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Volljähriges Kind mit Ausbildung und Zivildienst

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    Volljähriges Kind mit Ausbildung und Zivildienst

    Hallo zusammen,

    bin gerade dabei die Steuererklärung auszufüllen.Habe da einige Probleme. Mein Sohn ist volljährig und hat vom
    01.01.2010 - 15.06.2010 1104 Euro Kindergeld bekommen.
    01.01.2010 - 25.06.2010 Ausbildung ohne Lohnsteuer bezahlt zu haben. Lohnsteuerkarte 1
    26.06.2010 - 31.08.2010 Als Geselle gearbeitet und Lohnsteuer bezahlt. Lohnsteuerkarte 2
    01.09.2010 - 31.12.2010 Zivildienst im Altersheim Lohnsteuerkarte 3

    Nun wo trage ich die ganzen Daten von meinem Sohn ein ?.

    Kindergeld bei mir auf der Steuerkarte unter Anlage Kind?

    Lohnsteuerkarte 1 und 2 den Lohn, Arbeitgeberanteile und Werbungskosten zusammen zählen und für meinen Sohn eine eigene Lohnsteuererklärung ausfüllen?

    Lohnsteuerkarte 3 wird wohl unter Anlage N unter Zeile 28 eingetragen.


    Gruß aus Voerde
    Frank

    #2
    AW: Volljähriges Kind mit Ausbildung und Zivildienst

    Das muss alles in der Anlage KIND angegeben werden. Die Frage ob man für sein Kind eine eigene Erklärung machen soll, stellt sich für Eltern grundsätzlich nicht. Das muss das volljährige Kind selbst entscheiden. Vorliegend dürfte sich soweit die Angaben vollständig sind zumindest keine Verpflichtung ergeben eine Steuererklärung zu machen.

    Das Kind kann also, muss aber nicht. Das kann dürfte vermutlich aber sinnvoll sein, da alle Jahresfreibeträge beim Lohnsteuerabzug monatsweise aufgeteilt werden und somit bei der Lohnsteuerberechnung nicht in vollem Umfang eingeflossen sind. Das Kind dürfte somit vermutlich mit einer Erstattung rechnen.

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      #3
      AW: Volljähriges Kind mit Ausbildung und Zivildienst

      einkommen des sohnes, gleich ob ausbildung, job oder zivildienst ist in der einkomensteuererklärung des sohnes zu erklären und ggf. zu versteuern

      für die zeit in der anspruch auf kindergeld bestand ist in IHRER steuererklärung anlage Kind auszufuellen.

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        #4
        AW: Volljähriges Kind mit Ausbildung und Zivildienst

        erstmal vielen Dank für die Auskunft. Habe da noch eine Frage.
        Können die Fahrten in der Ausbildung zur Arbeitsstätte und zur Berufsschule auch in der Steuererklärung eingetragen werden.

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          #5
          AW: Volljähriges Kind mit Ausbildung und Zivildienst

          Hallo Franki,

          >>>Können die Fahrten in der Ausbildung zur Arbeitsstätte und zur Berufsschule auch in der Steuererklärung eingetragen werden.

          Ja können sie (in der eigenen Erklärung des Sohnes natürlich).

          Die Fahrten zur Berufschule gelten sogar als Dienstreisen (siehe unter dem Punkt "Auswärtstätigkeit" in der Anlage N), mit der Folge, dass dort entgegen den normalen Fahrtkosten der komplette zurückgelegte Weg zählt, nicht nur die einfache Strecke.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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