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Eigener Hausstand bei Auswärtstätigkeit

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    Eigener Hausstand bei Auswärtstätigkeit

    Hi.

    Habe dieses Jahr mal wieder mit Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung zu tun. Was ist genau gemient mit "eigener Hausstand" im Formular "doppelte Haushaltsführung" ?

    Soviel ich weiss, kann man ja die erste und letzte Fahrte zur und von der auswärtigen Tätigkeit absetzten und zwischendurch die Heimfahrten. Aber so wie das dort gemacht ist, ist wohl mit eigener Hausstand der eigene Hausstand am Einsatzort gemeint und nicht der Erstwohnsitz. Andererseits wird nach den Kosten der 1. Fahrt zum Beschäftigungsort und nach den Kosten der letzten Fahrt zum eigenen Hausstand gefragt. Das passt doch irgendwie nicht zusammen.

    Kann das jmd erklären.

    Danke und Grüße
    BX-8017

    #2
    AW: Eigener Hausstand bei Auswärtstätigkeit

    Doppelte Haushaltsführung heißt ja ich habe bereits einen eigenen Hausstand, muss mir aber am Arbeitsplatz auch eine Wohnung besorgen.

    Aus der Hilfe zu ElsterFormular/Anleitung zur Steuererklärung:

    Eigener Hausstand __
    Ein eigener Hausstand liegt im Allgemeinen bei verheirateten Arbeitnehmern vor. Bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer wird ein eigener Hausstand anerkannt, wenn er eine eingerichtete, seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung hat, die er als Eigentümer oder Mieter nutzt, in der er einen Haushalt unterhält und die den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstellt und nicht nur gelegentlich zu Besuchszwecken oder für Urlaubsaufenthalte gehalten wird, d. h., dass die Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich aufgesucht wird. Keinen eigenen Hausstand hat, wer in den Haushalt der Eltern eingegliedert ist oder ein Zimmer in der Wohnung der Eltern bewohnt, auch wenn er sich an den Kosten beteiligt.
    Wenn Sie keinen eigenen Hausstand haben, können Sie keine Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt machen Sie in diesem Fall bitte in den Zeilen 31 bis 40 geltend.

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