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Pflegestufe und Beerdigungskosten

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    Pflegestufe und Beerdigungskosten

    Hallo zusammen,
    meine Vater hat die Pflegestufe 2 im Laufe das letzten Jahres bekommen und hat dafür auch "Pflegegeld" bekommen. Wo Trage ich dieses erhaltenen Geld mit ein??

    Leider ist mein Vater auch gestorben und ich weiß nicht wo ich die Beerdigungskosten eintrage muß für meine Mutter. Sind die gesamten Kosten einsetzbar?? (Beerdigungsinstitut, Grabstelle..etc??)

    Ich danke Euch für Eure Unterstützung

    Gruß

    skura

    #2
    AW: Pflegestufe und Beerdigungskosten

    Nach § 3 Nr. 1 a Einkommensteuergesetz sind "Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung" steuerfrei. Bekommt ein Pflegedienst das Geld, sind das bei diesen Leuten/Organisationen steuerpflichtige Einnahmen, pflegt ein Angehöriger, ist das beim Angehörigen Steuerfrei.

    Im § 32 b Einkommensteuergesetz sind die Zahlungen für Pflegegeld auch nicht aufgeführt - also auch kein Progressionsvorbehalt.

    Beerdigungskosten:
    Wurden auf Grund des Todesfalles oder einige Jahre zuvor Vermögenswerte an die Ehefrau oder die Kinder übertragen (Haus, ggf. unter Vorbehalt von Wohnrecht, Grundstücke, Wertpapiere, Sparbuch, Münzsammlung, Yacht, privater Jet . . .) ?

    Sinngemäß: "Der Erbe ist wirtschaftlich nicht belastet, wenn der Wert seines Erbes die Aufwendungen für die Beerdigung überschreiten. Ist man nicht wirtschaftlich belastet, hat man keine außergewöhnliche Belastungen."

    Wenn alles auf die Kinder übertragen wurde und die Ehefrau alleine die Kosten trägt, geht natürlich auch kein Abzug. Dann wären nämlich die Kinder in der Pflicht gewesen.

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      #3
      AW: Pflegestufe und Beerdigungskosten

      Hallo,
      danke für die Antwort.

      Verstehe ich das Richtig meine Mutter kann die Kosten von ca. 7000 Euro in keinster weise geltend machen?? Eine Außergewöhliche Belstung ist es doch eigentlich.

      Kommentar


        #4
        AW: Pflegestufe und Beerdigungskosten

        Zitat von skura Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,
        meine Vater hat die Pflegestufe 2 im Laufe das letzten Jahres bekommen und hat dafür auch "Pflegegeld" bekommen. Wo Trage ich dieses erhaltenen Geld mit ein??

        Leider ist mein Vater auch gestorben und ich weiß nicht wo ich die Beerdigungskosten eintrage muß für meine Mutter. Sind die gesamten Kosten einsetzbar?? (Beerdigungsinstitut, Grabstelle..etc??)

        Ich danke Euch für Eure Unterstützung

        Gruß

        skura
        Hallo,
        bezüglich der Beerdigungskosten:
        grundsätzlich sind diese berücksichtigungsfähig H 33.1-33.4 EStH "Bestattungskosten" wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
        - naher Angehöriger (hier erfüllt)
        - kein Nachlass vorhanden Vorsicht: entscheidend ist allein, dass es einen Nachlass gibt, auch wenn diesen jemand anders bekommt. Mogeln hilft nicht, weil i.d.R. bei der Erbschaftssteuerstelle nachgefragt wird.
        - keine Ersatzleistungen für die Kosten (z.B. durch Sterbegeldversicherung, Lebensversicherung)
        - nur solche Aufwendungen, die unmittelbar mit der eigentlichen Bestattung zusammenhängen.
        - nicht abziehbar sind z.B. Bewirtung der Trauergäste, Trauerkleidung, Reisekosten.
        Des weiteren ist zu beachten, dass auch noch eine zumutbare Belastung abgezogen wird § 33 (3) EStG. Bei der Bemessungsgrundlage hierfür sind auch sämtliche Kapitalerträge (auch wenn diese gem. § 43 (5) 1 + § 32d) (1) 1 EStG abgegolten sind) anzugeben § 2 (5b) 2 Nr.2 EStG

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