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ja, ich stimme zu, in der Hilfe steht es so und das passt hier auch. Überzeugt.
MfG Stefan
Hallo reckoner,
das was Kent geschrieben hat habe ich in meinem Beitrag vom 30.09. 7:10 Uhr schon angeführt, allerdings waren wir in der Argumentation in Richtung Beamter dann auf andere Begründungen gekommen.
noch eine Frage zum Thema:
infolge unbezahlten Urlaubs habe nur für 9 Monate steuerfreie Beihilfen erhalten, in den restlichen Monaten habe ich die PKV komplett selbst getragen. Was muss ich nun angeben?
Ich bin Hausmann und damit über meine Frau Familienversichert.
Ok Zeile 11 muss dann bei beiden die 1 rein korrekt ??
Erhöht sich denn der Betrag von 1900 auf 2800 da meine Frau ja alleine die Beiträge aufbringt ??
Ich habe das hier gefunden verstehe es aber nicht so richtig..
Vor allem den 2 Punkt mit den 2800 Euro..
Kann mir das einer kurz erklären... ?? DANKE
Ab 2010: Ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind absetzbar
Bis zu € 1.900,00 im Jahr (= Ziffer 1 in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand), wenn
für Ihre Krankenversicherung ein steuerfreier Arbeitgeberanteil oder steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung bezahlt werden: das gilt für sozialversicherungspflichtige Angestellte (gesetzlich oder privat krankenversichert), Rentner mit einer gesetzlichen Rente und Personen mit steuerfreien Leistungen der Künstlersozialkasse; oder
Sie ganz oder teilweise ohne eigene Aufwendungen einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung oder Übernahme von Krankheitskosten haben: Das betrifft Beamte und Beamtenpensionäre mit eigenem Beihilfeanspruch sowie nicht berufstätige Ehegatten, die beim Ehepartner beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind oder deren angestellter Ehepartner privat krankenversichert ist und über seinen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss auch Teile der Beiträge seines nicht berufstätigen Ehepartners abdeckt (FG Baden-Württemberg vom 3.10.2008, 4 K 996/08, EFG 2009 S. 22). Ob das auch gilt, wenn der nicht berufstätige Ehegatte aufgrund eines eigenen Vertrages privat krankenversichert ist, muss der BFH noch klären (Az. X R 43/09).
Bis zu € 2.800,00 im Jahr, wenn Sie die Aufwendungen für Ihre Krankenversicherung alleine tragen müssen (= Ziffer 2 in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand). Das gilt für Selbstständige und für nicht berufstätige Ehepartner von beihilfeberechtigten Beamten oder Beamtenpensionären, die zwar zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen zählen, aber keinen eigenen Beihilfeanspruch haben (BMF-Schreiben vom 13.9.2010, BStBl. 2010 I S. 681 Tz. 81 bis 83).
>>>Ok Zeile 11 muss dann bei beiden die 1 rein korrekt ??
Ja (da du nicht schreibst, ob deine Frau Beamtin ist - oder sonst was Besonderes -, gehe ich mal von einer normalen Arbeitnehmerin aus).
>>>Erhöht sich denn der Betrag von 1900 auf 2800 da meine Frau ja alleine die Beiträge aufbringt ??
Natürlich NICHT, genau das bewirkt die 1 (bzw. bei Elster das JA).
Denn sie bringt die Beiträge ja gerade nicht alleine auf, sondern wird von ihrem Arbeitgeber dabei unterstützt.
Dass sie nebenbei auch noch dich mitversichert ändern nichts an der Absetzbarkeit ihrer Beiträge. Warum auch? - sie zahlt ja nicht einmal einen Aufpreis dafür.
>>>Vor allem den 2 Punkt mit den 2800 Euro..
Ja klar, man sucht sich einfach immer das Beste heraus. Den ersten langen Absatz hast du aber verstanden, oder wie?
>>>bitte nicht direkt auf mich drauf hauen :-)
Aber warum denn? Etwa weil du Hausmann bist?
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
erstmal danke für deine Antwort und das nicht drauf hauen :-)
Und richtig meine Frau ist eine normale Angestellte.
wäre wohl anders wenn Sie eine Beamtin wäre und genau
das ist es was ist nicht vertehe, warum diese Vorteile
bei Beamten... Als ob die eh nicht schon genug Vorteile
geniessen..
wäre wohl anders wenn Sie eine Beamtin wäre und genau
das ist es was ist nicht vertehe, warum diese Vorteile
bei Beamten... Als ob die eh nicht schon genug Vorteile
geniessen..
Sorry, ich bin kein Beamter und möchte auch an keiner Diskussion teilnehmen, ob Beamte bevorteilt sind oder nicht,
aber man sollte schon genau lesen:
'Bis zu € 2.800,00 im Jahr ... für nicht berufstätige Ehepartner von beihilfeberechtigten Beamten oder Beamtenpensionären, die zwar zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen zählen, aber keinen eigenen Beihilfeanspruch haben'
Der Teil hinter dem 'aber' ist der entscheidende. Wenn die Ehepartner keinen Beihilfeanspruch haben, bezahlen sie ihre KV auch komplett alleine. Du hingegen bezahlst für deine KV keinen Cent, weil du über deine Frau familienversichert bist.
Wie gesagt, ich habe mit Beamten nichts zu tun, aber jenseits des Stammtischs sollte man schon bei den Fakten bleiben.
mal eine Frage hierzu.
Was muß man eintragen wenn man
1 Monat ALG 1 bezogen hat und den
Rest keine Leistung erhalten hat?
eine weitere Frage hätte ich da noch.
wo trage ich eine freiwillige Krankenversicherung ein?
Wurde abgeschlossen weil sonst durch keine Leistungen
keine Versicherung bestand.
Dankeschön hatte ich mir schon fast so gedacht.
Krankenversicherung und Pflegeversicherung
muß ich aber getrennt eintragen oder?
also in Zeile 21 wahrscheinlich dann den Pflegebeitrag??
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