Hallo,
ich bin mir leider unsicher was in der Anlage Vorsorgeaufwand 2010 ,Zeile 11 einzutragen ist! Ich bin Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung und Ledig. Keine Zusatzversicherungen vorhanden.
Was sollte in meinem Fall jetzt genau in die Zeile 11 eingetragen werden ?
MfG
detto
(Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Beschreibung Zeile 11:Kranken- und Pflegeversicherung
Zeile 11
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist davon
abhängig, ob Krankheitskosten oder Beiträge für eine Krankenversicherung ausschließlich aus eigenen Mitteln bestritten werden
oder ob steuerfreie Leistungen gewährt werden oder (zumindest)
Anteile der Krankheitskosten von dritter Seite übernommen werden. Steuerfreie Leistungen in diesem Zusammenhang sind z. B.
der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, entsprechende Zuschüsse des
Arbeitgebers bei freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherten Arbeitnehmern, Beitragsanteile der Träger der gesetzlichen
Rentenversicherungen, Beihilfeansprüche von Beamten, Beiträge
der Künstlersozialkasse und Beiträge zur Förderung in Kindertagespflege. Werden die vorgenannten Leistungen für mindestens
einen Teil des Jahres oder bei mehreren Einkünften für mindestens eine Einkunftsquelle erbracht, ist die in Zeile 11 gestellte Frage mit Ja zu beantworten und eine „1“ einzutragen. Bei Ehegatten,
die über ihren Ehepartner versichert sind (z. B. gesetzliche Krankenversicherung), ist die Frage wie beim Ehepartner mit Ja zu beantworten. Auch ein nicht berufstätiger Ehegatte eines Arbeitnehmers, der sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
hat befreien lassen, hat die Frage mit Ja zu beantworten, sofern
er ansonsten über den berufstätigen Ehegatten familienversichert
gewesen wäre. Unerheblich ist in diesem Fall, ob der nicht berufstätige Ehegatte einen eigenen Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat. Ein Ehegatte, der keinen eigenen Beihilfeanspruch
hat (z. B. der Ehegatte eines Beamten) und der auch nicht selbst
krankenversicherungspflichtig ist, beantwortet die Frage mit Nein.
Bei geringfügig Beschäftigten ist diese Frage mit Nein zu beantworten und eine „2“ einzutragen, soweit keine unentgeltliche Familienversicherung beim Ehegatten vorliegt.)
ich bin mir leider unsicher was in der Anlage Vorsorgeaufwand 2010 ,Zeile 11 einzutragen ist! Ich bin Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung und Ledig. Keine Zusatzversicherungen vorhanden.
Was sollte in meinem Fall jetzt genau in die Zeile 11 eingetragen werden ?
MfG
detto
(Anlage Vorsorgeaufwand 2010 Beschreibung Zeile 11:Kranken- und Pflegeversicherung
Zeile 11
Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist davon
abhängig, ob Krankheitskosten oder Beiträge für eine Krankenversicherung ausschließlich aus eigenen Mitteln bestritten werden
oder ob steuerfreie Leistungen gewährt werden oder (zumindest)
Anteile der Krankheitskosten von dritter Seite übernommen werden. Steuerfreie Leistungen in diesem Zusammenhang sind z. B.
der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, entsprechende Zuschüsse des
Arbeitgebers bei freiwillig gesetzlich oder privat krankenversicherten Arbeitnehmern, Beitragsanteile der Träger der gesetzlichen
Rentenversicherungen, Beihilfeansprüche von Beamten, Beiträge
der Künstlersozialkasse und Beiträge zur Förderung in Kindertagespflege. Werden die vorgenannten Leistungen für mindestens
einen Teil des Jahres oder bei mehreren Einkünften für mindestens eine Einkunftsquelle erbracht, ist die in Zeile 11 gestellte Frage mit Ja zu beantworten und eine „1“ einzutragen. Bei Ehegatten,
die über ihren Ehepartner versichert sind (z. B. gesetzliche Krankenversicherung), ist die Frage wie beim Ehepartner mit Ja zu beantworten. Auch ein nicht berufstätiger Ehegatte eines Arbeitnehmers, der sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht
hat befreien lassen, hat die Frage mit Ja zu beantworten, sofern
er ansonsten über den berufstätigen Ehegatten familienversichert
gewesen wäre. Unerheblich ist in diesem Fall, ob der nicht berufstätige Ehegatte einen eigenen Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat. Ein Ehegatte, der keinen eigenen Beihilfeanspruch
hat (z. B. der Ehegatte eines Beamten) und der auch nicht selbst
krankenversicherungspflichtig ist, beantwortet die Frage mit Nein.
Bei geringfügig Beschäftigten ist diese Frage mit Nein zu beantworten und eine „2“ einzutragen, soweit keine unentgeltliche Familienversicherung beim Ehegatten vorliegt.)
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