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Kindergartenbeitrag

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    Kindergartenbeitrag

    Hallo,

    wo muss ich den Kindergartenbeitrag für 2010 eintragen?
    Ich habe voll gearbeitet. Meine Frau war in Elternzeit und hat auf Honorarbasis im Monat etwa 100 Euro dazuverdient. Unser Kind haben wir in Adoptivpflege, sind somit eigentlich noch Pflegeeltern.

    Sonderausgaben dürfte dann nicht für uns in Frage kommen. Aber wo trage ich es in der Anlage Kind ein?

    Danke!
    ElsterFormular 11.1.2

    #2
    AW: Kindergartenbeitrag

    Voraussetzung generell für die Anlage Kind und damit die Betreuungskosten ist, dass es ein im ersten Grad verwandtes Kind ist (d.h. leiblich oder adoptiert) ODER ein Pflegekind. Pflegekind wird hier wie folgt definiert: Personen, mit denen Sie durch ein familienähnliches, auf LÄNGERE Dauer (= begrenzte Zeit reicht NICHT) berechnetes Band verbunden ist, SOFERN Sie es NICHT zu ERWERBSzwecken in Ihren Haushalt aufgenommen haben UND das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den ELTERN NICHT mehr besteht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Kindergartenbeitrag

      Die Anlage Kind trifft für uns zu. Wir sind in der Adoptivpflege. Das ist der Übergang von der Dauerpflege zur Adoption. Wir bekommen kein Geld mehr vom Amt. In der Dauerpflege wird der Kindergartenbeitrag vom Jugendamt übernommen. Das ist bei uns nicht mehr der Fall.

      1. Ist meine Frau während der Elternzeit auch gewerbstätig? Es gab eine Eimalzahlung an die Mitarbeiter und sie war steuerfrei als Honorarkraft tätig.
      2. In welche Zeile kommt der Kindergartenbeitrag?

      Danke!
      ElsterFormular 11.1.2

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        #4
        AW: Kindergartenbeitrag

        zu 2.) der Beitrag gehört zu den Kinderbetreuungskosten, hierfür muss die gesamte Seite 3 der Anlage Kind ausgefuellt werden, sh. die Eingabehilfe dazu.

        zu 1.) Das Programm meint dazu, Zitat: "Eine Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn Sie unter Einsatz Ihrer persönlichen Arbeitskraft einer auf Erzielung von Einkünften gerichteten Beschäftigung nachgehen (dazu gehören auch Minijobs und nicht sozialversicherungspflichtige nichtselbständige Tätigkeiten)."

        das ist natürlich auslegungsfähig, daher im zweifel beim FA nachfragen.

        wie alt ist das Kind? zw. 3 und 6 gibt es ja noch die abzugsmöglichkeit als sonderausgaben wenn einer oder beide nicht erwerbstaetig sind.

        Kommentar


          #5
          AW: Kindergartenbeitrag

          Zitat von Falzo Beitrag anzeigen
          zu 2.) der Beitrag gehört zu den Kinderbetreuungskosten, hierfür muss die gesamte Seite 3 der Anlage Kind ausgefuellt werden, sh. die Eingabehilfe dazu.

          zu 1.) Das Programm meint dazu, Zitat: "Eine Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn Sie unter Einsatz Ihrer persönlichen Arbeitskraft einer auf Erzielung von Einkünften gerichteten Beschäftigung nachgehen (dazu gehören auch Minijobs und nicht sozialversicherungspflichtige nichtselbständige Tätigkeiten)."

          das ist natürlich auslegungsfähig, daher im zweifel beim FA nachfragen.
          Bei einer Arbeitszeit von mindestens 10 Stunden pro Woche kann davon ausgegangen werden, dass die Kinderbetreuungskosten erwerbsbedingt anfallen.
          vgl. BMF-Schreiben vom 19. Januar 2007 Rz 23 http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/179.html

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