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Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

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    Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

    Hallo,

    weiß jemand von euch, woran der o.g. Fehler liegen kann?!
    Ist ein generelles Berechnungsproblem in 2010?

    LG Matthias

    #2
    AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

    Hallo !

    Willst du eine Steuerberechnung für eine Steuererklärung 2010 durchführen oder wo, wann wird die Fehlernummer aufgezeigt ?

    - - - - -

    Eine Steuerberechnung für die Einkommensteuer 2010 ist ab Mitte Februar nach einem Update beziehungsweise ab Ende Februar mit neuer CD-ROM möglich.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

      Zitat von Matthias_Berg Beitrag anzeigen
      Hallo,

      weiß jemand von euch, woran der o.g. Fehler liegen kann?!
      Ist ein generelles Berechnungsproblem in 2010?

      LG Matthias
      Hallo Matthias_Berg,
      auf der Startseite von Elsterformular wird darauf hingewiesen, dass die Steuerberechnung im Elsterformular 2010/2011 erst ab Mitte Februar zur Verfügung stehen wird.

      Tschüß

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        #4
        AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

        Ja für 2010.
        Gut wenn das denn erst mitte Feb geht, dann weiß ich bescheid.

        Danke für die Info

        Kommentar


          #5
          AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

          Die Fehlernummer 4889 wird meines Wissens ausgegeben, wenn die Eintragung zum gewährten Kindergeld bzw. vergleichbaren Leistungen für ein Kind den höchstmöglichen Betrag überschreiten.

          Allerdings wird mit der aktuellen Version von ElsterFormular bei der Bearbeitung einer Erklärung zu dem Zeitraum 2010 eigentlich immer der Abbruch-Hinweis "Eine Steuerberechnung für die Einkommensteuer 2010 kann derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden....." ausgegeben.

          Handelt es sich evtl. doch um eine Erklärung für 2009, die mit der neuen Version von ElsterFormular bearbeitet wurde?

          Kommentar


            #6
            AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

            ja, es geht um eine Erklärung 2009, welche mit der neuesten Vers von elster ( also dieses zwidder ding für beide jahre ) erstellt worden ist!

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              #7
              AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

              Die Steuerberechnung läuft nur für den Zeitraum 2010 nicht. Steuererklärungen für den Zeitraum 2009 können mit der neuen Version von ElsterFormular sehr wohl berechnet werden. Hier handelt es sich wahrscheinlich nur um einen vergessenen Hinweistext.

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                #8
                AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

                Schade... daran liegts leider nicht... zu jeder zahl auch nen text eingegeben...

                doof

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                  #9
                  AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

                  Sorry, da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt... Die Programmierer haben vergessen, zu der Fehlernummer 4889 einen entsprechenden Hinweistext einzugeben...

                  Bitte überprüfen Sie die Eintragungen zum gewährten Kindergeld bzw. zu vergleichbaren Leistungen für Ihre Kinder. Bei einem Kind wurde wahrscheinlich der höchstmögliche Betrag überschritten.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

                    "AHW Abbruch-Hinweise

                    Überprüfen Sie bitte die Eintragungen auf der Anlage Kind, zB. Zeiträume oder Höhe des erhaltenen Kindergeldes oder Angaben zum Kindschaftsverhältnis."

                    Genau diesen Hinweis erhalte ich dauernd, obwohl alle Kindergelder richtig eingetragen sind. In 2009 gab es ja die Sonderzahlung von 100 € pro Kind, aber egal ob ich die 100 addiere oder nicht, EF kommt damit nicht zurecht.

                    Wenn jemand das Problem und seine Lösung kennt, bitte um Nachricht!

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

                      2009 gabs auf jeden Fall 2068 Euro Kindergeld für die ersten 2 Kids.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

                        Zitat von ottoeisenherz Beitrag anzeigen
                        2009 gabs auf jeden Fall 2068 Euro Kindergeld für die ersten 2 Kids.
                        Richtig, und für Nr 3 gab es 2140, für Nr 4 sogar 2440. Alles korrekt eingetragen - trotzdem die genannte Abbruch-Meldung und keine Berechnung möglich.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

                          Hallo !

                          Du hast ja Deinen Steuerfall als Datei gespeichert.

                          Lösche jetzt bitte mal die letzte Anlage Kind.

                          - Plausi

                          Wenn Fehler noch vorhanden, die nächste Anlage Kind etc.

                          - Wenn nur noch 1 Anlage Kind ist und die Plausi läuft, dann kannst Du zu mindestens den Fehler besser eingrenzen, welche der Anlagen Kind den Fehlerhinweis produziert -
                          Mit freundlichen Grüßen
                          - AG1971 -
                          Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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                            #14
                            AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

                            wie alt sind die kinder?
                            handelt es sich um eine zusammenveranlagung?
                            hat eines der kinder zwischendurch wehr/zivildienst geleistet?
                            in welcher reihenfolge wurden die kinder den anlagen zugeordnet?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Abbruch-Hinweis 04889 Steuerberechnung

                              Hallo,

                              in den Zeiträumen ist auch nirgendwo ein Tippfehler? Wenn die Kinder über 18 sein sollten, ist das ganze Jahr abgedeckt? Ich meine passt die Höhe des Kindergeldes mit den angegebenen Monaten Berufsausbildung?

                              Wenn Du gar nicht weiterkommst würde ich mal die Hotline kontakten, die können bestimmt weiterhelfen.
                              Gruß
                              Bärli

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