diesem Fall, ob der nicht berufstätige Ehegatte einen eigenen Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat.

    Also ist das JA bei deiner Frau korrekt.

    Tschüß

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  • tiger55
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    ...sorry, hab mich nicht präzise ausgedrückt... hier die Zahlen ca.:
    PKV ich und die 2 Kinder mit allen Zusatzleistungen und Pflege : 480
    Beitrag Frau freiwilliges Mitglied gesetzliche Kasse inkl. Pflege : 250
    Steuerfreier Zuschuss AG (basierend auf 50%
    AOK Satz von der beitragsbemessungsgrenze) : 270 + 22 Pflege

    Ich hatte in der Steuererklärung für mich "JA" logischerweise angekreuzt und für meine Frau "Nein", weil die Fragen und Beispiele dort in Zeile 11 für sie alle mit NEIN zu beantwortne waren. Das Finanzamt hat das aber jetzt nach Abgabe korrigiert auf ein "JA" und somit entsteht mir ein steuerlicher Nachteil von ca. 300€ bei der Einkommenssteuer vs. dem "NEIN" bei der Frau (weil ja nur 1900 anerkannt werden anstatt 2800 für Ihre Vorsorgeaufwendungen, so wie ich es verstehe).

    Ich frage mich halt, was jetzt genau richtig ist und ob sich ein Einspruch lohnt ... ich müsste es halt genau begründen und belegen.

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo tiger55,

    >>>In meinem Fall ist es jetzt so dass alleine meine private KV und die meiner beiden Kinder schon mehr als 100% ist.

    Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen, 100% sind doch die Beiträge, wie kannst du darüber liegen. Du meinst offenbar die gesetzlichen Beiträge, aber die haben mit dir doch gar nichts zu tun. Wer - freiwillig - in einer privaten KV ist, muss damit leben.
    Bei dir muss auf jeden Fall JA gewählt werden.
    Bei deiner Frau bin ich mir nicht ganz sicher, ich vermute aber mal NEIN; beachte dazu auch die Elster-Hilfe, da steht noch einiges.

    Und praktisch ist es in der Regel auch egal, was man dort angibt, das Finanzamt korrigiert das ggf.; im Zweifel würde ich daher NEIN nehmen.
    Die Steuerberechnung von Elster könnte dann aber natürlich falsch sein, also bitte die Rückzahlung nicht schon ausgeben:-).

    MfG Stefan

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  • tiger55
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Ja, ich bekomme steuerfreie Zuschüsse meines AG zu meiner / unseren KV's. Aber das ist ja begrenzt auf 50% des standard AOK Beitrages. In meinem Fall ist es jetzt so dass alleine meine private KV und die meiner beiden Kinder schon mehr als 100% ist. D.h. die 50% des AOK Satzes als steuerfreie Zuschuss meines AG deckt noch nicht mal die hälfte meiner privaten KV Aufwendungen. On-Top kommt jetzt noch der Beitrag meiner Frau als freiwillges Mitglied in Ihrer alten gesetzlichen KV.

    Der Punkt ist: Wären meine privaten KV Aufwendungen weniger als 100% in Bezug den AOK Satz würde auch theoretisch die max. 50% Zuschuss meines Arbeitgebers Teile der Beiträge meiner Frau unterstützen, ich gebe auch einmal im Jahr die Bescheinigung meiner Frau an meinen Arbeitgeber weiter, hat aber keinen Effekt.

    Die konkrete Frage ist: Richtet sich die JA/NEIN Antwort an den theoretischen Gegebenheiten, ODER an der Beiträgen und deren Zuschüsse wie sie in der Realität erfolgen !?

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo tiger55,

    es spielt keine Rolle, wo oder wie man versichert ist (gesetzlich, privat, freiwillig etc.), es geht nur darum, ob man die Beiträge vollständig aus eigenen Mitteln zahlt oder eben nicht.

    Also, wer zahlt deine Beiträge, wer die deiner Frau? (und zwar auch das letzte Prozent davon?)
    Bekommst du beispielsweise steuerfreie(!!!) Zuschüße zur KV von deinem Arbeitgeber?

    MfG Stefan

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  • tiger55
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Wie verhält es sich bei mir ? Ich, sozialvers. AN mit privater KV für mich und unsere 2 Kinder, meine Frau (Hausfrau) ohne Einkommen ist nach dem beruflichen ausscheiden als freiwilliges Mitglied in ihrer gesetzlichen kV geblieben.

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  • Comander01
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Gruß Comander

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Hallo Comander01,

    natürlich auch Ja, denn sie hat ja ihre Krankenversicherung nicht komplett alleine finanziert (hier sogar überhaupt nicht).

    MfG Stefan

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  • Comander01
    antwortet
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Zeile 11

    Einen schönen guten Abend.

    Ich hätte da auch mal eine Frage zur Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Meine Frau macht zurzeit eine Umschulung und hat daher das ganze Kalenderjahr 2010 Arbeitslosengeld bezogen. Was müsste ich dann genau bei Ehefrau ankreuzen?

    LG
    Comander01

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