Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entgeltersatzleistungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entgeltersatzleistungen

    Hallo,

    ich habe von der Arbeitsagentur eine Entgeltbescheinigung für Rentenversicherung erhalten.
    Diese Leistung ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt gemäß §32bEStG.
    Diese Leistung muß ich aber bei der ESt-Erklärung angeben.
    Wo trage ich diesen Betrag im Formular ein?
    Wer kann mir helfen?
    Danke im Voraus

    MfG
    forum

    #2
    AW: Entgeltersatzleistungen

    Wenn es um die Einkommensteuererklärung 2010 geht: Auf der Anlage N Seite 1 Zeile 27.

    Kommentar


      #3
      AW: Entgeltersatzleistungen

      Hallo,
      kann ich auch die Entgeltersatzleistungen für Rente für das Jahr 2009 auch in der Einkommensteuererklärung 2010 nachtragen? Ich habe die Lohnsteuererklärung für das Jahr 2009 bereits gemacht und die Entgeltbescheinigung damals übersehen gehabt.

      DANKE

      Kommentar


        #4
        AW: Entgeltersatzleistungen

        Hallo logidog,

        nein, es gehört immer ins richtige Jahr (Zuflussprinzip, also in das Jahr, in dem du das Geld bekommen hast), du musst es ggf. für 2009 nachmelden.

        Und übrigens, wenn du gar keine Anlage N mehr ausfüllen musst (da beispielsweise jetzt Vollrentner), so gibt es auf dem Hauptvordruck auch noch eine Möglichkeit zur Eintragung von Lohnersatzleistungen (irgendwo um Zeile 94).

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: Entgeltersatzleistungen

          Vielen Dank!!!

          Schöne Grüße
          Alex

          Kommentar

          Lädt...
          X